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Werkzeug · Für Käufer & Kapitalanleger

Teilungserklärung & Grundbuch prüfen —
bevor Sie unterschreiben

Beim Wohnungskauf steckt das Risiko im Papier: versteckte Lasten, alte Rechte, überholte Angaben. Laden Sie Ihre Unterlagen hoch — Sie bekommen eine verständliche Auswertung, bei der jeder Befund mit Fundstelle belegt und in Alltagssprache erklärt ist.

100 % kostenlos Jeder Befund mit Zitat & Fundstelle Ampel statt Juristendeutsch Auch alte Schreibmaschinen-Scans lesbar Dokumente werden nach der Analyse gelöscht
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Welche Wohnung möchten Sie prüfen?

Die Auswertung ist einheitsbezogen — dieselbe Anlage kann für Ihre Wohnung völlig anders aussehen als für die Nachbarwohnung.

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Unterlagen hochladen

Ziehen Sie die PDFs einfach in das passende Feld oder klicken Sie zum Auswählen. Pro Feld können Sie mehrere Dateien ablegen — etwa die Teilungserklärung samt allen Nachträgen. Je mehr Sie hochladen, desto mehr können wir prüfen.

Für die Prüfung nötig

Empfohlen — macht die Prüfung genauer

Optional — schaltet weitere Prüfungen frei

Ihr Prüfumfang

Diese Prüfungen laufen mit Ihren Unterlagen:

  • Teilungserklärung-Analyse — Rechte, Kosten, Sondereigentum, Verwalter (rund 40 Prüfpunkte)
  • Grundbuch-Abgleich — Eigentümer, Lasten, Grundschulden, geltende Fassung (11 Prüfpunkte)
  • Flächen- & Raumabgleich — gehört, was Sie kaufen, wirklich zur Wohnung?
  • Aktuelle Lage — Sanierungsstau, Sonderumlagen, Rücklage, Streit
  • Kostenrealität — Hausgeldhöhe, Rücklage je m², offene Beträge

Bitte laden Sie zuerst Teilungserklärung und Grundbuchauszug hoch.

So sieht das Ergebnis aus: Beispiel-Auswertung ansehen

Ihre Unterlagen werden geprüft

Übertrage Dateien …

Die Prüfung liest jede Seite Ihrer Dokumente — je nach Umfang dauert das einige Minuten. Sie können das Fenster geöffnet lassen; die Seite aktualisiert sich selbst.

Beispiel-Auswertung an einem echten Musterfall (Wohnung Nr. 2, Kierspe) — so sieht Ihr Ergebnis aus.

Auswertung: Wohnung Nr. 2, Weidenstraße 7

Geprüfte Einheit: Wohnung Nr. 2, Erdgeschoss Anteil: 15,5 / 100 Geltende Fassung: Teilungserklärung 1999 + Nachtrag 2007 Grundbuchstand: Abdruck 25.10.2024

Das Wichtigste in einem Satz: Die Wohnung ist rechtlich weitgehend in Ordnung — aber auf ihr lastet ein lebenslanges Nießbrauchrecht, das vor dem Kauf gelöscht werden muss. Sonst dürfte eine andere Person Ihre Wohnung nutzen oder vermieten, obwohl sie Ihnen gehört.

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dringend klären
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beachten & einplanen
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geprüft & unkritisch

Dringend klären, bevor Sie unterschreiben

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Ein fremdes Nießbrauchrecht lastet auf der Wohnung

Grundbuch · Abt. II Nr. 2

„Nießbrauchrecht für die Eheleute Franz Josef Kraus und Lisbeth Kraus als Gesamtberechtigte (§ 428 BGB). Bezüglich Lisbeth Kraus gelöscht am 22.09.2017."

Klartext
Ein Nießbrauch erlaubt der berechtigten Person, die Wohnung selbst zu nutzen oder zu vermieten und die Mieten zu behalten — auch wenn die Wohnung Ihnen gehört. Gelöscht wurde bisher nur der Anteil der Ehefrau; das Recht des Ehemanns besteht weiter und endet regulär erst mit seinem Tod.
Für Sie
So lange dieses Recht eingetragen ist, kaufen Sie eine Wohnung, über die Sie nicht frei verfügen können. Für eine Finanzierung ist das in der Regel ein K.-o.-Kriterium.
Zu tun
Machen Sie die Löschung des Nießbrauchs (Löschungsbewilligung bzw. Sterbeurkunde) zur festen Bedingung im Kaufvertrag — und zahlen Sie den Kaufpreis erst, wenn sie im Grundbuch vollzogen ist.

Beachten & einplanen

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Der Verwalter muss dem Verkauf zustimmen

Teilungs­erklärung · § 2c
Klartext
Ihre Wohnung dürfen Sie nur mit Zustimmung des Verwalters verkaufen. Zusätzlich ist der Verwalter hier ein Mitglied der Verkäuferfamilie — das kann Interessen vermischen.
Zu tun
Zustimmung frühzeitig einholen und den Ablauf im Kaufvertrag terminieren, damit sich die Beurkundung nicht verzögert.
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Eine alte Grundschuld liegt noch auf der Wohnung

Grundbuch · Abt. III Nr. 5
Klartext
20.000 DM Grundschuld zugunsten der Stadtsparkasse Kierspe. Solche Grundschulden sichern Kredite des jetzigen Eigentümers — sie werden beim Verkauf üblicherweise gelöscht.
Zu tun
Löschungsbewilligung der Bank über den Notar sicherstellen (Standard­ablauf), damit Sie die Wohnung lastenfrei erhalten.

Diese Sorgen können Sie streichen

Das alte Wohnungsrecht ist längst gelöscht

Grundbuch · Abt. II Nr. 1
Klartext
In der Teilungserklärung stand ein Wohnungsrecht, das ausgerechnet auf dieser Wohnung nicht gelöscht sei. Der aktuelle Grundbuchauszug zeigt: Es wurde 2004 doch gelöscht. Diese Sorge ist gegenstandslos — hier zählt das Grundbuch, nicht das ältere Papier.

Ihr Miteigentumsanteil stimmt

Grundbuch ↔ Teilungs­erklärung
Klartext
Der Anteil 15,5/100 im Grundbuch deckt sich exakt mit der Teilungserklärung. An diesem Anteil hängen Ihre Stimme in der Versammlung und Ihr Kostenanteil — beides ist sauber.

Keine weiteren Lasten, keine Zwangsversteigerung

Grundbuch · Abteilung II
Klartext
Außer dem oben genannten Nießbrauch sind keine weiteren Rechte Dritter, keine Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke und keine Vorkaufsrechte eingetragen.

Das fehlt noch — bitte nachfordern

Diese Unterlagen lagen nicht vollständig vor. Fordern Sie sie beim Verkäufer oder Verwalter an, bevor Sie entscheiden.

  • Aufteilungsplan. Ohne ihn lässt sich nicht abschließend prüfen, welche Räume (Keller, Stellplatz) genau zu Ihrer Wohnung gehören.
  • Aktueller Verwaltervertrag. In den Unterlagen findet sich ein Hinweis auf einen neueren Vertrag, der nicht beiliegt.
  • Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen. Nur sie zeigen Sanierungsstau, Sonderumlagen und Streit in der Gemeinschaft.
  • Wirtschaftsplan & letzte Hausgeldabrechnung. Für Hausgeldhöhe und Stand der Instandhaltungsrücklage.

Diese 5 Fragen stellen Sie dem Verwalter

Vor dem Notartermin — die Antworten entscheiden mit über den Kauf.

  1. Lebt der Nießbrauchberechtigte noch, und liegt bereits eine Löschungsbewilligung vor?
  2. Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage — und steht sie im Verhältnis zum Alter des Hauses?
  3. Sind Sonderumlagen beschlossen oder in Diskussion (Dach, Fassade, Heizung)?
  4. Gibt es in der Gemeinschaft offene Hausgeldrückstände anderer Eigentümer?
  5. Wer ist der aktuelle Verwalter, wie lange läuft der Vertrag und was kostet er?
Roten Befund vom Anwalt prüfen lassen

Wichtiger Hinweis: Diese Auswertung bereitet Ihre Dokumente strukturiert auf und erklärt sie verständlich. Sie ist keine Rechtsberatung und keine Empfehlung, zu kaufen oder nicht zu kaufen. Jeder Befund ist mit Fundstelle belegt und von Ihnen nachprüfbar. Bei roten Befunden sollten Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht hinzuziehen. Diese Seite ist ein Arbeitsstand; die gezeigte Auswertung ist ein Musterbeispiel.