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Mietkaution

Was bedeutet das genau?

Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, mit der Vermieter offene Forderungen aus dem Mietverhältnis absichern, etwa rückständige Miete oder Schäden an der Wohnung. Nach § 551 BGB darf sie höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete betragen, und der Mieter kann sie in drei gleichen Monatsraten zahlen.

Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen, üblicherweise verzinst wie ein Sparguthaben mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit. Nach Ende des Mietverhältnisses und Abrechnung offener Ansprüche ist die Kaution samt Zinsen zurückzuzahlen.

Rechtsgrundlage: § 551 BGB

Beispiel

Bei einer Nettokaltmiete von 700 Euro darf der Vermieter höchstens 2.100 Euro Kaution verlangen. Der Mieter zahlt sie in drei Monatsraten zu je 700 Euro, der Vermieter legt das Geld auf einem separaten Kautionskonto an.

Verwandte Begriffe

Mietminderung · Schönheitsreparaturen · Räumungsklage