Was ist die BAFA – und welche Förderungen vergibt sie?
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist eine Bundesbehörde mit Sitz in Eschborn im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Für Eigentümer vergibt sie Zuschüsse zur Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, Energieberatung und seit 2026 zur E-Auto-Förderung – während die KfW für Heizungstausch und Komplettsanierungen zuständig ist.
Stand:
Was ist die BAFA – und wofür steht die Abkürzung?
Die BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, eine deutsche Bundesbehörde mit Sitz in Eschborn bei Frankfurt am Main im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Für Eigentümer ist sie vor allem als Fördergeber relevant: Sie vergibt Zuschüsse für die energetische Sanierung von Wohngebäuden und – neu seit 2026 – für den Kauf von Elektroautos.
| Merkmal | Angabe |
|---|---|
| Vollständiger Name | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
| Abkürzung | BAFA |
| Sitz | Eschborn (Hessen); weitere Standorte in Berlin, Borna und Weißwasser/Oberlausitz |
| Geschäftsbereich | Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) |
| Förderbereiche für Eigentümer | Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, Anlagentechnik, Energieberatung, Fachplanung/Baubegleitung, E-Auto-Förderung 2026 |
| Nicht zuständig für | Heizungstausch (KfW-Zuschuss 458) und Komplettsanierung zum Effizienzhaus (KfW-Kredit 261) |
Neben der Gebäudeförderung nimmt die BAFA auch Aufgaben außerhalb der Immobilienwelt wahr, etwa in der Außenwirtschaft und Exportkontrolle – für Eigentümer sind ausschließlich die Förderprogramme relevant, um die es in diesem Ratgeber geht.
Was wird alles von der BAFA gefördert?
Für Eigentümer fördert die BAFA vor allem die Gebäudehülle, die Heizungsoptimierung, die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP), die Fachplanung während der Sanierung und seit 2026 den Kauf eines Elektroautos. Die folgende Tabelle zeigt die Fördersätze im Überblick.
| Förderbereich | Fördersatz | Was zählt dazu |
|---|---|---|
| Gebäudehülle | 15 % (+5 Prozentpunkte mit iSFP, nur oberhalb des Mindestinvestitionsvolumens) | Dämmung von Dach, Wand, Geschoss- und Kellerdecke; Fenster und Außentüren |
| Heizungsoptimierung | 15 % (Emissionsminderung Biomasse 50 %) | Hydraulischer Abgleich, Heizungspumpentausch, Rohrdämmung, Pufferspeicher, Regelungstechnik |
| Anlagentechnik | 15 % (+5 Prozentpunkte mit iSFP, nur oberhalb des Mindestinvestitionsvolumens) | Lüftungsanlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung, digitale Systeme zur energetischen Betriebsoptimierung |
| Energieberatung Wohngebäude | 50 % des Honorars, höchstens 650 € (1–2 Wohneinheiten) bzw. 850 € (ab 3 Wohneinheiten) | Vor-Ort-Beratung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) |
| Fachplanung und Baubegleitung | 50 % der förderfähigen Ausgaben; förderfähig sind höchstens 5.000 € (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 2.000 € je Wohneinheit, insgesamt höchstens 20.000 € — der Zuschuss beträgt damit höchstens 2.500 € bzw. 1.000 € je Wohneinheit, maximal 10.000 € | Begleitung durch Energieeffizienz-Experten während der Sanierung |
| E-Auto-Förderung 2026 | 3.000–6.000 € (batterieelektrisch/Brennstoffzelle), 1.500–4.500 € (Plug-in-Hybrid/Range-Extender) | Kauf eines Neufahrzeugs der Klasse M1 für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen |
Photovoltaik, Batteriespeicher und eine Wallbox zählen nicht zu den BEG-Einzelmaßnahmen und laufen über eigene Förderwege. Alle Fördersätze dieser Tabelle: Stand 3. August 2026, auf Basis der BEG-Reform vom 21. Juli 2026.
Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für Fenster, Türen und Dämmung – und was bringt der iSFP-Bonus?
Für die Gebäudehülle zahlt die BAFA eine Grundförderung von 15 Prozent der förderfähigen Kosten; mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 Prozentpunkte für den Teil der Kosten oberhalb eines Mindestinvestitionsvolumens hinzu. Seit der Reform vom 21. Juli 2026 gilt für den iSFP-Bonus bei Gebäuden mit einer Wohneinheit eine neue Voraussetzung: ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro, ab dem der Bonus nur auf den übersteigenden Teil gewährt wird. Bei mehreren Wohneinheiten erhöht sich dieses Mindestinvestitionsvolumen auf die jeweiligen Höchstgrenzen.
Die förderfähigen Höchstgrenzen gelten je Wohneinheit und Kalenderjahr: ohne iSFP 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Mit iSFP verdoppeln sich diese Grenzen auf 60.000, 30.000 beziehungsweise 15.000 Euro. Für jede Einzelmaßnahme gilt außerdem eine Mindestinvestition von 300 Euro brutto (Quelle: BAFA, Gebäudehülle, Merkblatt Juli 2026).
Wie sich der Zuschuss für neue Fenster konkret berechnet, mit Rechenbeispiel und U-Wert-Anforderungen, erklärt der Ratgeber Fenster-Förderung; Kosten und Ablauf der geförderten Beratung erklärt der Ratgeber Sanierungsfahrplan (iSFP).
Fördert die BAFA noch Heizungen und Wärmepumpen – oder ist dafür die KfW zuständig?
Den Austausch der Heizung selbst fördert nicht mehr die BAFA, sondern die KfW über den Zuschuss 458 – die BAFA bleibt nur für die Optimierung der bestehenden Heizung zuständig, etwa hydraulischen Abgleich, Pumpentausch oder Rohrdämmung, mit einem Fördersatz von 15 Prozent.
Für den Heizungstausch, etwa den Einbau einer Wärmepumpe, zahlt die KfW allen Antragsberechtigten – auch Vermietern – eine Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent) und der gestaffelte Einkommensbonus (40, 30 oder 10 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 beziehungsweise 50.000 Euro) stehen dagegen ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern zu. Insgesamt gedeckelt ist die Förderung bei 80 Prozent für Selbstnutzer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro), sonst bei 70 Prozent; Vermieter erhalten ohne diese Boni höchstens die 30 Prozent Grundförderung. Gerechnet wird jeweils auf Höchstkosten von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit (Quelle: KfW, Heizungsförderung 458, Stand 21. Juli 2026).
Die genaue Höhe für Ihren Fall und den Ablauf des KfW-Antrags erklären die Ratgeber Wärmepumpen-Förderung und Heizungsförderung beantragen.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
Die BAFA vergibt Zuschüsse für Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, Energieberatung und E-Autos; die KfW ist für den Heizungstausch und für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus zuständig und vergibt dafür sowohl Zuschüsse als auch zinsverbilligte Kredite. Die folgende Tabelle zeigt, welche Stelle für welche Maßnahme zuständig ist.
| Merkmal | BAFA | KfW |
|---|---|---|
| Art der Institution | Bundesbehörde, vergibt Zuschüsse direkt | Förderbank, vergibt Zuschüsse und zinsgünstige Kredite |
| Zuständig für | Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, Energieberatung, Fachplanung, E-Auto-Förderung | Heizungstausch (Zuschuss 458), Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Kredit 261) |
| Antragsweg | Online direkt bei der BAFA | Zuschuss online bei der KfW, Kredit über die Hausbank |
Ob und wie sich BAFA-Zuschüsse mit einer KfW-Förderung für Ihr Vorhaben kombinieren lassen, erklärt der Ratgeber KfW- und BAFA-Förderung kombinieren.
Gibt es 2026 wieder eine BAFA-Förderung für E-Autos?
Ja: Seit Mai 2026 vergibt die BAFA die E-Auto-Förderung 2026 als Nachfolgeprogramm des im Dezember 2023 eingestellten Umweltbonus. Gefördert wird der Kauf von Neufahrzeugen der Klasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender, Plug-in-Hybrid-Antrieb oder Brennstoffzellenantrieb, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden; Plug-in-Hybride und Range-Extender müssen bis zum 30. Juni 2027 zugelassen sein.
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 80.000 Euro; die Grenze steigt um je 5.000 Euro pro Kind auf höchstens 90.000 Euro. Die Förderhöhe liegt zwischen 3.000 und 6.000 Euro für rein elektrische Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge sowie zwischen 1.500 und 4.500 Euro für Plug-in-Hybride und Range-Extender – die genaue Höhe richtet sich nach Haushaltseinkommen und Kinderzahl (Quelle: BAFA, E-Auto-Förderung 2026, Fördervoraussetzungen, abgerufen am 2. August 2026).
Zwei Fristen sind dabei entscheidend: Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach der Erstzulassung des Fahrzeugs auf die antragstellende Person gestellt werden, und das Fahrzeug muss danach mindestens 36 Monate durchgehend auf die antragstellende Person in Deutschland zugelassen bleiben.
Unternehmen, Vereine und Kommunen sind von der E-Auto-Förderung 2026 ausgeschlossen; sie richtet sich ausdrücklich an private Haushalte mit Hauptwohnsitz in Deutschland.
Welche Schritte sind beim BAFA-Antrag nötig?
Den BAFA-Antrag stellen Sie online, bevor Sie einen Vertrag mit dem Fachbetrieb ohne aufschiebende Bedingung unterschreiben – bereits ein solcher Vertragsabschluss gilt als Vorhabenbeginn. Ein Vorhabenbeginn vor der Antragstellung schließt die Förderung endgültig aus und lässt sich nachträglich nicht mehr heilen.
- Energieberatung (optional, aber empfohlen) mit individuellem Sanierungsfahrplan beauftragen – das dürfen Sie bereits vor dem Förderantrag tun
- Angebot vom Fachbetrieb einholen und Vertrag mit aufschiebender Bedingung schließen
- Antrag online bei der BAFA stellen
- Zusage abwarten, bevor der Vertrag endgültig wirksam wird
- Maßnahme nach den technischen Mindestanforderungen umsetzen
- Nachweis mit Rechnungen und Fachunternehmererklärung einreichen
- Auszahlung nach Prüfung der Unterlagen
Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung darf nur ausstellen, wer in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes eingetragen ist. Den Ablauf beim KfW-Antrag für die Heizungsförderung erklärt der Ratgeber Heizungsförderung beantragen; eine kostenlose, abhakbare Anleitung durch alle Schritte bei BAFA und KfW bietet der Fördermittel-Finder von binoro; der personalisierte Förderfahrplan als PDF mit Reihenfolge und Fristen kostet dort zusätzlich 9,90 € inkl. USt.
Werkzeug verfügbar
Fördermittel-Finder (KfW & BAFA)
Der Fördermittel-Finder führt mit einer kostenlosen, abhakbaren Checkliste durch die Programme von BAFA und KfW und vor allem durch die richtige Reihenfolge der Anträge – wer den Handwerkervertrag ohne Förderbedingung vor dem Antrag unterschreibt, verliert die Förderung unwiderruflich. Den personalisierten Förderfahrplan als PDF gibt es dort für 9,90 € inkl. USt.
Zum Fördermittel-FinderHäufige Fragen
Was genau ist die BAFA?
Die BAFA ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, eine deutsche Bundesbehörde mit Sitz in Eschborn im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE). Für Eigentümer ist sie vor allem als Fördergeber für die energetische Sanierung von Wohngebäuden relevant – von der Dämmung über die Energieberatung bis zur E-Auto-Förderung 2026.
Was wird alles von der BAFA gefördert?
Die BAFA fördert für Eigentümer die Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen) mit 15 Prozent, die Heizungsoptimierung mit 15 Prozent, die Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan mit 50 Prozent des Honorars, Fachplanung und Baubegleitung ebenfalls mit 50 Prozent und seit 2026 den Kauf eines Elektroautos mit 3.000 bis 6.000 Euro für batterieelektrische und Brennstoffzellenfahrzeuge beziehungsweise 1.500 bis 4.500 Euro für Plug-in-Hybride und Range-Extender.
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und KfW?
Die BAFA ist eine Bundesbehörde und vergibt Zuschüsse für Gebäudehülle, Heizungsoptimierung, Energieberatung und E-Autos. Die KfW ist eine Förderbank und dagegen für den Heizungstausch (Zuschuss 458) und für Komplettsanierungen zum Effizienzhaus (Kredit 261) zuständig; sie vergibt dafür Zuschüsse sowie zinsverbilligte Kredite über die Hausbank.
Muss ich den BAFA-Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen?
Ja. Als Vorhabenbeginn gilt bereits der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags ohne aufschiebende Bedingung. Ein Vorhabenbeginn vor der Antragstellung schließt die Förderung endgültig aus – dieser Fehler lässt sich später nicht mehr heilen. Beratungs- und Planungsleistungen dürfen Sie dagegen jederzeit vorher beauftragen.
Wird eine Dachsanierung von der BAFA bezuschusst?
Ja, die Dachdämmung zählt zur Gebäudehülle und wird mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Die Mindestinvestition liegt bei 300 Euro, die jährliche Höchstgrenze bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, 15.000 Euro für die zweite bis sechste und 8.000 Euro ab der siebten. Der individuelle Sanierungsfahrplan verdoppelt diese Grenzen und bringt 5 Prozentpunkte mehr — aber nur für den Teil der Kosten oberhalb von 30.000 Euro.
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RatgeberQuellen
- BAFA — Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Startseite) — abgerufen am 2. August 2026
- Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) — abgerufen am 2. August 2026
- BAFA — Gebäudehülle (Sanierung Wohngebäude), Merkblatt Juli 2026 — abgerufen am 2. August 2026
- BAFA — Heizungsoptimierung (Sanierung Wohngebäude) — abgerufen am 2. August 2026
- BAFA — Anlagentechnik (Sanierung Wohngebäude) — abgerufen am 2. August 2026
- BAFA — Fachplanung und Baubegleitung (Sanierung Wohngebäude) — abgerufen am 2. August 2026
- BAFA — Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude — abgerufen am 2. August 2026
- BAFA — E-Auto-Förderung 2026, Fördervoraussetzungen — abgerufen am 2. August 2026
- KfW — Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458), gültig ab 21.07.2026 — abgerufen am 2. August 2026
- KfW — Wohngebäude – Kredit (261, 262) — abgerufen am 2. August 2026