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Mietminderung bei Schimmel: Wie viel Prozent stehen Ihnen zu?

Bei Schimmel sind je nach Fläche, Raum und Schwere meist 10 bis 20 Prozent Mietminderung angemessen, bei erheblicher Gesundheitsgefährdung haben Gerichte auch 100 Prozent zugesprochen. Eine feste gesetzliche Quote gibt es nicht – Gerichte entscheiden nach § 536 BGB im Einzelfall. Wichtig: Mindern dürfen Sie erst, nachdem Sie den Schimmel dem Vermieter angezeigt haben, nicht vorher.

Stand:

Wie viel Prozent Mietminderung stehen mir bei Schimmel zu?

Bei Schimmel sind, je nachdem wie stark die Wohnung beeinträchtigt ist, üblicherweise 10 bis 20 Prozent Mietminderung angemessen; bei erheblicher Gesundheitsgefährdung haben Gerichte auch eine Minderung von 100 Prozent zugesprochen. Eine feste, für alle Fälle gültige Prozenttabelle gibt es nicht: § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangt lediglich eine „angemessen herabgesetzte Miete", und was angemessen ist, entscheidet im Streitfall das zuständige Gericht für die konkrete Wohnung.

Die Quote richtet sich nach vier Faktoren: wie groß die befallene Fläche ist, welcher Raum betroffen ist (Schlafzimmer und Wohnzimmer wiegen schwerer als Keller oder Abstellraum), wie lange der Mangel schon besteht und ob eine Gesundheitsgefahr vorliegt. Kleinere, oberflächliche Stellen ohne Geruch und ohne Gesundheitsrisiko liegen meist am unteren Rand der Spanne, große Flächen mit Geruchsbelastung oder ärztlich bestätigter Gesundheitsgefährdung am oberen Rand oder darüber. Minderungstabellen aus dem Internet – auch die in diesem Artikel – sind Sammlungen einzelner Urteile zu bestimmten Wohnungen und binden kein Gericht für Ihren Fall.

Mietminderungstabelle Schimmel: Welche Prozentsätze haben Gerichte zugesprochen?

Die folgende Tabelle zeigt Gerichtsentscheidungen zu Schimmel mit gesichertem Aktenzeichen; wo keine belastbare Einzelfallentscheidung vorliegt, nennen wir stattdessen eine Orientierungsspanne ohne Bezug auf ein bestimmtes Urteil.

FallgestaltungMinderungsquoteGericht, Datum, Aktenzeichen
Schimmel an der Außenwand im Schlafzimmer einer Drei-Zimmer-Wohnung15 %LG Lübeck, Urteil vom 07.03.2014 – 1 S 106/13
Feuchtigkeit und Schimmel durch Baumangel in mehreren Räumen (Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer)20 %AG Osnabrück, Urteil vom 10.10.2013 – 48 C 31/12
Erhebliche Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen, ärztlich dokumentiert100 %AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 09.07.2007 – 203 C 607/06
Kleinflächiger, oberflächlicher Schimmel an einer einzelnen Stelle ohne Gesundheitsgefahrca. 5–10 % (Orientierungswert, kein Einzelurteil)
Schimmel in mehreren Räumen oder auf größerer Fläche, spürbare Nutzungseinschränkungca. 15–30 % (Orientierungswert, kein Einzelurteil)

Wichtig für die Einordnung: Die drei mit Aktenzeichen belegten Urteile stammen von unterschiedlichen Gerichten zu unterschiedlichen Wohnungen und binden nur die jeweiligen Verfahrensparteien. Sie zeigen die Bandbreite, ersetzen aber keine Einschätzung Ihres konkreten Falls.

Ab wann darf ich wegen Schimmel die Miete mindern – und wann nicht?

Mindern dürfen Sie erst, nachdem Sie den Schimmel dem Vermieter angezeigt haben – vorher besteht das Recht zwar theoretisch, praktisch verlieren Sie es aber für die Zeit ohne Anzeige. § 536c Abs. 1 BGB verpflichtet Sie, einen Mangel unverzüglich zu melden; unterlassen Sie das, können Sie Ihre Rechte aus § 536 BGB nicht geltend machen, soweit der Vermieter mangels Kenntnis nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB). Die Reihenfolge ist deshalb bindend: erst Mängelanzeige, dann Minderung – nicht umgekehrt.

Drei weitere Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Erstens darf die Beeinträchtigung nicht unerheblich sein (§ 536 Abs. 1 Satz 3 BGB) – ein einzelner kleiner Schimmelfleck ohne Geruch und ohne erkennbare Ursache trägt in der Regel keine Minderung. Zweitens dürfen Sie den Schimmel bei Vertragsschluss nicht bereits gekannt haben (§ 536b BGB); wer eine mangelhafte Wohnung in Kenntnis des Mangels übernimmt, muss sich seine Rechte ausdrücklich vorbehalten – am besten schriftlich im Übergabeprotokoll. Drittens darf der Schimmel nicht überwiegend auf Ihr eigenes Heiz- und Lüftungsverhalten zurückgehen – dazu mehr im Abschnitt zum Streit ums Lüften weiter unten.

Wie gehe ich bei einer Mietminderung wegen Schimmel Schritt für Schritt vor?

Fünf Schritte führen von der Entdeckung des Schimmels zur rechtssicheren Minderung: dokumentieren, anzeigen, Frist setzen, mindern, absichern. Die folgende Übersicht zeigt, was in jedem Schritt zu tun ist.

SchrittWas Sie tunHinweis
1. DokumentierenBefallene Fläche fotografieren (Übersicht und Detail, Datum sichtbar), Ausmaß in Zentimetern messen, Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit über mehrere Wochen protokollierenBelegt später, seit wann und wie stark der Schimmel besteht
2. AnzeigenMangel schriftlich und unverzüglich beim Vermieter melden, Fotos beifügen, Zugang nachweisbar sichern (Einwurf-Einschreiben oder Bote mit Zeuge)Pflicht nach § 536c Abs. 1 BGB – ohne Anzeige keine Minderung für die Zeit davor
3. Frist setzenKonkretes Kalenderdatum zur Beseitigung nennen, keine Formulierung wie „umgehend"Zwei bis vier Wochen sind bei Schimmel ohne akute Gesundheitsgefahr üblich, das Gesetz nennt keine feste Zahl
4. MindernMinderungssatz schriftlich ankündigen (Höhe, Zeitraum, Begründung), taggenau ab dem Tag der AnzeigeKein Antrag nötig – die Miete ist kraft Gesetzes gemindert (§ 536 Abs. 1 BGB), berechnet von der Bruttomiete inklusive Nebenkosten (BGH, Urteil vom 20.07.2005 – VIII ZR 347/04)
5. AbsichernStrittigen Betrag notfalls unter Vorbehalt der Rückforderung weiterzahlen statt komplett einzubehaltenDer BGH hält das für zumutbar (Urteil vom 11.07.2012 – VIII ZR 138/11) – so vermeiden Sie Zahlungsverzug und behalten die Rückforderung

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Wie sieht ein Musterbrief für die Mietminderung wegen Schimmel aus?

Ein Schreiben zur Mietminderung wegen Schimmel sollte drei Dinge enthalten: die Mängelanzeige mit Beschreibung, eine Frist zur Beseitigung und die Ankündigung der Minderung. Die folgende Vorlage können Sie direkt übernehmen und mit Ihren Daten ausfüllen.

Betreff: Mängelanzeige und Ankündigung der Mietminderung wegen Schimmelbefall, [Adresse der Wohnung]

Sehr geehrte/r [Name des Vermieters/der Vermieterin],

hiermit zeige ich einen Mangel der von mir gemieteten Wohnung an: Seit dem [Datum] ist im [Raum, z. B. Schlafzimmer] auf einer Fläche von etwa [Angabe] sichtbarer Schimmelbefall aufgetreten [ggf. ergänzen: Geruch, Feuchtigkeit an der Wand]. Zur Dokumentation füge ich Fotos sowie mein Mängelprotokoll bei.

Ich fordere Sie auf, die Ursache zu klären und den Mangel bis zum [konkretes Datum] fachgerecht zu beseitigen. Für eine Besichtigung stehe ich Ihnen an folgenden Terminen zur Verfügung: [Termine].

Sollte der Mangel bis zu diesem Termin nicht behoben sein, mindere ich die Miete ab dem [Datum der Anzeige] um [X] Prozent gemäß § 536 BGB. Den einbehaltenen Betrag zahle ich bis zur endgültigen Klärung unter ausdrücklichem Vorbehalt der Rückforderung weiter.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Wie viel Mietminderung gibt es bei Schimmel im Schlafzimmer, Bad oder Keller?

Die Minderungsquote hängt stark davon ab, wie intensiv der betroffene Raum genutzt wird: Schlafzimmer und Bad wiegen schwerer als Keller oder Abstellkammer, weil Sie sie täglich und ohne Ausweichmöglichkeit brauchen.

Schlafzimmer: Für Schimmel an der Außenwand eines Schlafzimmers in einer Drei-Zimmer-Wohnung hat das Landgericht Lübeck 15 Prozent Minderung der Bruttomiete für angemessen gehalten (Urteil vom 07.03.2014 – 1 S 106/13). Größere Flächen, zusätzlicher Befall an Möbeln oder Geruchsbelastung können den Satz im Einzelfall erhöhen.

Bad: Für Schimmel im Badezimmer gibt es kein eigenständiges, gesichertes Urteil, das wir hier nennen können; als Orientierung dient die allgemeine Spanne von rund 10 bis 20 Prozent, wenn die Nutzung spürbar eingeschränkt ist, etwa durch Geruch oder Gesundheitsbedenken.

Keller und Abstellkammer: Da diese Räume seltener und nicht zum dauerhaften Aufenthalt genutzt werden, fällt die Minderung meist niedriger aus als bei Wohn- oder Schlafräumen – als grobe Orientierung rund 5 bis 15 Prozent, sofern der Keller vertraglich zur Wohnung gehört und tatsächlich als Lager- oder Abstellraum genutzt wird.

Schwarzer Schimmel und Gesundheitsgefahr: Rechtlich kommt es nicht auf die Farbe des Schimmels an, sondern auf die nachgewiesene Gesundheitsgefährdung. Bei ärztlich dokumentierten gesundheitlichen Folgen durch Schimmelpilzsporen hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eine Minderung von 100 Prozent für gerechtfertigt gehalten und dem Mieter zugleich ein fristloses Kündigungsrecht zugesprochen (Urteil vom 09.07.2007 – 203 C 607/06). Ein ärztliches Attest und meist ein Sachverständigengutachten sind in solchen Fällen die entscheidenden Beweismittel.

Nach einem Wasserschaden: Schimmel, der erst nach einem Rohrbruch oder einem anderen Wasserschaden entsteht, ist in aller Regel ein Mangel der Mietsache, für den der Vermieter nach § 536 BGB einzustehen hat – unabhängig davon, wer den ursprünglichen Wasserschaden verursacht hat. Zeigen Sie auch hier den Schimmel gesondert an, sobald er sichtbar wird, und dokumentieren Sie den zeitlichen Zusammenhang mit dem Wasserschaden.

Kann ich die Mietminderung rückwirkend geltend machen und zu viel gezahlte Miete zurückfordern?

Rückwirkend vor der Mängelanzeige können Sie in aller Regel nicht mindern, weil Ihre Rechte aus § 536 BGB insoweit entfallen, als der Vermieter mangels Kenntnis nicht abhelfen konnte (§ 536c Abs. 2 BGB). Für die Zeit nach der Anzeige gilt dagegen: Die Miete ist kraft Gesetzes automatisch gemindert, auch wenn Sie zunächst weiter die volle Miete gezahlt haben.

Zu viel gezahlte Miete können Sie zurückfordern, sobald die Minderung feststeht – Rechtsgrundlage ist § 812 BGB, die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Eine Falle lauert allerdings in § 814 BGB: Wer in Kenntnis der Nichtschuld zahlt, kann das Geld nicht zurückfordern. Genau davor schützt Sie der ausdrückliche Vorbehalt der Rückforderung, den Sie am besten sowohl im Verwendungszweck der Überweisung als auch in einem Begleitschreiben vermerken.

Was gilt, wenn der Vermieter behauptet, ich hätte falsch gelüftet?

Zunächst muss der Vermieter beweisen, dass der Schimmel nicht auf einen Bau- oder Substanzmangel zurückgeht – erst danach sind Sie an der Reihe, ein ausreichendes Heiz- und Lüftungsverhalten zu belegen. Diese Reihenfolge der Beweislast hat der Bundesgerichtshof bestätigt (Urteil vom 05.12.2018 – VIII ZR 271/17).

Der BGH hat in dieser Entscheidung auch einen Maßstab genannt, was als zumutbares Lüften gilt: zweimal täglich rund 15 Minuten oder dreimal täglich rund 10 Minuten Stoßlüften. Zudem stellte das Gericht klar, dass sich der geschuldete Zustand der Wohnung nach den Bauvorschriften und technischen Normen zur Zeit der Errichtung des Gebäudes richtet – Wärmebrücken in einem Altbau sind deshalb für sich genommen noch kein Mangel. Führen Sie über mehrere Wochen ein Protokoll mit Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Ihren Lüftungszeiten: Ohne solche Aufzeichnungen steht im Streitfall häufig Aussage gegen Aussage.

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Häufige Fragen

Wie viel Prozent Mietminderung stehen mir bei Schimmel zu?

Meist sind 10 bis 20 Prozent angemessen, abhängig von Fläche, Raum und Dauer des Schimmelbefalls. Bei erheblicher Gesundheitsgefährdung haben Gerichte auch bis zu 100 Prozent zugesprochen. Eine gesetzlich festgelegte Prozenttabelle gibt es nicht: Nach § 536 Abs. 1 Satz 2 BGB muss die Miete nur „angemessen" herabgesetzt werden, was Gerichte im Einzelfall entscheiden.

Muss ich den Schimmel erst dem Vermieter melden, bevor ich mindern darf?

Ja. § 536c Abs. 1 BGB verpflichtet Sie, einen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Melden Sie den Schimmel nicht, können Sie Ihre Minderungsrechte für die Zeit davor verlieren, soweit der Vermieter mangels Kenntnis nicht abhelfen konnte. Zeigen Sie den Mangel deshalb schriftlich an, mit nachweisbarem Zugang, etwa per Einwurf-Einschreiben, bevor Sie die Miete kürzen.

Wie viel Zeit hat der Vermieter, um den Schimmel zu beseitigen?

Das Gesetz nennt keine feste Frist. Angemessen ist der Zeitraum, in dem der Vermieter eine Fachfirma beauftragen und einen Termin organisieren kann – bei gewöhnlichem Schimmelbefall meist zwei bis vier Wochen. Bei akuter Gesundheitsgefahr oder eindringendem Wasser ist die Frist deutlich kürzer, teils nur wenige Tage. Nennen Sie immer ein konkretes Kalenderdatum, keine Formulierung wie „umgehend".

Wie viel Mietminderung gibt es bei Schimmel im Schlafzimmer?

Für Schimmel an der Außenwand eines Schlafzimmers in einer Drei-Zimmer-Wohnung hat das Landgericht Lübeck eine Minderung von 15 Prozent der Bruttomiete für angemessen gehalten (Urteil vom 07.03.2014, Az. 1 S 106/13). Bei größerer Fläche, zusätzlichem Befall an Möbeln oder Geruchsbelastung kann die angemessene Quote im Einzelfall auch höher liegen.

Ist bei schwarzem Schimmel wegen Gesundheitsgefahr mehr Minderung möglich?

Rechtlich zählt nicht die Farbe des Schimmels, sondern die nachgewiesene Gesundheitsgefährdung. Bei ärztlich dokumentierten gesundheitlichen Folgen durch Schimmelpilzsporen hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg eine Minderung von 100 Prozent und ein fristloses Kündigungsrecht zugesprochen (Urteil vom 09.07.2007, Az. 203 C 607/06). Entscheidend sind ein ärztliches Attest und meist ein Sachverständigengutachten.

Kann ich die Miete rückwirkend mindern und Geld zurückfordern?

Vor der Mängelanzeige in der Regel nicht, da Ihre Rechte insoweit entfallen, als der Vermieter mangels Kenntnis nicht abhelfen konnte. Für die Zeit danach ist die Miete automatisch gemindert; zu viel gezahlte Beträge können Sie nach § 812 BGB zurückfordern, drei Jahre lang. Zahlen Sie strittige Beträge deshalb ausdrücklich unter Vorbehalt der Rückforderung.

Was tun, wenn der Vermieter behauptet, ich hätte falsch gelüftet?

Zunächst muss der Vermieter beweisen, dass der Schimmel nicht auf einen Baumangel zurückgeht – erst danach müssen Sie ein ausreichendes Lüftungsverhalten belegen (BGH, Urteil vom 05.12.2018, Az. VIII ZR 271/17). Als zumutbar gilt zweimal täglich rund 15 Minuten oder dreimal 10 Minuten Stoßlüften. Führen Sie ein Protokoll mit Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Lüftungszeiten als Beweis.

Verwandte Begriffe & Artikel

Quellen

  1. § 536 BGB — Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln — abgerufen am 31. Juli 2026
  2. § 536b BGB — Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme — abgerufen am 31. Juli 2026
  3. § 536c BGB — Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter — abgerufen am 31. Juli 2026
  4. § 812 BGB — Herausgabeanspruch (Rückforderung zu viel gezahlter Miete) — abgerufen am 31. Juli 2026
  5. § 814 BGB — Kenntnis der Nichtschuld — abgerufen am 31. Juli 2026
  6. § 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist — abgerufen am 31. Juli 2026
  7. BGH, Urteil vom 05.12.2018 – VIII ZR 271/17 — Wärmebrücken, Beweislast bei Schimmel, zumutbares Lüftungsverhalten (Pressemitteilung des BGH) — abgerufen am 31. Juli 2026
  8. BGH, Urteil vom 20.07.2005 – VIII ZR 347/04 — Bruttomiete als Bemessungsgrundlage der Minderung — abgerufen am 31. Juli 2026
  9. BGH, Urteil vom 11.07.2012 – VIII ZR 138/11 — Zahlung unter Vorbehalt, Kündigungsrisiko bei unberechtigter Minderung — abgerufen am 31. Juli 2026
  10. AG Berlin-Charlottenburg, Urteil vom 09.07.2007 – 203 C 607/06 — 100 % Minderung bei Gesundheitsgefährdung durch Schimmelpilzsporen — abgerufen am 31. Juli 2026
  11. AG Osnabrück, Urteil vom 10.10.2013 – 48 C 31/12 — 20 % Minderung bei Feuchtigkeit und Schimmel durch Baumangel — abgerufen am 31. Juli 2026
  12. LG Lübeck, Urteil vom 07.03.2014 – 1 S 106/13 — 15 % Minderung bei Schimmel an der Schlafzimmer-Außenwand — abgerufen am 31. Juli 2026