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Disagio

Was bedeutet das genau?

Das Disagio (auch Damnum) ist ein Abschlag vom Nennbetrag eines Darlehens, den die Bank bei der Auszahlung einbehält. Wirtschaftlich handelt es sich um vorausbezahlten Zins: Der Kreditnehmer erhält weniger ausgezahlt, zahlt dafür aber einen niedrigeren laufenden Nominalzins, während die Rückzahlung stets auf Basis des vollen Nennbetrags erfolgt.

Bei vermieteten Immobilien ist ein marktübliches Disagio nicht auf die Zinsbindung zu verteilen, sondern im Zahlungsjahr sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar (§ 11 Abs. 2 EStG). Als Anhaltspunkt für die Marktüblichkeit dient in der Praxis ein Disagio von bis zu 5 Prozent bei mindestens fünfjähriger Zinsfestschreibung; höhere Werte können im Einzelfall ebenfalls anerkannt werden.

Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 2 EStG

Beispiel

Bei einem Darlehen über 200.000 Euro vereinbart ein Vermieter ein Disagio von 5 Prozent. Ausgezahlt werden 190.000 Euro, zurückzuzahlen sind aber die vollen 200.000 Euro — die Differenz kann er im Zahlungsjahr sofort als Werbungskosten geltend machen.

Verwandte Begriffe

Effektiver Jahreszins · Sollzinsbindung · Werbungskosten bei Vermietung