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Auszugsvereinbarung mit Abfindung: den freiwilligen Auszug rechtssicher regeln

Sie möchten als Vermieter, dass ein Mieter auszieht, und bieten dafür eine Abfindung? Mit einer Auszugsvereinbarung beenden Vermieter und Mieter das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem festen Termin — und halten Räumung, Rückgabe und die Zahlung der Abfindung Zug um Zug verbindlich fest. Sie geben drei Eckdaten ein und erhalten für 9,90 € inklusive Umsatzsteuer eine unterschriftsfertige Vereinbarung als PDF, sofort zum Download.

Wann lohnt sich eine Auszugsvereinbarung?

Eine Auszugsvereinbarung lohnt sich immer dann, wenn beide Seiten das Mietverhältnis geordnet beenden wollen: bei Eigenbedarf, geplanter Sanierung oder Verkauf, aber auch bei festgefahrenen Situationen. Statt über eine Kündigung zu streiten und am Ende auf eine Räumungsklage zuzusteuern, vereinbaren Vermieter und Mieter einen klaren Auszugstermin. Die Abfindung ist der Anreiz für den Mieter, die Wohnung freiwillig und fristgerecht zu übergeben.

Was Sie eingeben und was Sie bekommen

Die Auszugsvereinbarung entsteht aus drei unpersönlichen Angaben: der vereinbarten Abfindung in Euro, dem spätesten Auszugstermin und der Frage, ob wechselseitig auf offene Forderungen verzichtet wird. Namen und Anschriften tragen Sie erst nach der Zahlung ein — vorher verlassen keine personenbezogenen Daten Ihren Browser.

  • Ein PDF: die unterschriftsfertige Auszugsvereinbarung mit Ihren Angaben
  • § 1 bis § 6: einvernehmliche Beendigung, Räumung und Rückgabe, Abfindung Zug um Zug, Forderungsregelung, Übergabeprotokoll, Schriftform- und salvatorische Klausel
  • Unterschriftsfelder für Vermieter und Mieter
  • Sofort nach der Zahlung als Download — zusätzlich per E-Mail

Warum die Abfindung Zug um Zug gegen die Schlüssel?

Die Vereinbarung koppelt die Zahlung an die tatsächliche Rückgabe: Der Vermieter zahlt die vereinbarte Abfindung erst, wenn die Wohnung vollständig geräumt, besenrein und mit allen Schlüsseln übergeben ist. Das schützt beide Seiten — der Mieter hat einen sicheren Anspruch, der Vermieter zahlt nicht ins Blaue hinein.

Mit oder ohne wechselseitigen Forderungsverzicht?

Sie entscheiden, ob mit Erfüllung der Vereinbarung alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Mietverhältnis erledigt sein sollen (Erledigungsklausel) — oder ob offene Forderungen wie rückständige Miete oder eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung ausdrücklich unberührt bleiben und gesondert ausgeglichen werden. Beide Varianten sind in der Vorlage sauber formuliert.

Häufige Fragen

Was ist eine Auszugsvereinbarung?
Eine Auszugsvereinbarung ist ein einvernehmlicher Mietaufhebungsvertrag: Vermieter und Mieter beenden das Mietverhältnis zu einem festen Termin — unabhängig von Kündigungsfristen und Kündigungsgründen. In der Praxis wird sie häufig mit einer Abfindung verbunden, die der Vermieter dem Mieter für den freiwilligen, fristgerechten Auszug zahlt.
Muss der Vermieter eine Abfindung zahlen?
Nein, dazu gibt es keine gesetzliche Pflicht. Die Abfindung ist ein freiwilliger Anreiz, ihre Höhe ist frei verhandelbar. Sie lohnt sich für den Vermieter oft trotzdem: Eine einvernehmliche Lösung ist meist schneller und kalkulierbarer als eine Eigenbedarfskündigung mit anschließender Räumungsklage, die sich über Monate ziehen und ein Prozessrisiko tragen kann.
Warum wird die Abfindung Zug um Zug gezahlt?
Zug um Zug bedeutet: Der Vermieter zahlt die Abfindung erst, wenn die Wohnung tatsächlich vollständig geräumt zurückgegeben und alle Schlüssel übergeben sind. So ist ausgeschlossen, dass gezahlt wird, der Mieter die Wohnung aber doch nicht (rechtzeitig) verlässt.
Was bedeutet der wechselseitige Verzicht auf offene Forderungen?
Das ist eine Erledigungs- bzw. Ausgleichsklausel: Mit vollständiger Erfüllung der Vereinbarung verzichten beide Seiten auf weitergehende Ansprüche aus dem Mietverhältnis — etwa Schönheitsreparaturen oder Nachforderungen. Wer offene Punkte behalten will (zum Beispiel rückständige Miete oder eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung), wählt die Variante ohne Verzicht; dann bleiben diese Forderungen ausdrücklich unberührt.
Muss die Auszugsvereinbarung schriftlich sein?
Für die Aufhebung eines Wohnraummietvertrags ist keine besondere Form vorgeschrieben. Die Schriftform mit Unterschrift beider Parteien ist aber dringend zu empfehlen, um Auszugstermin, Abfindung und Rückgabe beweisbar festzuhalten. Über die Rückgabe sollte zusätzlich ein Übergabeprotokoll erstellt werden.
Was bekomme ich für 9,90 €?
Sie erhalten genau ein Dokument: eine auf Ihre drei Angaben zugeschnittene Auszugsvereinbarung als PDF, unterschriftsfertig für Vermieter und Mieter. Sie enthält die einvernehmliche Beendigung zum vereinbarten Termin, Räumung und Rückgabe, die Abfindung Zug um Zug gegen die Schlüssel, die von Ihnen gewählte Forderungsregelung, den Hinweis auf das Übergabeprotokoll und eine salvatorische Klausel. Der Preis von 9,90 € ist der Gesamtpreis inklusive 19 % Umsatzsteuer — einmalig, ohne Abonnement und ohne Folgekosten.
Wann bekomme ich das PDF?
Sofort. Nach der Zahlung tragen Sie Namen und Anschriften ein; danach steht das fertige PDF unmittelbar auf der Abschlussseite zum Download bereit und wird zusätzlich an Ihre E-Mail-Adresse gesendet. Vor der Zahlung fragen wir bewusst nur die drei unpersönlichen Eckdaten ab — Abfindung, Auszugstermin und Forderungsregelung.
Ist das eine Rechtsberatung?
Nein. Die Auszugsvereinbarung ist eine Praxis-Vorlage, erstellt von einem erfahrenen Vermieter und Investor — nicht von einem Rechtsanwalt. Das PDF entsteht automatisiert aus Textbausteinen und Ihren Angaben. Wir prüfen Ihren Einzelfall nicht und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Bei besonderen Konstellationen — etwa Gewerbeanteil, Untervermietung oder laufendem Räumungsverfahren — lassen Sie die Vereinbarung vor der Unterschrift anwaltlich prüfen.
Kann ich die Vereinbarung nachträglich anpassen?
Ja. Sie dürfen das PDF für Ihren eigenen Fall uneingeschränkt verwenden, ausdrucken, ergänzen und beiden Parteien vorlegen. Nicht gestattet ist es, die Vorlage gewerblich weiterzugeben oder als eigenes Angebot zu vertreiben.

Unterschriftsfertige Vorlage für 9,90 €

9,90 € inklusive 19 % Umsatzsteuer, einmalig — kein Abonnement, keine Folgekosten. Sie geben nur drei Eckdaten ein: die vereinbarte Abfindung, den Auszugstermin und die Forderungsregelung. Namen und Anschriften ergänzen Sie erst nach der Zahlung. Danach steht die vollständige Auszugsvereinbarung sofort als PDF zum Download bereit und geht zusätzlich an Ihre E-Mail-Adresse.

Praxis-Vorlage, erstellt von einem erfahrenen Vermieter und Investor — kein Rechtsanwalt, keine Rechtsberatung. Das PDF entsteht automatisiert aus Textbausteinen und Ihren Angaben; Ihr Einzelfall wird nicht geprüft. Im Zweifel lassen Sie die Vereinbarung vor der Unterschrift anwaltlich prüfen.

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