Mieterhöhung nicht zustimmen: Wann dürfen Sie ablehnen – und was passiert dann?
Sie müssen einer Mieterhöhung nach § 558 BGB nicht zustimmen — solange Sie schweigen oder ausdrücklich ablehnen, bleibt die bisherige Miete geschuldet. Bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang haben Sie Bedenkzeit (§ 558b Abs. 2 BGB); danach kann der Vermieter innerhalb von drei Monaten auf Zustimmung klagen. Eine Kündigung droht dadurch allein nicht.
Stand:
Wann dürfen Sie eine Mieterhöhung ablehnen?
Sie dürfen eine Mieterhöhung ablehnen, wenn das Verlangen einen Formfehler, einen Fristverstoß oder eine unzureichende Begründung enthält — oder wenn die geforderte Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der Kappungsgrenze liegt. Bei der Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB haben Sie kein förmliches Widerspruchsrecht, sondern schlicht keine Pflicht zur Zustimmung: Solange Sie nicht zustimmen, bleibt die bisherige Miete geschuldet.
Eine Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB) folgt eigenen Regeln und wirkt auch ohne Ihre Zustimmung; wie hoch eine Mieterhöhung insgesamt ausfallen darf, lesen Sie im Ratgeber Mieterhöhung maximal. Für die Erhöhung auf die Vergleichsmiete hilft diese Reihenfolge bei der Entscheidung:
- Liegt ein Formfehler vor, etwa bei Textform, Begründung oder Vollmacht? Dann nicht zustimmen und den Fehler benennen.
- Ist eine der beiden Sperrfristen verletzt? Dann nicht zustimmen.
- Trägt die Begründung nur einen Teil des verlangten Betrags? Dann Teilzustimmung erklären.
- Ist alles korrekt und hält die verlangte Miete Vergleichsmiete und Kappungsgrenze ein? Dann zustimmen — spätestens vor Ablauf der Zustimmungsfrist.
Welche Prüfgründe sprechen gegen die Zustimmung?
Vier Prüfgründe entscheiden, ob eine Zustimmung geschuldet ist: Form, Frist, Begründung und Höhe. Fehlt einer davon, besteht im Streitfall keine oder nur eine geringere Pflicht zur Zustimmung.
- Form: Das Erhöhungsverlangen muss in Textform vorliegen und begründet sein (§ 558a Abs. 1 BGB); eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht nötig. Fehlt die Begründung ganz oder sind nicht alle im Mietvertrag stehenden Mieter angeschrieben, ist das Verlangen unwirksam.
- Frist: Zwei Fristen laufen unabhängig voneinander: Die Miete muss zum geplanten Erhöhungstermin bereits 15 Monate unverändert gewesen sein, und das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung zugehen (§ 558 Abs. 1 BGB) — mehr dazu im Ratgeber Wie oft darf die Miete erhöht werden. Bei einer Staffel- oder Indexmiete ist eine Erhöhung nach § 558 BGB ganz ausgeschlossen.
- Begründung: Zulässig sind nur ein Mietspiegel, eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder mindestens drei benannte Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB); „gestiegene Kosten“ oder das allgemeine Mietniveau genügen nicht.
- Höhe: Die verlangte Miete darf weder über der ortsüblichen Vergleichsmiete der letzten sechs Jahre noch über der Kappungsgrenze von 20 Prozent in drei Jahren (15 Prozent in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt) liegen (§ 558 Abs. 2 und 3 BGB).
Bundesweit sind die Nettokaltmieten laut Preisindex des Statistischen Bundesamts zwischen 2020 und 2025 um 9,7 Indexpunkte gestiegen, in Baden-Württemberg im selben Zeitraum um 12,9 Punkte — bei Mietverhältnissen mit deutlichem Abstand zur ortsüblichen Vergleichsmiete kann dadurch die Kappungsgrenze zur engeren Grenze werden als die Vergleichsmiete selbst. Alle vier Prüfgründe können Sie mit der kostenlosen Mieterhöhungs-Prüfliste von binoro Schritt für Schritt durchgehen.
Wie viel Zeit haben Sie für Ihre Entscheidung?
Sie haben bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens Zeit, sich zu erklären (§ 558b Abs. 2 Satz 1 BGB). Geht der Brief im März zu, läuft die Frist bis zum 31. Mai; maßgeblich ist der tatsächliche Einwurf im Briefkasten, nicht das Datum im Anschreiben.
Stimmen Sie zu, schulden Sie die erhöhte Miete frühestens ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 1 BGB) — bei Zugang im März also ab Juni. Nennt das Schreiben einen früheren Zahlungstermin, ist es in diesem Punkt falsch. Bis zu Ihrer Entscheidung sollten Sie weiter den bisherigen Betrag überweisen: Wer die höhere Miete mehrfach vorbehaltlos zahlt, kann damit stillschweigend zustimmen.
Können Sie nur einem Teil der Mieterhöhung zustimmen?
Ja, eine Teilzustimmung ist möglich und wirkt, soweit sie reicht: „Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete“ (§ 558b Abs. 1 BGB). Ergibt Ihre Prüfung, dass die Begründung nur einen Teil des verlangten Betrags trägt, stimmen Sie ausdrücklich nur diesem Teil zu und lehnen den Rest schriftlich ab.
Ein Beispiel: Verlangt der Vermieter 60 Euro mehr im Monat, deckt der Mietspiegel aber nur 35 Euro, stimmen Sie 35 Euro zu. Um die restlichen 25 Euro kann der Vermieter weiter verhandeln oder klagen; die Beweislast dafür trägt er. Halten Sie Ihre Teilzustimmung schriftlich fest und bewahren Sie eine Kopie auf, auch wenn das Gesetz dafür keine bestimmte Form vorschreibt.
Droht Ihnen eine Kündigung, wenn Sie nicht zustimmen?
Nein, aus der bloßen Nicht-Zustimmung zu einer Mieterhöhung folgt kein Kündigungsrecht des Vermieters. Die Miete bleibt unverändert, bis Sie zustimmen oder ein Gericht Sie zur Zustimmung verurteilt; ein Widerspruch oder eine Reaktionspflicht besteht nicht — wer schweigt, stimmt schlicht nicht zu.
Das gilt unabhängig davon, wie lange Sie bereits Mieter sind oder wie hoch der verlangte Betrag ausfällt. Anders ist es nur, wenn Sie die erhöhte Miete längere Zeit vorbehaltlos zahlen und damit stillschweigend zustimmen — mit der Nicht-Zustimmung selbst hat ein Kündigungsrisiko dagegen nichts zu tun.
Was passiert, wenn Sie nicht zustimmen — und wie hoch ist Ihr Prozessrisiko?
Stimmen Sie nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen; dafür hat er ab Ablauf Ihrer Überlegungsfrist drei weitere Monate Zeit (§ 558b Abs. 2 Satz 2 BGB). Verstreicht diese Klagefrist, ist das Erhöhungsverlangen verbraucht — der Vermieter muss ein neues, korrektes Verlangen stellen; für dieses neue Verlangen laufen Zustimmungsfrist und Klagefrist von vorn — die Sperrfristen aus § 558 Abs. 1 BGB bleiben davon unberührt.
Das Prozessrisiko ist überschaubar, aber real: Streitwert ist der Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete (§ 41 GKG). Wer den Prozess verliert, trägt in der Regel die Gerichts- und Anwaltskosten.
| Monatliche Erhöhung | Streitwert (Jahresbetrag, § 41 GKG) |
|---|---|
| 20 € | 240 € |
| 40 € | 480 € |
| 80 € | 960 € |
Ein Sonderfall: Hatte das Erhöhungsverlangen nur einen Formfehler, kann der Vermieter diesen im Prozess nachbessern — Ihnen steht dann erneut die volle Zustimmungsfrist zu (§ 558b Abs. 3 BGB). Ein Formfehler verschafft Ihnen also Zeit, aber selten das letzte Wort.
Können Sie wegen der Mieterhöhung kündigen?
Ja, nach Zugang eines Erhöhungsverlangens nach § 558 BGB steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu: Sie können bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 561 Abs. 1 BGB).
Kündigen Sie fristgerecht, tritt die Mieterhöhung nicht ein — Sie zahlen bis zum Auszug die bisherige Miete weiter. Das Sonderkündigungsrecht lohnt vor allem, wenn die verlangte Erhöhung formal korrekt und der Höhe nach berechtigt ist, Sie sich die neue Miete aber nicht leisten wollen oder können. Es besteht unabhängig von der Kündigungsfrist, die Ihr Mietvertrag sonst vorsieht.
Wie lehnen Sie eine Mieterhöhung formal richtig ab?
Lehnen Sie schriftlich ab oder erklären Sie eine Teilzustimmung, nennen Sie dabei den Grund und behalten Sie eine Kopie. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz dafür nicht vor, Textform reicht — wichtig ist, dass Ihre Erklärung innerhalb der Zustimmungsfrist beim Vermieter ankommt.
Diesen Aufbau können Sie als Vorlage verwenden:
Absender: Ihr Name, Ihre Anschrift |
An: Name und Anschrift des Vermieters |
Betreff: Mieterhöhung vom [Datum] — Wohnung [Anschrift] |
Sehr geehrte(r) [Name], |
Ihr Mieterhöhungsverlangen vom [Datum] ist mir am [Zugangsdatum] zugegangen. |
Der Erhöhung stimme ich [nicht zu / in Höhe von … Euro monatlich zu], weil [Formfehler / Fristverstoß / Begründung trägt nur teilweise / Betrag über Vergleichsmiete oder Kappungsgrenze]. |
Die bisherige Miete zahle ich bis zu einer Einigung oder gerichtlichen Entscheidung unverändert weiter. |
Mit freundlichen Grüßen |
[Unterschrift] |
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Jetzt kostenlos prüfenHäufige Fragen
Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?
Nein. Bei der Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB brauchen Sie nicht zu reagieren, um sie abzulehnen: Ohne Ihre Zustimmung bleibt die Miete unverändert, bis Sie zustimmen oder ein Gericht Sie dazu verurteilt. Eine Modernisierungserhöhung nach § 559 BGB wirkt dagegen auch ohne Ihre Zustimmung.
Wie lange habe ich Zeit, mich zu einer Mieterhöhung zu äußern?
Bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Schreibens (§ 558b Abs. 2 BGB). Geht der Brief im März zu, läuft die Frist bis zum 31. Mai. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Brief tatsächlich in Ihrem Briefkasten lag, nicht das Datum im Anschreiben.
Was passiert, wenn ich einer Mieterhöhung nicht zustimme?
Der Vermieter kann auf Zustimmung klagen, muss die Klage aber innerhalb von drei Monaten nach Ablauf Ihrer Überlegungsfrist erheben (§ 558b Abs. 2 BGB). Verpasst er diese Klagefrist, ist das Erhöhungsverlangen verbraucht. Eine Kündigung droht Ihnen wegen der Nicht-Zustimmung allein nicht.
Kann ich nur einem Teil der Mieterhöhung zustimmen?
Ja. Die Zustimmung wirkt genau in dem Umfang, in dem Sie sie erklären (§ 558b Abs. 1 BGB). Trägt die Begründung zum Beispiel nur 35 von 60 verlangten Euro, stimmen Sie 35 Euro zu und lehnen den Rest ab. Um die Differenz kann der Vermieter weiter streiten oder klagen.
Wie hoch ist mein Kostenrisiko, wenn der Vermieter klagt?
Der Streitwert ist der Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete (§ 41 GKG). Bei 40 Euro monatlicher Erhöhung sind das 480 Euro Streitwert, bei 80 Euro sind es 960 Euro. Wer den Prozess verliert, trägt in der Regel die Gerichts- und Anwaltskosten.
Kann ich wegen einer Mieterhöhung kündigen?
Ja. Nach Zugang des Erhöhungsverlangens haben Sie bis zum Ablauf des zweiten Monats ein Sonderkündigungsrecht, wirksam zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 561 BGB). Kündigen Sie fristgerecht, tritt die Mieterhöhung nicht ein — Sie zahlen bis zum Auszug die bisherige Miete.
Welche Fehler machen ein Mieterhöhungsverlangen unwirksam?
Häufig fehlen die Textform oder die Begründung ganz (§ 558a BGB), es sind nicht alle Mieter angeschrieben, eine der beiden Sperrfristen ist verletzt, oder als Begründung dienen unzulässige Angaben wie „gestiegene Kosten“ statt Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen. Auch ein fehlender Hinweis auf einen vorhandenen qualifizierten Mietspiegel macht das Verlangen in diesem Punkt angreifbar.
Muss ich die höhere Miete zahlen, solange ich noch prüfe?
Nein. Solange Sie nicht zugestimmt haben, schulden Sie weiterhin nur die bisherige Miete. Zahlen Sie die verlangte Erhöhung nicht vorsorglich, denn wer sie mehrfach vorbehaltlos überweist, kann damit stillschweigend zustimmen — auch ohne das ausdrücklich zu wollen. Zahlen Sie stattdessen bis zu Ihrer Entscheidung den bisherigen Betrag weiter.
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RatgeberQuellen
- § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete — abgerufen am 1. August 2026
- § 558a BGB — Form und Begründung der Mieterhöhung — abgerufen am 1. August 2026
- § 558b BGB — Zustimmung zur Mieterhöhung — abgerufen am 1. August 2026
- § 559 BGB — Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen — abgerufen am 1. August 2026
- § 561 BGB — Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung — abgerufen am 1. August 2026
- § 41 GKG — Streitwert bei Miet- und Nutzungsverhältnissen — abgerufen am 1. August 2026
- Statistisches Bundesamt, GENESIS-Tabelle 61111-0004 — Verbraucherpreisindex, Position CC13-041 (Nettokaltmieten, Bundeswert) — abgerufen am 17. Juli 2026
- Statistisches Bundesamt, GENESIS-Tabelle 61111-0020 — Index der Nettokaltmieten nach Bundesländern (Länderwerte) — abgerufen am 17. Juli 2026