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Mieterhöhung: Vorlage nach § 558 BGB – rechtssicher formuliert

Ein Mieterhöhungsschreiben nach § 558 BGB braucht Textform, beziffert die bisherige und die neue Nettokaltmiete und begründet die Erhöhung mit einem der gesetzlich vorgesehenen Mittel – insbesondere Mietspiegel, Mietdatenbank, Sachverständigengutachten oder mindestens drei Vergleichswohnungen (§ 558a Abs. 2 BGB). Der Mieter hat danach bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, zuzustimmen (§ 558b BGB).

Stand:

Wie sieht eine Mieterhöhungsvorlage zum Kopieren rechtssicher aus?

Ein rechtssicheres Mieterhöhungsschreiben nennt beide Mietbeträge, den Erhöhungstermin und eine der vier zulässigen Begründungen aus § 558a BGB – die folgende Vorlage lässt sich mit Ihren Daten ausfüllen und direkt verwenden.

Ersetzen Sie die Platzhalter in eckigen Klammern durch Ihre Angaben. Da das Erhöhungsverlangen nach § 558a Abs. 1 BGB lediglich der Textform bedarf, genügt eine E-Mail oder ein unterschriebener Brief gleichermaßen – eine eigenhändige Unterschrift ist anders als bei einer Kündigung nicht vorgeschrieben.

[Ihr Name bzw. Name der Vermieter], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

An: [Name aller im Mietvertrag genannten Mieter], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Zustimmung zur Erhöhung der Miete für die Wohnung in der [vollständige Anschrift der Wohnung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit verlange ich gemäß § 558 BGB Ihre Zustimmung zur Erhöhung der monatlichen Nettokaltmiete für die oben genannte Wohnung.

Die derzeitige Nettokaltmiete beträgt [aktueller Betrag] Euro und ist seit [Datum] unverändert. Ab dem [Datum, frühestens Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang] soll sich die Nettokaltmiete um [Erhöhungsbetrag] Euro auf [neue Gesamtmiete] Euro erhöhen.

Begründung: [Bezugnahme auf den Mietspiegel der Gemeinde mit Ausgabe und Datum sowie Einordnung nach Baujahr, Wohnfläche, Lage und Ausstattung – oder Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen mit Anschrift und Miete – oder Bezugnahme auf das beigefügte Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, Name und Datum]

Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung bis zum Ablauf des [Frist gemäß § 558b Abs. 2 BGB].

Mit freundlichen Grüßen

[Name und ggf. Unterschrift]

Anlage: [Mietspiegel-Auszug, Gutachten oder Angaben zu den Vergleichswohnungen]

Die korrekte Vergleichsmiete, die zulässige Kappungsgrenze und alle Fristen für Ihre Adresse ermittelt der kostenlose Mietanhebungs-Fahrplan-Rechner im Werkzeug Mieterhöhung umsetzen automatisch; darauf aufbauend lässt sich im selben Werkzeug auch das Erhöhungsschreiben erstellen.

Welche Pflichtangaben muss das Mieterhöhungsschreiben enthalten?

Für ein wirksames Mieterhöhungsschreiben müssen sieben Angaben stimmen – die inhaltlichen Pflichtangaben ergeben sich aus § 558a BGB, weitere Anforderungen aus § 558b BGB und dem allgemeinen Zivilrecht. Fehlt eine der Angaben aus § 558a BGB, kann der Mieter die Zustimmung verweigern, ohne dass Sie erfolgreich klagen können.

PflichtangabeWarum wichtig
Alle im Mietvertrag genannten Mieter als EmpfängerFehlt einer, ist das Verlangen unvollständig – auch wenn er längst ausgezogen ist, aber noch im Vertrag steht.
Alle Vermieter als Absender oder eine vorgelegte VollmachtBei mehreren Eigentümern müssen alle das Verlangen stellen oder einen von ihnen bevollmächtigen; ohne Vollmachtsurkunde kann ein Bevollmächtigter unverzüglich zurückgewiesen werden (§ 174 BGB).
Bisherige und neue Nettokaltmiete, beziffertBetriebs- und Heizkosten gehören nicht in die Mieterhöhung; sie laufen über die Nebenkostenabrechnung.
Erhöhungstermin, frühestens der dritte Kalendermonat nach ZugangNennen Sie einen früheren Termin, macht das die Erhöhung nicht unwirksam – sie wirkt dann einfach erst zum gesetzlich frühestmöglichen Zeitpunkt (§ 558b Abs. 1 BGB).
Begründung mit einem der zulässigen MittelOhne Begründung ist das Verlangen insgesamt unwirksam (§ 558a Abs. 1 BGB).
Angaben eines vorhandenen qualifizierten Mietspiegels zur WohnungEnthält er Werte für die Wohnung, müssen Sie diese mitteilen – auch wenn Sie anders begründen (§ 558a Abs. 3 BGB).
Textform statt SchriftformAnders als bei einer Kündigung genügt eine E-Mail; eine eigenhändige Unterschrift verlangt das Gesetz nicht (§ 558a Abs. 1 BGB, § 126b BGB).

Welche Fristen müssen Sie bei der Mieterhöhung einhalten?

Für die Mieterhöhung nach § 558 BGB gelten fünf Fristen, die ineinandergreifen – wer sie verwechselt, verschenkt Zeit oder verliert das gesamte Verlangen.

FristBedeutungRechtsgrundlage
15-Monats-FristDie Miete muss zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung wirken soll, seit 15 Monaten unverändert sein.§ 558 Abs. 1 Satz 1 BGB
JahressperrfristDas Erhöhungsverlangen selbst darf frühestens 12 Monate nach der letzten Mieterhöhung zugehen.§ 558 Abs. 1 Satz 2 BGB
Zustimmungsfrist des MietersDer Mieter kann sich bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang erklären.§ 558b Abs. 2 Satz 1 BGB
Wirkungszeitpunkt der neuen MieteFrühestens ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang.§ 558b Abs. 1 BGB
KlagefristStimmt der Mieter nicht zu, müssen Sie innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen, sonst ist das Verlangen verbraucht.§ 558b Abs. 2 Satz 2 BGB

Ein Beispiel verdeutlicht das Zusammenspiel: Geht Ihr Schreiben dem Mieter im März zu, läuft seine Zustimmungsfrist bis zum 31. Mai, die erhöhte Miete wäre erstmals für Juni fällig, und eine Zustimmungsklage müssten Sie spätestens bis zum 31. August einreichen. Alle Fristen für Ihre konkrete Adresse berechnet Mieterhöhung umsetzen automatisch. Wie oft und in welchem zeitlichen Abstand Sie die Miete insgesamt erhöhen dürfen, erläutert der Ratgeber Wie oft darf die Miete erhöht werden?.

Wie begründen Sie die Mieterhöhung rechtssicher?

Das Gesetz nennt in § 558a Abs. 2 BGB insbesondere vier Begründungsmittel; eine Begründung allein mit gestiegenen Kosten oder der allgemeinen Preisentwicklung genügt keinem davon und macht das Verlangen unwirksam.

Eine Besonderheit gilt für den qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB: Enthält er Angaben zu Ihrer Wohnung, müssen Sie diese im Schreiben mitteilen – selbst dann, wenn Sie mit einem Gutachten oder mit Vergleichswohnungen begründen (§ 558a Abs. 3 BGB). Einen veralteten Mietspiegel oder den einer vergleichbaren Gemeinde dürfen Sie nur heranziehen, wenn für Ihre Gemeinde kein aktueller vorliegt (§ 558a Abs. 4 BGB).

Wie hoch darf die Mieterhöhung ausfallen?

Zulässig ist höchstens der niedrigere von zwei Werten: die ortsübliche Vergleichsmiete und die Miete, die die Kappungsgrenze erlaubt. Eine vollständige Übersicht mit Rechenbeispielen liefert der Ratgeber Wie viel Mieterhöhung ist maximal erlaubt?.

Die ortsübliche Vergleichsmiete umfasst die üblichen Entgelte, die in der Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den letzten sechs Jahren vereinbart oder geändert wurden (§ 558 Abs. 2 BGB) – nicht zu verwechseln mit der Kappungsgrenze, die einen eigenen Drei-Jahres-Zeitraum betrachtet: Innerhalb von drei Jahren darf sich die Miete um höchstens 20 Prozent erhöhen, in Gebieten mit angespannter Wohnraumversorgung um höchstens 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Modernisierungs- und Betriebskostenerhöhungen zählen bei dieser Rechnung nicht mit.

Welche Gemeinden zur abgesenkten 15-Prozent-Grenze gehören, legen die Landesregierungen per Rechtsverordnung fest, befristet auf jeweils höchstens fünf Jahre – das betrifft nur einen kleinen Teil aller deutschen Gemeinden. Die vollständige Auswertung aller aktuell gültigen Kappungsgrenzenverordnungen je Bundesland finden Sie im Ratgeber Kappungsgrenze. Ob Ihre Gemeinde betroffen ist, prüft Mieterhöhung umsetzen automatisch anhand der Adresse.

Was passiert, wenn der Mieter nicht zustimmt?

Stimmt der Mieter nicht innerhalb der Überlegungsfrist zu, bleibt die bisherige Miete zunächst bestehen – Sie müssen dann selbst aktiv werden und innerhalb der Klagefrist auf Zustimmung klagen.

Ein Widerspruch des Mieters ist rechtlich nicht nötig; wer schweigt, stimmt schlicht nicht zu. Reagiert der Mieter gar nicht oder lehnt er ab, bleibt Ihnen die Zustimmungsklage vor dem zuständigen Amtsgericht, die Sie innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Überlegungsfrist erheben müssen (§ 558b Abs. 2 Satz 2 BGB). Der Streitwert richtet sich nach dem Jahresbetrag der zusätzlich geforderten Miete (§ 41 GKG) – bei 40 Euro Erhöhung im Monat sind das 480 Euro. Stimmt der Mieter nur einem Teil der Erhöhung zu, wirkt diese Teilzustimmung; um den Rest kann weiter gestritten oder geklagt werden (§ 558b Abs. 1 BGB). War Ihr Schreiben formal fehlerhaft, dürfen Sie die Mängel noch im Prozess nachholen – dann beginnt die Überlegungsfrist des Mieters allerdings erneut (§ 558b Abs. 3 BGB). Beachten Sie außerdem, dass der Mieter nach Zugang Ihres Verlangens ein Sonderkündigungsrecht hat: Kündigt er fristgerecht, tritt die Mieterhöhung gar nicht erst ein (§ 561 BGB). Mehr zu den Gründen, aus denen Mieter ablehnen dürfen, und zum weiteren Ablauf lesen Sie im Ratgeber Mieterhöhung nicht zustimmen.

Welche Fehler machen ein Mieterhöhungsschreiben unwirksam?

Die meisten Mieterhöhungen scheitern nicht am Recht, sondern an vermeidbaren Formfehlern.

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Häufige Fragen

Muss die Mieterhöhung schriftlich mit Unterschrift erfolgen?

Nein. Das Erhöhungsverlangen nach § 558a BGB benötigt nur Textform, keine Schriftform. Eine E-Mail oder ein unterschriebener Brief sind gleichermaßen wirksam, eine eigenhändige Unterschrift ist nicht vorgeschrieben. Das unterscheidet die Mieterhöhung von einer Kündigung, die tatsächlich Schriftform mit Unterschrift verlangt.

Wie oft darf ich die Miete erhöhen?

Frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung dürfen Sie ein neues Verlangen stellen; wirksam wird es aber erst, wenn die Miete zum geplanten Termin seit 15 Monaten unverändert ist. Zwischen zwei Erhöhungen auf die Vergleichsmiete liegen damit in der Praxis mindestens 15 Monate.

Um wie viel darf ich die Miete maximal erhöhen?

Maßgeblich ist der niedrigere von zwei Werten: die ortsübliche Vergleichsmiete oder die Kappungsgrenze. Diese liegt bei 20 Prozent innerhalb von drei Jahren, in Gebieten mit angespannter Wohnraumversorgung bei 15 Prozent. Solche Gebiete legen die Bundesländer per Verordnung fest; aktuell betrifft das rund 7 Prozent aller Gemeinden in Deutschland.

Was passiert, wenn der Mieter der Mieterhöhung nicht zustimmt?

Die Miete bleibt zunächst unverändert. Sie können innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist auf Zustimmung klagen; versäumen Sie diese Frist, ist das Verlangen verbraucht und Sie müssen neu beginnen. Der Streitwert richtet sich nach dem Jahresbetrag der geforderten Erhöhung.

Welche Begründung reicht für eine Mieterhöhung aus?

Das Gesetz nennt in § 558a Abs. 2 BGB insbesondere vier Mittel: einen Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder die Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen. Ein Verweis allein auf gestiegene Kosten oder das allgemeine Mietniveau genügt nicht und macht das Verlangen unwirksam.

Kann ich die Miete bei Staffel- oder Indexmiete nach § 558 erhöhen?

Nein, nicht nach § 558 BGB. Bei der Staffelmiete sind nur Erhöhungen nach §§ 558 bis 559b BGB ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB), Betriebskostenanpassungen nach § 560 BGB bleiben möglich. Bei der Indexmiete ist nur § 558 BGB ausgeschlossen (§ 557b Abs. 2 BGB); die Miete steigt dort nicht automatisch, sondern erst durch eine Erklärung des Vermieters in Textform (§ 557b Abs. 3 BGB).

An wen muss ich das Erhöhungsschreiben richten?

An alle Personen, die im Mietvertrag als Mieter genannt sind – auch dann, wenn einer davon längst ausgezogen ist, aber noch im Vertrag steht. Fehlt ein Mieter als Empfänger, ist das gesamte Verlangen unvollständig und entfaltet keine Wirkung.

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Quellen

  1. § 558 BGB — Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (15-Monats-Frist, Kappungsgrenze) — abgerufen am 1. August 2026
  2. § 558a BGB — Form und Begründung der Mieterhöhung — abgerufen am 1. August 2026
  3. § 558b BGB — Zustimmung zur Mieterhöhung (Überlegungsfrist, Klagefrist) — abgerufen am 1. August 2026
  4. § 558d BGB — Qualifizierter Mietspiegel — abgerufen am 1. August 2026
  5. § 557a BGB — Staffelmiete — abgerufen am 1. August 2026
  6. § 557b BGB — Indexmiete — abgerufen am 1. August 2026
  7. § 174 BGB — Einseitiges Rechtsgeschäft eines Bevollmächtigten — abgerufen am 1. August 2026
  8. § 126b BGB — Textform — abgerufen am 1. August 2026
  9. § 561 BGB — Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung — abgerufen am 1. August 2026
  10. § 41 GKG — Streitwert bei Miet- und Nutzungsverhältnissen — abgerufen am 1. August 2026