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Mietspiegel

Was bedeutet das genau?

Der Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der Gemeinde oder gemeinsam von Vermieter- und Mieterinteressenvertretern erstellt oder anerkannt wird (§ 558c BGB). Er dient Vermietern als Grundlage für Mieterhöhungsverlangen nach § 558 BGB und Mietern zur Kontrolle, ob eine geforderte Miete marktüblich ist. Das seit dem 1. Juli 2022 geltende Mietspiegelreformgesetz verpflichtet Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zur Erstellung eines Mietspiegels — einen einfachen spätestens zum 1. Januar 2023, einen qualifizierten spätestens zum 1. Januar 2024.

Ein qualifizierter Mietspiegel wird zusätzlich nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von Behörde sowie Interessenvertretern gemeinsam anerkannt (§ 558d BGB); erfüllt er diese Voraussetzungen, wird vermutet, dass die ausgewiesenen Werte die ortsübliche Vergleichsmiete zutreffend wiedergeben. Beide Mietspiegel-Typen müssen alle zwei Jahre an die Marktentwicklung angepasst werden.

Rechtsgrundlage: § 558 BGB, § 558c BGB, § 558d BGB, Mietspiegelreformgesetz (BMWSB)

Beispiel

Will ein Vermieter in einer Stadt mit qualifiziertem Mietspiegel die Miete auf das ortsübliche Niveau anheben, kann er sich im Erhöhungsschreiben direkt auf den für Lage, Baujahr und Ausstattung der Wohnung ausgewiesenen Mietspiegelwert berufen — ein zusätzliches Sachverständigengutachten ist dann in der Regel nicht nötig.

Verwandte Begriffe

Ortsübliche Vergleichsmiete · Kappungsgrenze · Mietpreisbremse