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Kaufnebenkosten

Was bedeutet das genau?

Kaufnebenkosten sind alle Kosten, die beim Immobilienerwerb zusätzlich zum reinen Kaufpreis anfallen. Den größten Anteil macht meist die Grunderwerbsteuer aus: Der Bundessatz liegt bei 3,5 Prozent (§ 11 GrEStG), die Länder haben jedoch eigene Sätze festgelegt, sodass er je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent liegt. Hinzu kommen Notar- und Grundbuchkosten von zusammen rund 1,5 bis 2 Prozent.

War ein Makler beteiligt, kommt regelmäßig eine Provision hinzu. Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern ist sie seit dem 23. Dezember 2020 zwischen Käufer und Verkäufer hälftig zu teilen (§ 656c BGB, § 656d BGB) und liegt je Seite meist bei bis zu 3,57 Prozent inklusive Umsatzsteuer. In Summe ergeben sich so grob 9 bis 15 Prozent des Kaufpreises als Kaufnebenkosten — die genaue Höhe hängt von Bundesland, Kaufpreis und Maklerbeteiligung ab.

Rechtsgrundlage: § 11 GrEStG, § 656c BGB, § 656d BGB

Beispiel

Ein Ehepaar kauft eine Eigentumswohnung für 350.000 Euro in Nordrhein-Westfalen (6,5 Prozent Grunderwerbsteuer). Es kalkuliert rund 22.750 Euro Grunderwerbsteuer, etwa 6.000 Euro für Notar und Grundbuch sowie rund 12.500 Euro als eigenen Anteil an der Maklerprovision ein — zusammen gut 41.000 Euro Kaufnebenkosten, also knapp 12 Prozent des Kaufpreises.

Verwandte Begriffe

Grunderwerbsteuer · Maklercourtage · Notaranderkonto · Grundbuch