Wohnungsübergabeprotokoll
Was bedeutet das genau?
Ein Wohnungsübergabeprotokoll hält den Zustand einer Wohnung schriftlich fest, wenn sie den Besitzer wechselt — beim Einzug ebenso wie beim Auszug eines Mieters. Erfasst werden der Zustand aller Räume, Böden und Einbauten, vorhandene Schäden sowie die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser; beide Seiten unterschreiben das Protokoll. Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, es dient aber der Beweissicherung für die Rückgabepflicht aus § 546 BGB.
Beim Einzug schützt es den Mieter davor, später für bereits vorhandene Mängel verantwortlich gemacht zu werden. Beim Auszug ist es die wichtigste Grundlage für die Kautionsabrechnung, weil Ersatzansprüche des Vermieters wegen Verschlechterung der Mietsache nach § 548 BGB bereits sechs Monate nach Rückerhalt der Wohnung verjähren.
Beispiel
Beim Auszug gehen Mieter und Vermieter gemeinsam durch die Wohnung, notieren einen Kratzer im Parkett des Wohnzimmers und lesen die Zählerstände ab. Beide unterschreiben das Protokoll — taucht Monate später ein Streit über einen angeblich beschädigten Bodenbelag auf, kann sich der Mieter darauf berufen, dass dieser Mangel beim Auszug nicht dokumentiert wurde.
Verwandte Begriffe
Mietkaution · Schönheitsreparaturen · Mietkautionsbürgschaft