Eigenkapitalquote
Was bedeutet das genau?
Die Eigenkapitalquote beschreibt den Anteil des Kaufpreises beziehungsweise der Gesamtkosten einer Immobilie, den Käuferinnen und Käufer aus eigenen Mitteln statt über ein Darlehen aufbringen. Je höher die Quote, desto geringer der Kreditbedarf und meist auch der Zinssatz, da das Ausfallrisiko für die Bank sinkt.
Kreditinstitute berücksichtigen die Eigenkapitalquote im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung, die bei Immobiliar-Verbraucherdarlehen vor Vertragsschluss verpflichtend ist (§ 505a BGB). Als Faustregel gilt, dass mindestens die Kaufnebenkosten aus Eigenkapital gedeckt sein sollten; diese liegen je nach Bundesland bei rund 10 bis 15 Prozent des Kaufpreises.
Rechtsgrundlage: § 505a BGB
Beispiel
Bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro bringt ein Käufer 100.000 Euro eigene Ersparnisse mit. Das entspricht einer Eigenkapitalquote von 25 Prozent — genug, um neben einem Teil des Kaufpreises auch die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer und Notar abzudecken.
Verwandte Begriffe
Kaufnebenkosten · Beleihungswert · Annuitätendarlehen · Grunderwerbsteuer