Grundsteuer
Was bedeutet das genau?
Die Grundsteuer ist eine jährliche Steuer der Gemeinden auf Grundbesitz. Sie berechnet sich aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und dem von der Gemeinde festgelegten Hebesatz (§ 25 GrStG). Zum 1. Januar 2025 ist die Grundsteuerreform in Kraft getreten: Grundlage sind neu festgestellte Grundsteuerwerte (§§ 218 ff. BewG) statt der bis dahin gültigen, teils Jahrzehnte alten Einheitswerte.
Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen wenden eigene, vom Bundesmodell abweichende Bewertungsmodelle an; die übrigen Länder nutzen das Bundesmodell, teils mit angepassten Steuermesszahlen. Der Bundesfinanzhof hat das Bundesmodell am 10. Dezember 2025 in drei Verfahren als verfassungsgemäß bestätigt. Vermieter können die Grundsteuer als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.
Rechtsgrundlage: § 25 GrStG, § 218 BewG, BMF – FAQ zur neuen Grundsteuer
Beispiel
Familie Nowak erhält Anfang 2026 einen neuen Grundsteuerbescheid für ihr Reihenhaus. Wegen des gestiegenen Grundsteuerwerts nach der Reform und eines von der Stadt angehobenen Hebesatzes zahlt sie spürbar mehr als noch 2024 — obwohl sich am Haus selbst nichts verändert hat.