Staffelmietvertrag
Was bedeutet das genau?
Bei einer Staffelmiete vereinbaren Vermieter und Mieter im Mietvertrag für die Zukunft feste Mieterhöhungen zu bestimmten Terminen. Jede künftige Miete muss als konkreter Geldbetrag ausgewiesen werden; eine gesonderte Begründung ist bei Fälligkeit nicht mehr nötig. Rechtsgrundlage ist § 557a BGB.
Zwischen zwei Staffeln muss die Miete jeweils mindestens ein Jahr unverändert bleiben, und während der Laufzeit sind Mieterhöhungen nach § 558 BGB oder wegen Modernisierung ausgeschlossen. Der Vermieter kann das ordentliche Kündigungsrecht des Mieters für höchstens vier Jahre ausschließen.
Rechtsgrundlage: § 557a BGB
Beispiel
Ein Mieter unterschreibt einen Vertrag, nach dem die Kaltmiete von 800 Euro jährlich um 30 Euro steigt. Im dritten Jahr zahlt er automatisch 890 Euro, ohne dass der Vermieter dafür einen ortsüblichen Vergleich oder Modernisierungskosten nachweisen muss.