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Nachrangfinanzierung

Was bedeutet das genau?

Bei einer Nachrangfinanzierung sichert der Kreditgeber sein Darlehen nicht an erster, sondern an zweiter oder weiterer Stelle im Grundbuch ab. Die Rangfolge mehrerer Grundpfandrechte richtet sich nach § 879 BGB: Wer zuerst eingetragen ist, wird im Ernstfall zuerst aus dem Verwertungserlös bedient.

Nachrangkapital schließt die Lücke zwischen dem von der Bank finanzierten Beleihungsauslauf und dem tatsächlichen Kapitalbedarf. Weil das Ausfallrisiko für den nachrangigen Geldgeber deutlich höher ist, verlangt er spürbar höhere Zinsen als die erstrangig gesicherte Bank.

Rechtsgrundlage: § 879 BGB — Rangverhältnis mehrerer Rechte

Beispiel

Eine Käuferin finanziert eine Eigentumswohnung überwiegend über die Hausbank, der restliche Kapitalbedarf wird über ein Nachrangdarlehen eines privaten Kreditgebers gedeckt. Im Grundbuch wird die Grundschuld der Bank in Abteilung III an erster Rangstelle eingetragen, die des Nachranggebers dahinter.

Verwandte Begriffe

Grundschuld · Beleihungswert · Zwangsversteigerung · Annuitätendarlehen