Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Muster und was Mieter wissen müssen
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine kurze schriftliche Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass ein Mieter während des Mietverhältnisses keine Mietrückstände hatte. Neue Vermieter verlangen sie häufig als Teil der Bewerbungsmappe. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat niemand: Der frühere Vermieter kann die Ausstellung verweigern, ohne dass Mieter dies erzwingen können.
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Was ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, und wann verlangen Vermieter sie?
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine kurze schriftliche Erklärung des bisherigen Vermieters, dass ein Mieter während der Mietzeit keine Rückstände bei der Miete hatte. Sie ist kein amtliches Dokument und keine Auskunft einer Behörde oder Auskunftei, sondern eine private Bestätigung, die der frühere Vermieter formuliert und unterschreibt.
Neue Vermieter fragen in der Praxis trotzdem häufig danach, weil sie das Risiko eines Mietausfalls einschätzen wollen, bevor sie einen Mietvertrag unterschreiben. Die Bescheinigung taucht deshalb oft als Feld in Bewerbungsformularen oder Checklisten für die Wohnungsbewerbung auf – neben Schufa-Auskunft, Gehaltsnachweisen und Personalausweis. Datenschutzrechtlich sauber ist das nicht: Nach der Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz darf eine solche Bescheinigung des Vorvermieters bei der Neuanmietung von Wohnraum von Mietinteressenten gar nicht verlangt werden, weil dafür personenbezogene Daten aus einem fremden, abgeschlossenen Mietverhältnis abgefragt würden.
Für Sie als Mieter gilt: Sie müssen das Feld in einem Bewerbungsformular nicht zwingend ausfüllen. Wenn Sie glauben, dass eine Bescheinigung Ihre Bewerbung stärkt, können Sie sie freiwillig vorlegen – verpflichtet sind Sie nach der Einschätzung der Datenschutzkonferenz aber nicht dazu.
Wie sieht ein Muster der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus?
Auch wenn ein neuer Vermieter die Bescheinigung nach der Einschätzung der Datenschutzkonferenz nicht verlangen darf, können Sie sie freiwillig beilegen, um Ihre Bewerbung zu stärken – vorausgesetzt, Ihr bisheriger Vermieter stellt sie aus. Die folgende Vorlage deckt die Angaben ab, die dafür üblich sind. Kopieren Sie den Text als Ganzes, ersetzen Sie die eckigen Klammern durch Ihre Daten und lassen Sie das Dokument von Ihrem bisherigen Vermieter unterschreiben.
Ich, [Name und Anschrift Vermieter/in], bestätige hiermit, dass [Name und Anschrift Mieter/in] die Wohnung in [Adresse der bisherigen Wohnung] im Zeitraum von [Beginn] bis [Ende bzw. „laufend“] gemietet hat. Die Miete wurde während des gesamten Mietzeitraums vollständig und pünktlich gezahlt. Zum [Datum] bestehen keine Rückstände aus dem Mietverhältnis. [Ort], den [Datum]. [Unterschrift Vermieter/in]
Fehlt eine Angabe wie der genaue Mietzeitraum, ergänzen Sie sie vor der Unterschrift – eine Bescheinigung ohne Datum und Unterschrift hat für den neuen Vermieter kaum Aussagekraft. Für ein formatiertes PDF oder eine Word-Datei genügt es, den Text in ein leeres Dokument zu übertragen; eine spezielle Vorlagen-Software brauchen Sie dafür nicht.
Welche Angaben gehören in die Bescheinigung? Die Checkliste
Vollständig ist eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, wenn sie mindestens sieben Angaben enthält. Fehlt eine davon, fragen Sie beim bisherigen Vermieter nach, bevor Sie das Dokument weiterreichen.
- Namen und Anschrift von Vermieter und Mieter, damit die Zuordnung eindeutig ist.
- Adresse der bisherigen Wohnung, auf die sich die Bescheinigung bezieht.
- Mietzeitraum mit Beginn und, falls das Mietverhältnis beendet ist, mit Ende.
- Aussage zur Zahlungshistorie: dass die Miete während dieser Zeit vollständig und pünktlich gezahlt wurde.
- Stichtag, zu dem keine Rückstände bestehen – idealerweise das Ausstellungsdatum.
- Ort und Datum der Ausstellung.
- Unterschrift des Vermieters oder der Hausverwaltung.
Ein Kautionsstand gehört nicht zwingend dazu, wird aber gelegentlich ergänzt. Verwechseln Sie die Bescheinigung nicht mit der Rückzahlung der Mietkaution – beides sind unabhängige Vorgänge, die getrennt voneinander abgewickelt werden.
Muss der Vermieter die Bescheinigung ausstellen? Die Rechtslage
Nein: Der Bundesgerichtshof hat einen Anspruch auf die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausdrücklich verneint. Der bisherige Vermieter kann die Ausstellung verweigern, ohne dass Sie das rechtlich erzwingen können.
Maßgeblich ist ein Urteil des BGH vom 30. September 2009 (Az. VIII ZR 238/08). Der BGH hat darin unmittelbar über die Bescheinigung entschieden und festgestellt, dass ein Anspruch auf ihre Erteilung nicht besteht. Bejaht hat er nur den engeren, gesetzlich geregelten Anspruch auf eine Quittung über tatsächlich geleistete Mietzahlungen (§ 368 BGB) – das ist rechtlich etwas anderes als eine zusammenfassende Bescheinigung über die gesamte Mietzeit. In der juristischen Literatur wird diskutiert, ob sich ausnahmsweise im Einzelfall eine Nebenpflicht des Vermieters zur Ausstellung ergeben kann; einen generellen Anspruch begründet das Urteil aber nicht.
Für Sie heißt das praktisch: Bitten Sie höflich darum, verlassen Sie sich aber nicht darauf, dass Ihr alter Vermieter reagiert. In der Praxis akzeptieren viele neue Vermieter auch Alternativen wie Kontoauszüge, wenn keine Bescheinigung vorliegt – welche das sind, lesen Sie im übernächsten Abschnitt.
| Frage | Rechtslage | Quelle |
|---|---|---|
| Muss der Vermieter die Bescheinigung ausstellen? | Nein – der BGH hat einen Anspruch auf die Bescheinigung verneint | BGH, 30.09.2009, VIII ZR 238/08 |
| Muss er eine Quittung über gezahlte Miete ausstellen? | Ja, auf Verlangen für einzelne, tatsächlich geleistete Zahlungen | § 368 BGB |
| Darf der neue Vermieter danach fragen? | Nach der DSK-Einschätzung nicht – bei der Neuanmietung darf sie nicht verlangt werden; freiwillige Vorlage durch den Mieter bleibt möglich | DSK-Orientierungshilfe V2.0 |
Was kostet die Bescheinigung, und wie aktuell muss sie sein?
Für die Ausstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung gibt es keine gesetzlich geregelte Gebühr – anders als bei einer amtlichen Auskunft ist das Dokument keine kostenpflichtige Dienstleistung mit festgelegtem Preis. Weil kein Anspruch auf die Bescheinigung besteht, könnte ein Vermieter theoretisch eine Gegenleistung verlangen; üblich ist das in der Praxis aber nicht, da es sich um eine wenige Zeilen umfassende, formlose Bestätigung handelt. Verlangt ein Vermieter dennoch eine hohe Gebühr, ist das ein Verhandlungspunkt, kein rechtlich durchsetzbarer Anspruch Ihrerseits auf kostenlose Ausstellung.
Eine gesetzliche Frist, wie aktuell die Bescheinigung sein muss, gibt es ebenfalls nicht. In der Praxis wollen neue Vermieter ein möglichst aktuelles Dokument sehen, weil eine alte Bescheinigung nichts über zwischenzeitlich entstandene Rückstände aussagt. Fordern Sie die Bescheinigung deshalb erst dann an, wenn Sie sie für eine konkrete Bewerbung wirklich brauchen – meist also, wenn ein Vermieter Sie als Wunschkandidaten ausgewählt hat und noch fehlende Unterlagen nachfordert.
Vermieter stellt keine Bescheinigung aus: Welche Alternativen akzeptieren neue Vermieter?
Verweigert der bisherige Vermieter die Bescheinigung, gibt es mehrere gleichwertige Nachweise, die neue Vermieter in der Regel akzeptieren.
- Kontoauszüge der letzten Monate, auf denen die pünktlichen Mietüberweisungen erkennbar sind – nicht benötigte Angaben dürfen Sie schwärzen.
- Einzelne Zahlungsquittungen, die Sie beim bisherigen Vermieter nach § 368 BGB anfordern können – anders als bei der umfassenden Bescheinigung besteht darauf ein Anspruch.
- Eine Schufa-Auskunft, die allgemein zur Bonität, wenn auch nicht speziell zu Mietrückständen bei einem bestimmten Vermieter, Auskunft gibt.
- Eine kurze schriftliche Erklärung in eigenen Worten, warum keine Bescheinigung vorliegt – etwa weil der bisherige Vermieter grundsätzlich keine ausstellt.
Kombinieren Sie zwei dieser Nachweise, wirkt das für den neuen Vermieter oft überzeugender als eine einzelne, wenig aussagekräftige Bescheinigung. Eine vollständige Übersicht, welche Unterlagen in eine Bewerbungsmappe gehören und welche nicht, bietet der Mieterpass von binoro – kostenlos und ohne Upload Ihrer Dokumente.
Was gilt in Sonderfällen wie Erstmiete, Untermiete, WG oder laufendem Mietverhältnis?
Vier Situationen weichen vom Normalfall ab und verlangen jeweils eine andere Lösung.
Erstmieter oder bisher bei den Eltern gewohnt: Ohne eigenen bisherigen Mietvertrag gibt es niemanden, der eine Bescheinigung ausstellen könnte. Erklären Sie das offen im Anschreiben und legen Sie stattdessen Einkommensnachweise, eine Schufa-Auskunft oder, falls vorhanden, eine Bürgschaft der Eltern bei. Seriöse Vermieter kennen diese Situation und verlangen keine Bescheinigung, die es objektiv nicht geben kann.
Untermieter: Wer zur Untermiete wohnte, wendet sich für die Bescheinigung an den Hauptmieter, nicht an den Eigentümer der Wohnung – dieser ist im Untermietverhältnis die eigentliche Vermieterseite und kennt die Zahlungshistorie.
Wohngemeinschaft: Standen mehrere Personen gemeinsam im Mietvertrag, bezieht sich die Bescheinigung in der Regel auf das gesamte Mietverhältnis. Ziehen Sie als Einzelperson aus einer WG mit Einzelmietverträgen aus, kann der Vermieter die Bescheinigung auf Ihren eigenen Vertragsanteil begrenzen.
Laufendes Mietverhältnis: Ist das aktuelle Mietverhältnis noch nicht beendet, kann die Bescheinigung nur den Zeitraum bis zum Ausstellungsdatum abdecken – für die Zeit danach kann niemand garantieren, dass keine Rückstände entstehen.
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Mieterpass (Bewerbungsmappe)
Der Mieterpass zeigt kostenlos, welche Unterlagen in Ihre Bewerbungsmappe gehören – und macht deutlich, dass eine fehlende Mietschuldenfreiheitsbescheinigung dort keinen Ausschlussgrund darstellt.
Bewerbungsmappe zusammenstellenHäufige Fragen
Ist der Vermieter verpflichtet, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen?
Nein. Der BGH hat mit Urteil vom 30. September 2009 (Az. VIII ZR 238/08) einen Anspruch auf die Bescheinigung ausdrücklich verneint. Bejaht hat er nur den Anspruch auf eine Quittung über einzelne, tatsächlich geleistete Mietzahlungen (§ 368 BGB) – das ist rechtlich etwas anderes. Eine im Einzelfall denkbare Nebenpflicht wird in der Literatur diskutiert, begründet aber keinen generellen Anspruch.
Was kostet eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung – darf der Vermieter Geld verlangen?
Es gibt keine gesetzlich geregelte Gebühr für dieses Dokument. Weil kein Anspruch auf die Bescheinigung besteht, könnte ein Vermieter theoretisch eine Gegenleistung verlangen, üblich ist das aber nicht – meist wird die wenige Zeilen lange Bestätigung kostenlos ausgestellt, wenn der Vermieter dazu bereit ist. Eine hohe Gebühr wäre ein Verhandlungspunkt, kein durchsetzbarer Anspruch gegen Sie.
Was kann ich tun, wenn der Vermieter keine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellt?
Legen Sie stattdessen Kontoauszüge der letzten Monate mit erkennbaren Mietüberweisungen vor, fordern Sie einzelne Zahlungsquittungen nach § 368 BGB an – darauf besteht ein Anspruch – oder reichen Sie eine Schufa-Auskunft ein. Eine kurze schriftliche Erklärung, warum keine Bescheinigung vorliegt, rundet die Bewerbungsmappe ab und wirkt für neue Vermieter meist überzeugender als eine fehlende Angabe.
Wie aktuell muss eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sein?
Eine gesetzliche Frist gibt es nicht. In der Praxis erwarten neue Vermieter ein möglichst aktuelles Dokument, weil eine alte Bescheinigung nichts über zwischenzeitlich entstandene Rückstände aussagt. Fordern Sie die Bescheinigung deshalb erst an, wenn Sie sie für eine konkrete Bewerbung brauchen, statt sie auf Vorrat einzuholen.
Reicht eine Schufa-Auskunft statt der Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
In vielen Fällen ja: Eine Schufa-Auskunft gibt allgemein Auskunft zur Bonität, allerdings nicht speziell zu Mietrückständen bei einem bestimmten Vermieter. Manche Vermieter akzeptieren sie als gleichwertigen oder ergänzenden Nachweis, andere bestehen weiterhin auf der Bescheinigung. Kombinieren Sie beides oder legen Sie zusätzlich Kontoauszüge vor, wenn Sie unsicher sind, was ausreicht.
Was mache ich als Erstmieter oder wenn ich bisher bei den Eltern gewohnt habe?
Ohne eigenen bisherigen Mietvertrag gibt es niemanden, der die Bescheinigung ausstellen könnte. Erklären Sie das offen im Anschreiben und legen Sie stattdessen Einkommensnachweise, eine Schufa-Auskunft oder gegebenenfalls eine Bürgschaft der Eltern vor. Seriöse Vermieter kennen diese Situation und schließen Bewerber deswegen nicht automatisch aus.
Gilt die Bescheinigung auch für Untermieter, und wer stellt sie dann aus?
Ja, allerdings stellt sie nicht der Eigentümer der Wohnung aus, sondern der Hauptmieter, mit dem das Untermietverhältnis bestand – er ist in dieser Konstellation die eigentliche Vermieterseite und kennt die Zahlungshistorie. Fragen Sie deshalb gezielt beim Hauptmieter nach, nicht bei dessen eigenem Vermieter.
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RatgeberQuellen
- BGH, Pressemitteilung Nr. 199/2009 zum Urteil vom 30.09.2009, Az. VIII ZR 238/08 — abgerufen am 31. Juli 2026
- § 368 BGB — Quittung — abgerufen am 31. Juli 2026
- DSK — Orientierungshilfe zur Einholung von Selbstauskünften bei Mietinteressent:innen, Version 2.0 (Stand Januar 2026) — abgerufen am 31. Juli 2026