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Effektiver Jahreszins

Was bedeutet das genau?

Der effektive Jahreszins gibt die Gesamtkosten eines Kredits als Prozentsatz pro Jahr an und umfasst neben dem Sollzins auch weitere Kostenbestandteile wie Vermittlungsprovisionen oder — bei Immobiliardarlehen — Kosten der Wertermittlung, soweit sie anfallen. Er dient dem Vergleich unterschiedlicher Kreditangebote, da der reine Sollzins allein die tatsächliche Belastung nicht abbildet.

Wer Verbraucherdarlehen anbietet, muss die Gesamtkosten nach einheitlicher, gesetzlich vorgegebener Berechnungsmethode als effektiven Jahreszins ausweisen (§ 16 PAngV); die Berechnungsformel selbst ist in der Anlage zu § 16 PAngV festgelegt.

Rechtsgrundlage: § 16 PAngV

Beispiel

Zwei Banken bieten einen Sollzins von 3,5 Prozent an. Bank A verlangt zusätzlich eine Vermittlungsprovision, Bank B nicht. Im effektiven Jahreszins liegt Bank A deshalb höher — er macht den echten Preisunterschied sichtbar, den der Sollzins allein verschweigt.

Verwandte Begriffe

Sollzinsbindung · Annuitätendarlehen · Disagio · Bereitstellungszinsen