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Wird eine Klimaanlage gefördert? Ja – als Luft-Luft-Wärmepumpe

Ja: Eine Klimaanlage wird von der KfW gefördert – aber nur, wenn sie als Luft-Luft-Wärmepumpe überwiegend zum Heizen dient. Seit dem 21.07.2026 gibt es 30 Prozent Grundförderung, bis zu 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus und bis zu 40 Prozent Einkommensbonus, gedeckelt auf höchstens 70 Prozent, bei niedrigem Einkommen bis 80 Prozent. Reine Kühlgeräte ohne Heizfunktion sind nicht förderfähig.

Stand:

Wird eine Klimaanlage von der KfW gefördert?

Ja – aber nur unter einer Bedingung: Die KfW fördert keine „Klimaanlage" als eigene Kategorie, sondern ausschließlich Luft-Luft-Wärmepumpen, die überwiegend zum Heizen eingesetzt werden. Technisch ist das dieselbe Split-Klimaanlage, die im Sommer kühlt – gefördert wird sie über dieselbe KfW-Förderung wie jede andere Wärmepumpe, das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" (458).

Reine Kühlgeräte ohne nennenswerte Heizfunktion fallen nicht darunter – dazu mehr im Abschnitt zur Abgrenzung. Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften; Mieter werden im Förderprogramm nicht genannt.

Warum zählt eine Split-Klimaanlage als Luft-Luft-Wärmepumpe?

Physikalisch unterscheiden sich eine Klimaanlage mit Wärmepumpenfunktion und eine „klassische" Luft-Luft-Wärmepumpe kaum: Beide sind Splitgeräte mit einer Außen- und einer oder mehreren Inneneinheiten, die über ein Kältemittel Wärme transportieren – im Kühlbetrieb aus dem Raum nach draußen, im Heizbetrieb umgekehrt von draußen nach drinnen. Entscheidend für die Förderfähigkeit ist deshalb nicht allein die Bauart, sondern der überwiegende Verwendungszweck – zusätzlich zu den technischen Mindestanforderungen im nächsten Abschnitt.

Die KfW nennt den Ersatz einer alten Nachtstromspeicherheizung durch eine Luft-Luft-Wärmepumpe (Split-Klimagerät) als typischen Fall des Heizungstauschs – vorausgesetzt, das Gerät übernimmt danach überwiegend die Heizfunktion, dient nicht nur der sommerlichen Kühlung und erfüllt die Anforderungen an Effizienz und Listung.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Klimaanlage 2026?

Seit der Umstellung der Heizungsförderung zum 21.07.2026 setzt sich der Zuschuss aus einer Grundförderung und zwei Boni zusammen; alle Werte gelten für Anträge ab diesem Datum. Ausführliche Rechenbeispiele für Wärmepumpen aller Bauarten finden Sie im Ratgeber Wärmepumpen-Förderung – hier die Bausteine für die Luft-Luft-Wärmepumpe im Überblick:

BausteinHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Für alle Antragsberechtigten, auch für Vermieter
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Nur für selbstnutzende Eigentümer, Austausch einer bestimmten Altheizung
Einkommensbonus40 % / 30 % / 10 %Nur für selbstnutzende Eigentümer, gestaffelt nach Haushaltseinkommen
Obergrenze (Gesamtdeckel)70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %80 % nur bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €), sonst höchstens 70 %
Förderfähige Kosten (Deckel)bis 28.000 €Erste Wohneinheit; sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €

Auch wer alle Boni addiert, kommt also nicht automatisch auf 80 Prozent: Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus dürfen sich rechnerisch zwar zu mehr summieren, gedeckelt wird aber grundsätzlich auf maximal 70 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – nur wer zusätzlich ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von höchstens 30.000 Euro hat, darf bis zu 80 Prozent ausschöpfen. Der Einkommensbonus selbst staffelt sich so: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro und 10 Prozent bis 50.000 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen. Lebt mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haushalt, erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze einmalig um 10.000 Euro (Familienzuschlag) – damit steigt auch die 80-Prozent-Schwelle auf 40.000 Euro. Frühere technologiespezifische Boni, etwa ein separater Effizienzbonus, sind mit der Reform zum 21.07.2026 entfallen.

Welche Voraussetzungen müssen Gerät und Vorhaben erfüllen?

Damit eine Split-Klimaanlage als förderfähige Luft-Luft-Wärmepumpe durchgeht, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

VoraussetzungWas das bedeutet
Heizfunktion ist HauptzweckKühlung darf nicht der überwiegende Verwendungszweck des Geräts sein
Jahresarbeitszahl (JAZ) mindestens 3,0Nachweis durch den Fachunternehmer nach dem Kurzberechnungsverfahren VDI 4650 Blatt 1
Gerät im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal gelistetFörderfähig sind nur Wärmepumpen aus der vom BAFA fortlaufend aktualisierten Liste „Wärmepumpen"; ohne Listung ist nur ein gesonderter Herstellernachweis möglich
Bestehendes Wohngebäude, mindestens 5 Jahre altBauantrag oder Bauanzeige muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen
Heizungsverteilungssystem wird mitoptimiertDer Einbau ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems zu verbinden
Bestätigung zum Antrag (BzA) liegt vorAusgestellt von einer zertifizierten Energieeffizienz-Expertin, einem Energieeffizienz-Experten oder einem Fachunternehmen
Vertrag nur unter aufschiebender oder auflösender BedingungDer Liefer- oder Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb darf erst mit der KfW-Zusage endgültig wirksam werden
Antrag vor VorhabensbeginnGestellt über das Kundenportal „Meine KfW", bevor gebaut oder verbindlich beauftragt wird
Umsetzung innerhalb von 36 MonatenFrist ab der KfW-Zusage

Ob die Heizfunktion im Einzelfall als „überwiegend" gilt, ist eine fachliche Einschätzung, die die Energieeffizienz-Expertin oder der Energieeffizienz-Experte im Rahmen der Bestätigung zum Antrag vornimmt – eine pauschale Prozentgrenze dafür veröffentlicht die KfW nicht. JAZ und Listung sind dagegen harte, prüfbare Kriterien: Viele reversible Split-Klimageräte erreichen im realen Betrieb keine Jahresarbeitszahl von 3,0 und stehen nicht auf der BAFA-Liste – dann bleibt die Förderung versagt, auch wenn das Gerät überwiegend heizt. Fragen Sie deshalb vor dem Kauf gezielt nach der berechneten JAZ und der BAFA-Listung des konkreten Modells.

Ist das Grundstück durch einen kommunalen Beschluss zum Anschluss an ein Wärmenetz verpflichtet (etwa durch eine Satzung oder einen Anschluss- und Benutzungszwang), entfällt die Förderung für eine einzelne Luft-Luft-Wärmepumpe als Ersatzheizung.

Wird eine Klimaanlage gefördert, die nur kühlt (ohne Heizfunktion)?

Nein. Eine Klimaanlage, die ausschließlich oder weit überwiegend kühlt und keine ernstzunehmende Heizfunktion hat, ist nicht förderfähig – weder über die KfW noch über das BAFA. Die Förderung ist an den Zweck „Heizen" gebunden, nicht an das Gerät selbst.

In der Praxis bedeutet das: Wer sich ein reines Multisplit-Kühlgerät für den Sommer anschafft, ohne die Wärmepumpenfunktion als Ersatz für eine bestehende Heizung zu nutzen, bekommt dafür keinen KfW-Zuschuss. Die Grenze verläuft also nicht zwischen „Klimaanlage" und „Wärmepumpe" als Produktkategorie, sondern zwischen überwiegendem Kühl- und überwiegendem Heizbetrieb.

Wie beantragen Eigentümer die Förderung Schritt für Schritt?

Der Antragsweg für die Heizungsförderung läuft in einer festen Reihenfolge, die Sie nicht verändern dürfen, ohne die Förderung zu riskieren:

  1. Energieeffizienz-Expertin, Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen einschalten – sie erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA)
  2. Vertrag mit dem Fachbetrieb nur unter aufschiebender oder auflösender Bedingung unterschreiben, niemals als bereits bindenden Auftrag
  3. Antrag im Kundenportal „Meine KfW" stellen, inklusive BzA
  4. KfW-Zusage abwarten – erst danach darf das Vorhaben beginnen
  5. Einbau innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage umsetzen
  6. Verwendungsnachweis einreichen, danach erfolgt die Auszahlung

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Fristen und typischen Stolperfallen finden Sie im Ratgeber Heizungsförderung beantragen. Ob eine Wärmepumpe zu Ihrem Haus passt, klärt vorab die kostenlose Wärmepumpen-Checkliste von binoro.

Fördert auch das BAFA Klimaanlagen – oder nur die KfW?

Die eigentliche Förderung für eine Klimaanlage mit Wärmepumpenfunktion läuft ausschließlich über die KfW (Programm 458) – nicht über das BAFA. Das BAFA fördert in diesem Zusammenhang etwas anderes: die vorgelagerte Energieberatung. Wie beide Förderstellen grundsätzlich zusammenspielen, erklärt der Ratgeber KfW- und BAFA-Förderung kombinieren; einen Überblick über die Behörde selbst gibt Was ist die BAFA.

Wer sich vor der Entscheidung für eine Wärmepumpe oder Klimaanlage beraten lässt, kann beim BAFA einen Zuschuss von 50 Prozent des Beratungshonorars beantragen – bis zu 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, bis zu 850 Euro für Wohngebäude ab drei Einheiten. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich einmalig bis zu 250 Euro, wenn die Beratungsergebnisse in einer Eigentümerversammlung erläutert werden (BAFA, Änderungsrichtlinie vom 06.08.2024).

Kurz gesagt: Beratung läuft über das BAFA, der Einbau der Klimaanlage oder Wärmepumpe über die KfW. Welches Programm für welchen Schritt Ihres Vorhabens zuständig ist, zeigt die kostenlose Förder-Checkliste von binoro; nur der vollständige Förderfahrplan als PDF mit Reihenfolge und Fristen kostet zusätzlich 9,90 € inkl. USt.

Bis wann gelten die aktuellen Sätze – und ab wann sinken sie?

Die beschriebenen Konditionen gelten für Anträge ab dem 21.07.2026; Anträge, die bis zum 20.07.2026 gestellt wurden, laufen noch nach den davor gültigen Sätzen weiter.

Der Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 Prozent) sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um jeweils 4 Prozentpunkte; ab dem 01.08.2028 entfällt er vollständig. Auch der Kostendeckel für die förderfähigen Ausgaben sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro. Zusätzlich sinkt die Grundförderung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen — also auch für die Luft-Luft-Wärmepumpe — ab dem ersten Quartal 2027 von 30 auf 15 Prozent; ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozentpunkten gilt dann nur für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Wer einen Antrag plant, sichert mit einer frühen Antragstellung die aktuell geltenden Sätze. Warum die Förderung insgesamt so gestaffelt sinkt, ordnet der Ratgeber Wärmepumpen-Förderung ein.

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Häufige Fragen

Wird eine Klimaanlage von der KfW gefördert?

Ja, aber nur als Luft-Luft-Wärmepumpe, die überwiegend zum Heizen genutzt wird und die technischen Mindestanforderungen erfüllt – insbesondere eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 und die Listung im BAFA-Wärmeerzeuger-Portal. Gefördert wird sie im selben Programm wie jede andere Wärmepumpe (KfW 458, Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude). Reine Kühlgeräte ohne Heizfunktion sind nicht förderfähig. Antragsberechtigt sind private Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften.

Wird eine Klimaanlage gefördert, die nur kühlt, ohne Heizfunktion?

Nein. Eine Klimaanlage ohne nennenswerte Heizfunktion ist nicht förderfähig, weder über die KfW noch über das BAFA. Die Förderung ist an den Zweck Heizen gebunden, nicht an die Geräteart. Ein reines Multisplit-Kühlgerät für den Sommer erhält deshalb keinen KfW-Zuschuss, selbst wenn es technisch als Wärmepumpe arbeiten könnte.

Muss für die Förderung eine alte Heizung ersetzt werden?

Zwingend nur für den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent, der ausschließlich selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern zusteht: Er setzt den Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtstromspeicherheizung voraus, beziehungsweise einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung. Die Grundförderung von 30 Prozent steht unabhängig davon zur Verfügung, auch Vermietern, wenn Sie in einem mindestens fünf Jahre alten Bestandsgebäude auf eine förderfähige Wärmepumpe umsteigen.

Gilt die Förderung auch für Mieter, oder nur für Eigentümer und WEG?

Die KfW-Heizungsförderung nennt als Antragsberechtigte private Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnimmobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Mieter werden im Förderprogramm nicht als eigene Antragstellergruppe geführt; über eine Förderung für eine vermietete Wohnung entscheidet der Eigentümer beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft. Für vermietete Einheiten gilt zudem nur die Grundförderung von 30 Prozent, weil Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus Selbstnutzung voraussetzen.

Wie beantrage ich die KfW-Förderung für eine Klimaanlage?

Zuerst braucht es eine Bestätigung zum Antrag (BzA) von einer Energieeffizienz-Expertin, einem Energieeffizienz-Experten oder einem Fachunternehmen. Danach stellen Sie den Antrag im Kundenportal Meine KfW, bevor Sie einen bindenden Vertrag mit dem Fachbetrieb schließen. Erst nach der KfW-Zusage darf das Vorhaben beginnen; die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten erfolgen.

Bis wann gelten die aktuellen Fördersätze, bevor sie sinken?

Die aktuellen Sätze gelten für Anträge ab dem 21.07.2026. Der Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte, bis er zum 01.08.2028 ganz entfällt. Auch der Kostendeckel für die förderfähigen Ausgaben sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro.

Verwandte Begriffe & Artikel

Quellen

  1. Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) — abgerufen am 2. August 2026
  2. KfW-Merkblatt Zuschuss 458 — Obergrenze des Fördersatzes (70 %, bei niedrigem Einkommen bis 80 %), Familienzuschlag, 5-Jahres-Regel für Bestandsgebäude (gültig ab 21.07.2026) — abgerufen am 2. August 2026
  3. Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude — abgerufen am 2. August 2026
  4. Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.07.2026, Technische Mindestanforderungen Nr. 3.4 (Elektrisch angetriebene Wärmepumpen: Jahresarbeitszahl mindestens 3,0, Listung im Wärmeerzeuger-Portal) — abgerufen am 2. August 2026
  5. BAFA — Wärmeerzeuger-Portal (WEP): Liste der förderfähigen Wärmepumpen — abgerufen am 2. August 2026