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Zwischenfinanzierung

Was bedeutet das genau?

Eine Zwischenfinanzierung ist ein kurzfristiges Darlehen nach § 488 BGB, das eine Finanzierungslücke bis zum Eingang bereits feststehender Mittel überbrückt — etwa bis zur Auszahlung eines bewilligten Bauspardarlehens oder bis zum Zufluss eines Verkaufserlöses aus einer noch nicht abgewickelten Immobilie.

Weil die Rückführung meist innerhalb weniger Monate feststeht, wird die Zwischenfinanzierung häufig endfällig vereinbart: Der Darlehensnehmer zahlt zunächst nur Zinsen, die Tilgung erfolgt in einer Summe, sobald der Verkaufserlös auf dem Notaranderkonto eingeht oder das Anschlussdarlehen ausgezahlt wird.

Rechtsgrundlage: § 488 BGB — Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag

Beispiel

Ein Ehepaar hat bereits eine neue Wohnung gekauft, die alte ist aber noch nicht verkauft. Über eine Zwischenfinanzierung überbrückt es die Kaufsumme, bis der Verkaufserlös der alten Wohnung über das Notaranderkonto eingeht und das Überbrückungsdarlehen ablöst.

Verwandte Begriffe

Annuitätendarlehen · Notaranderkonto · Vorfälligkeitsentschädigung