Wallbox-Förderung: Was gibt es aktuell noch?
KfW 440 und 442 sind ausgelaufen beziehungsweise seit 2024 eingestellt – für die private Wallbox am Einfamilienhaus gibt es vom Bund keinen Zuschuss mehr. Seit dem 15. April 2026 fördert ein neues Bundesprogramm Ladepunkte im Mehrparteienhaus mit bis zu 2.000 Euro je Stellplatz, für die meisten Antragsteller bis zum 10. November 2026. Einfamilienhäuser bleiben auf Länder, Kommunen und Stadtwerke angewiesen.
Stand:
Wird die Wallbox 2026 noch gefördert – was gilt aktuell?
Ja, aber nur in einem klar begrenzten Fall: Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund mit dem Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ Ladepunkte in Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die private Wallbox am Einfamilienhaus gibt es dagegen keinen Bundeszuschuss mehr — die frühere KfW-Förderung für Wallboxen ist Geschichte.
Das KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ wurde 2024 eingestellt; neue Anträge nimmt die KfW nach eigener Aussage nicht mehr an. Das ältere Programm 440 für Wohngebäude lief bereits 2021 aus, das parallele Programm 441 für Ladestationen in Unternehmen ebenfalls. In der aktuellen KfW-Produktübersicht für Bestandsimmobilien taucht kein Wallbox-Programm mehr auf.
Was ist das neue Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“?
„Laden im Mehrparteienhaus“ ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr mit einem Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro. Bezuschusst werden Vorverkabelung, Ladepunkte und die dafür nötigen Netzanschluss- und Baumaßnahmen in bestehenden Mehrparteienhäusern.
Anders als die frühere KfW-Förderung läuft die Abwicklung nicht über die KfW oder das BAFA, sondern im Auftrag des Ministeriums über die PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC), mit Online-Antragstellung über das Portal laden-im-mehrparteienhaus.de. Anträge sind seit dem 15. April 2026 möglich.
Wie viel Zuschuss gibt es pro Stellplatz – und wer ist antragsberechtigt?
Der Zuschuss ist gestaffelt und richtet sich danach, was am jeweiligen Stellplatz umgesetzt wird:
| Ausbaustufe | Zuschuss je Stellplatz |
|---|---|
| Nur Vorverkabelung, ohne Ladepunkt | bis zu 1.300 € |
| Mit betriebsfertigem Ladepunkt | bis zu 1.500 € |
| Mit bidirektionalem Laden | bis zu 2.000 € |
Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Mitglieder, Privateigentümer vermieteter Mehrparteienhäuser, Stellplatzeigentümer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Wohnungsunternehmen mit größerem Bestand. Voraussetzung ist ein Bestandsgebäude mit mindestens drei Wohneinheiten, bei dem mindestens 20 Prozent aller Stellplätze vorverkabelt oder mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden; die Ladeleistung je Ladepunkt darf 22 Kilowatt nicht übersteigen. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht nicht.
Wie läuft der Antrag ab – und bis wann ist Zeit?
Der Antrag läuft ausschließlich online über das Portal laden-im-mehrparteienhaus.de. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie private Vermietende gilt eine laufende Bearbeitung nach Eingang mit Antragsschluss am 10. November 2026; Unternehmen mit großem Wohnungsbestand durchlaufen bis zum 15. Oktober 2026 ein wettbewerbliches Verfahren.
Wichtig: Unterschreiben Sie keinen Liefer- oder Leistungsvertrag ohne aufschiebende Bedingung, bevor der Förderbescheid vorliegt — ein Vorhabenbeginn vor der Bescheidung schließt die Förderung nach der Richtlinie aus. Ein bloßes Netzanschlussbegehren beim Netzbetreiber gilt dabei ausdrücklich nicht als Vorhabenbeginn.
Gibt es noch eine KfW-Förderung für die Wallbox am Einfamilienhaus?
Nein. Das KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“, das private Wallboxen zusammen mit Photovoltaik und Speicher förderte, wurde 2024 eingestellt und ist seither nicht mehr beantragbar. Das ältere Programm 440 lief bereits davor aus.
Für das Einfamilienhaus bleibt damit keine Bundesförderung übrig — das neue Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ gilt ausdrücklich nur für Bestandsgebäude ab drei Wohneinheiten. Andere KfW- und BAFA-Zuschüsse laufen unabhängig weiter, etwa für die Wärmepumpe oder kombiniert (siehe KfW- und BAFA-Förderung kombinieren); einen Überblick bietet der Ratgeber Förderungen beim Hauskauf.
Welche Länder, Städte und Netzbetreiber zahlen noch Zuschüsse?
Bundesweit einheitlich ist hier nichts, feste Beträge je Stadt lassen sich seriös nicht pauschal nennen. Zwei besonders aktive Bundesländer haben ihre Wallbox-Förderung 2026 zugunsten des neuen Bundesprogramms eingestellt: Baden-Württemberg deckt seit der Neuausrichtung von Charge@BW am 17. Juni 2026 keine privaten Wallboxen von Eigentümergemeinschaften mehr ab (Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Stand 2. August 2026), Nordrhein-Westfalen pausiert seine Förderung an Miet- und Eigentumsgebäuden bereits seit dem 25. März 2026 aus demselben Grund (Quelle: Bezirksregierung Arnsberg, Stand 2. August 2026).
Der Netzbetreiber ist etwas anderes als Ihr Stadtwerk: Das Stadtwerk legt als lokaler Energieversorger eigene Förderprogramme auf, der Netzbetreiber betreibt nur die Leitungen und zahlt normalerweise keinen Kaufzuschuss — relevant wird er über § 14a EnWG: Melden Sie Ihre Wallbox als steuerbare Verbrauchseinrichtung an, berechnet er im Gegenzug ein reduziertes Netzentgelt, dessen Höhe die Bundesnetzagentur bundesweit festlegt. Kommunal ändert sich das Bild oft noch schneller, manche Städte überarbeiten ihre Förderrichtlinie gerade grundlegend. Prüfen Sie deshalb vor jedem Kauf bei Kommune, Stadtwerk und Netzbetreiber, ob ein Fördertopf oder ein reduziertes Netzentgelt greift, und stellen Sie den Antrag immer vor der Auftragsvergabe.
| Förderweg | Status 2026 (Stand: 2. August 2026) |
|---|---|
| Bund — Laden im Mehrparteienhaus | aktiv seit 15. April 2026, Antragsschluss 10. November 2026 |
| Land Baden-Württemberg (Charge@BW) | private Wallbox-Förderung für WEG eingestellt, nur noch öffentliche Ladepunkte |
| Land Nordrhein-Westfalen (progres.nrw) | Förderung an Miet-/Eigentumsgebäuden seit 25.03.2026 ausgesetzt |
| Kommune / Stadtwerk | uneinheitlich, oft in Überarbeitung oder befristet — lokal erfragen |
| Netzbetreiber (§ 14a EnWG) | kein Kaufzuschuss, aber reduziertes Netzentgelt bei steuerbarer Wallbox |
Was gilt für Vermieter, WEG und Mieter?
Den Förderantrag für das Bundesprogramm stellt bei einer Eigentümergemeinschaft die WEG selbst, nicht der einzelne Wohnungseigentümer; bei einem vermieteten Mehrparteienhaus kann der Eigentümer als Privatperson oder als kleines beziehungsweise mittleres Unternehmen antragsberechtigt sein. Mieter sind nicht selbst antragsberechtigt, können aber gegenüber Vermieter oder WEG auf die Maßnahme hinwirken.
Unabhängig von der Förderung bleibt der Rechtsanspruch bestehen: Wohnungseigentümer können angemessene bauliche Veränderungen für das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge verlangen (§ 20 WEG), Mieter eine entsprechende Erlaubnis vom Vermieter (§ 554 BGB). Die Kosten tragen sie dabei aber selbst, soweit kein Zuschuss greift — der Anspruch richtet sich auf das Dürfen, nicht auf das Bezahlen.
Was kostet eine Wallbox mit Einbau – lohnt sie sich auch ohne Zuschuss?
Die Anschaffungskosten für das Gerät liegen je nach Modell und Funktionsumfang meist zwischen 300 und rund 2.000 Euro, die fachgerechte Installation durch einen Elektrofachbetrieb schlägt mit 500 bis 3.000 Euro und mehr zu Buche — in Mehrparteienhäusern häufig am oberen Ende, weil Leitungsweg und Zählerschrank aufwendiger sind. Insgesamt kalkuliert der ADAC für eine 11-kW-Wallbox am Einfamilienhaus grob mit 1.200 bis 3.500 Euro (Quelle: ADAC, Stand 29. Juni 2026).
Auch ohne Zuschuss macht sich die Investition oft bezahlt: Eine 11-kW-Wallbox lädt ein typisches Elektroauto mit rund 55 kWh Akku in etwa fünf Stunden voll, an einer normalen Haushaltssteckdose mit 2,3 kW dauert derselbe Ladevorgang rund 24 Stunden. Wer regelmäßig zu Hause lädt, gewinnt über die Nutzungsdauer deutlich mehr an Zeit und Ladekomfort, als die einmalige Investition kostet.
Wie holen Eigentümer ohne Bundesförderung trotzdem Geld heraus?
Für das Einfamilienhaus bleiben neben Landes- und Kommunalprogrammen drei Wege, die unabhängig vom Wohnort funktionieren. Erstens die THG-Quote: Wer ein Elektrofahrzeug hält, kann die eingesparte Treibhausgasmenge einmal jährlich über spezialisierte Vermittlungsportale verkaufen; die Auszahlung richtet sich nach dem aktuellen Marktpreis der Zertifikate und schwankt von Jahr zu Jahr.
Zweitens der Arbeitgeber: Lädt er das Fahrzeug an einer betrieblichen Ladeeinrichtung oder überlässt er eine Ladevorrichtung zur privaten Nutzung, ist dieser Vorteil steuerfrei (§ 3 Nr. 46 EStG); übereignet er die Ladevorrichtung oder zahlt einen Zuschuss dazu, kann er dies pauschal mit 25 Prozent versteuern (§ 40 Abs. 2 EStG). Drittens bieten manche Energieversorger im Ökostrom- oder Ladetarif eigene Rabatte auf Wallbox oder Ladepreis.
Werkzeug verfügbar
Wallbox-Checkliste
Die Checkliste führt Sie durch Rechtsanspruch, Netzbetreiber-Anmeldung und den ehrlichen Förderstand 2026 — inklusive der Fristen und Voraussetzungen des neuen Bundesprogramms für Mehrparteienhäuser.
Kostenlos abhakenWerkzeug verfügbar
Förder-Checkliste
Planen Sie neben der Wallbox auch eine energetische Sanierung? Die Förder-Checkliste führt durch KfW- und BAFA-Programme für Heizung und Gebäudehülle — inklusive der Regel „Antrag vor Auftrag“, die auch beim Laden über Fördergeld oder Fehlanzeige entscheidet.
Reihenfolge prüfenHäufige Fragen
Werden Wallboxen 2026 noch gefördert?
Ja, aber nur für Mehrparteienhäuser: Seit 15. April 2026 zahlt der Bund im Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ bis zu 2.000 Euro je Stellplatz. Für die Wallbox am Einfamilienhaus gibt es keinen Bundeszuschuss mehr, die früheren KfW-Programme 440 und 442 sind ausgelaufen beziehungsweise seit 2024 eingestellt. Übrig bleiben Länder-, Kommunal- und Stadtwerke-Programme mit unterschiedlichen Bedingungen.
Gibt es noch eine KfW-Förderung für die Wallbox (440 oder 442)?
Nein. Das KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ wurde 2024 eingestellt und ist nicht mehr beantragbar, das ältere Programm 440 lief bereits zuvor aus. In der aktuellen KfW-Produktübersicht für Bestandsimmobilien taucht kein Wallbox-Programm mehr auf. Bereits bewilligte, aber noch nicht ausgezahlte Zusagen bleiben davon unberührt.
Was ist das neue Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr mit bis zu 500 Millionen Euro Volumen für Ladeinfrastruktur in bestehenden Mehrparteienhäusern ab drei Wohneinheiten. Gefördert werden Vorverkabelung, Ladepunkte und Netzanschlussarbeiten mit bis zu 2.000 Euro je Stellplatz. Anträge laufen seit dem 15. April 2026 über das Online-Portal laden-im-mehrparteienhaus.de, abgewickelt im Auftrag des Ministeriums durch PwC.
Wie viel Zuschuss gibt es pro Stellplatz?
Der Zuschuss ist gestaffelt: bis zu 1.300 Euro für die reine Vorverkabelung ohne Ladepunkt, bis zu 1.500 Euro mit betriebsfertigem Ladepunkt und bis zu 2.000 Euro bei bidirektionalem Laden. Die Ladeleistung je Ladepunkt darf 22 Kilowatt nicht übersteigen. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht, entschieden wird im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Für Wohnungseigentümergemeinschaften, kleine und mittlere Unternehmen sowie private Vermietende endet die Antragsfrist am 10. November 2026, Anträge werden laufend nach Eingang bearbeitet. Unternehmen mit großem Wohnungsbestand durchlaufen bis zum 15. Oktober 2026 ein wettbewerbliches Verfahren. Schließen Sie vorher keinen unbedingten Liefer- oder Leistungsvertrag — das gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus.
Gibt es eine Förderung für die Wallbox am Einfamilienhaus?
Vom Bund nicht: Das neue Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ gilt ausdrücklich nur für Bestandsgebäude ab drei Wohneinheiten, und die frühere KfW-Förderung ist ausgelaufen. Für Einfamilienhäuser bleiben Programme einzelner Länder, Städte und Stadtwerke — Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben ihre private Wallbox-Förderung 2026 sogar zugunsten des Bundesprogramms eingestellt beziehungsweise ausgesetzt. Fragen Sie vor dem Kauf direkt vor Ort nach.
Was kann ich als Mieter tun, wenn ich eine Wallbox will?
Sie können vom Vermieter die Erlaubnis für den Einbau verlangen (§ 554 BGB); eine Klausel im Mietvertrag, die das ausschließt, ist unwirksam. Die Kosten tragen Sie in der Regel selbst. Fördergeld aus dem neuen Bundesprogramm kann nur der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft beantragen — sprechen Sie Vermieter oder Hausverwaltung deshalb frühzeitig darauf an.
Verwandte Begriffe & Artikel
KfW-Förderung
Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der staatlichen KfW für Bauen, Kaufen und energetisches Sanieren, beantragt über die Hausbank.
GlossarWelche Förderungen gibt es beim Hauskauf?
Beim Hauskauf fördert die KfW mit 124, 300 und 308 bis zu 100.000, 270.000 bzw. 180.000 Euro; dazu kommen Zuschüsse für Heizung, Sanierung und Länderprogramme.
RatgeberKfW- und BAFA-Förderung kombinieren: Was ist erlaubt?
Ja, aber nur innerhalb der BEG-Einzelmaßnahmen: KfW-Heizung und BAFA-Zuschüsse laufen parallel, die KfW-Sanierung zum Effizienzhaus schließt sich komplett aus.
RatgeberWärmepumpen-Förderung: Wie viel Zuschuss bekommen Sie?
Grundförderung 30 %, mit Boni bis zu 70 %, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 % Zuschuss für die Wärmepumpe. Vermieter erhalten nur die Grundförderung von 30 %.
RatgeberWas ist die BAFA – und welche Förderungen vergibt sie?
Die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Sitz Eschborn) fördert Gebäudehülle, Energieberatung und E-Autos – Heizungstausch übernimmt die KfW.
RatgeberQuellen
- KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“ — Zuschuss nicht mehr beantragbar — abgerufen am 2. August 2026
- KfW — Förderprodukte für die bestehende Immobilie (Programmübersicht) — abgerufen am 2. August 2026
- BMV — Schnieder: Förderung Laden im Mehrparteienhaus startet (Pressemitteilung 028/2026) — abgerufen am 2. August 2026
- Förderportal „Laden im Mehrparteienhaus“ — Antragsberechtigte, Fördersätze und Fristen — abgerufen am 2. August 2026
- Ladeinfrastrukturförderung Charge@BW — Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg — abgerufen am 2. August 2026
- Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Mietgebäuden und Wohnungseigentumsanlagen — Bezirksregierung Arnsberg (progres.nrw) — abgerufen am 2. August 2026
- § 20 WEG — Bauliche Veränderungen (Anspruch auf Ladeinfrastruktur) — abgerufen am 2. August 2026
- § 554 BGB — Barrierereduzierung, E-Mobilität, Einbruchsschutz und Steckersolargeräte — abgerufen am 2. August 2026
- § 3 Nr. 46 EStG — Steuerfreies Laden und Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung — abgerufen am 2. August 2026
- § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 EStG — Pauschalierung bei Übereignung und Zuschuss zur Ladevorrichtung — abgerufen am 2. August 2026
- § 14a EnWG — Netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen; Festlegungskompetenzen — abgerufen am 2. August 2026
- Wallbox: Das kosten private Ladestationen plus Installation 2026 — ADAC — abgerufen am 2. August 2026