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Bereitstellungszinsen

Was bedeutet das genau?

Bereitstellungszinsen berechnet die Bank für den Teil eines Darlehens, der zwar zugesagt, aber noch nicht abgerufen wurde — etwa weil ein Neubau erst in Bauabschnitten finanziert wird. Sie sind ein Entgelt dafür, dass die Bank die zugesagte Liquidität bereithält, ohne dafür bereits Tilgung oder Zinsen auf den vollen Betrag zu erhalten.

Banken räumen üblicherweise eine bereitstellungsfreie Zeit von einigen Monaten ein, in der keine Bereitstellungszinsen anfallen; erst danach beginnt die Berechnung, oft mit rund 0,25 Prozent pro Monat auf den nicht abgerufenen Betrag. Höhe und Dauer sind gesetzlich nicht festgelegt, sondern Verhandlungssache im Darlehensvertrag. Bei vermieteten Objekten zählen Bereitstellungszinsen als Schuldzinsen zu den Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG), sofern das Darlehen der Finanzierung des Vermietungsobjekts dient.

Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 EStG

Beispiel

Ein Bauherr hat 400.000 Euro Darlehen zugesagt, ruft wegen des Baufortschritts aber erst 250.000 Euro ab. Nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit von sechs Monaten berechnet die Bank auf die restlichen 150.000 Euro monatlich Bereitstellungszinsen.

Verwandte Begriffe

Zwischenfinanzierung · Annuitätendarlehen · Werbungskosten bei Vermietung · Disagio