Nebenkostenabrechnung: Vorlage und Muster für Vermieter
Eine Nebenkostenabrechnung ist nur dann formell wirksam, wenn sie vier Pflichtangaben enthält: die Zusammenstellung der Gesamtkosten je Kostenart, den erläuterten Umlageschlüssel, die Berechnung des Mieteranteils und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. Diese Vorlage zeigt eine vollständig durchgerechnete Muster-Abrechnung, die passende Tabelle aller umlagefähigen Kostenarten und die Fristen, die Vermieter einhalten müssen.
Stand:
Was muss in einer Nebenkostenabrechnung stehen, damit sie rechtlich wirksam ist?
Eine Nebenkostenabrechnung ist nur dann formell wirksam, wenn sie vier Mindestangaben enthält: die Zusammenstellung der Gesamtkosten je Kostenart, den angegebenen und erläuterten Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug seiner geleisteten Vorauszahlungen. Fehlt eine dieser vier Angaben, ist die Abrechnung formell unwirksam — eine formell unwirksame Abrechnung löst keine fällige Nachforderung aus, ein Guthaben des Mieters müssen Sie trotzdem auszahlen.
Der Bundesgerichtshof hat diese vier Anforderungen in mehreren Entscheidungen bestätigt, unter anderem im Urteil vom 17.11.2004 (VIII ZR 115/04). Maßstab ist dabei ein durchschnittlicher Mieter ohne besondere Rechts- oder Buchhaltungskenntnisse: Was er ohne Zusatzwissen und ohne Rückfrage bei Ihnen nicht nachvollziehen kann, erfüllt die Formvorschrift nicht. Die folgende Tabelle zeigt, was hinter jeder der vier Pflichtangaben konkret steckt.
| Pflichtangabe | Was konkret gefordert ist | Beispiel aus der Vorlage |
|---|---|---|
| 1. Zusammenstellung der Gesamtkosten | Für jede Kostenart die Summe der im Abrechnungszeitraum angefallenen Kosten des gesamten Objekts — nicht nur der Anteil des einzelnen Mieters. | „Grundsteuer: 3.000,00 €“ als eigene Zeile |
| 2. Umlageschlüssel je Kostenart | Angabe und Erläuterung, welche Bezugsgröße gilt (Wohnfläche, Personen, Verbrauch) und wie groß sie insgesamt ist. | „Wohnfläche gesamt 500 m², Anteil Mieter 65 m² = 13 %“ |
| 3. Berechnung des Mieteranteils | Der Rechenweg vom Gesamtbetrag zum Anteil des Mieters je Kostenart, nachvollziehbar ohne Zusatzwissen. | „3.000,00 € × 13 % = 390,00 €“ |
| 4. Abzug der Vorauszahlungen | Die tatsächlich geleisteten Vorauszahlungen des Mieters, nicht die vertraglich geschuldeten. | „Kosten 2.978,00 € − Vorauszahlungen 2.160,00 € = Nachzahlung 818,00 €“ |
Welche Nebenkosten dürfen Sie als Vermieter umlegen?
Umlagefähig sind ausschließlich Betriebskosten, die im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sind und zugleich im abschließenden Katalog des § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) stehen. Ohne eine solche Vereinbarung sind alle Betriebskosten mit der Grundmiete abgegolten, und Sie können nichts nachfordern. Der Katalog zählt 17 Kostenarten abschließend auf — was dort nicht steht, dürfen Sie auch dann nicht umlegen, wenn Sie es tatsächlich bezahlt haben.
| Nr. BetrKV | Kostenart | Typische Posten |
|---|---|---|
| 1 | Grundsteuer | laufende öffentliche Lasten des Grundstücks |
| 2 | Wasserversorgung | Wasserverbrauch, Zählermiete, Wasseraufbereitung |
| 3 | Entwässerung | Kanalgebühren, Niederschlagswasser |
| 4 | Heizung | Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Messdienst |
| 5 | Warmwasserversorgung | Betrieb der zentralen Warmwasseranlage |
| 6 | Verbundene Heizungs-/Warmwasseranlagen | gemeinsame Erfassung bei verbundenen Anlagen |
| 7 | Aufzug | Betriebsstrom und Wartung, ohne Reparaturanteil |
| 8 | Straßenreinigung und Müllbeseitigung | kommunale Gebühren, Müllabfuhr |
| 9 | Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung | Treppenhaus- und Hausreinigung |
| 10 | Gartenpflege | Pflege von Grün- und Spielflächen |
| 11 | Beleuchtung | Allgemeinstrom für Flure, Keller, Außenbereich |
| 12 | Schornsteinreinigung | Kehr- und Überprüfungsgebühren |
| 13 | Sach- und Haftpflichtversicherung | Gebäudeversicherung, Haftpflicht für das Grundstück |
| 14 | Hauswart | Vergütung ohne Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Schönheitsreparaturanteil |
| 15 | Gemeinschafts-Antenne / Kabelanschluss | TV-Grundgebühren nur bis 30.06.2024 umlagefähig; Betriebsstrom, Prüfkosten der Anlage und das Glasfaser-Bereitstellungsentgelt bleiben umlagefähig |
| 16 | Wäschepflege | Betrieb gemeinschaftlicher Waschmaschinen und Trockner |
| 17 | Sonstige Betriebskosten | nur, wenn die konkrete Kostenart im Mietvertrag benannt ist |
Position 17 ist die riskanteste: „Sonstige Betriebskosten“ ist keine Blankovollmacht. Sie dürfen darunter nur Kostenarten abrechnen, die im Mietvertrag konkret benannt sind, etwa die Wartung von Rauchwarnmeldern oder die Reinigung der Dachrinne — allgemein formulierte Klauseln reichen dafür nicht.
Welche Kosten dürfen Sie nicht auf den Mieter umlegen?
Nicht umlagefähig sind vor allem Verwaltungskosten und Instandhaltungs- beziehungsweise Instandsetzungskosten — sie bleiben nach § 1 Abs. 2 BetrKV ausdrücklich bei Ihnen als Vermieter, selbst wenn Sie sie tatsächlich gezahlt haben. Das ist einer der häufigsten Fehler in Nebenkostenabrechnungen und ein häufiger Grund für erfolgreiche Widersprüche von Mietern.
- Verwaltungskosten: Verwaltergebühr, Kosten der Buchhaltung, Jahresabschlussprüfung und der Wert Ihrer eigenen Verwaltungsarbeit.
- Instandhaltung und Instandsetzung: einzelne Reparaturen, der Reparaturanteil in Wartungsverträgen (z. B. Aufzug, Heizung, Toranlage) sowie Erneuerungs- und Sanierungsarbeiten.
- Instandhaltungsrücklage: die Rücklage einer Eigentümergemeinschaft ist keine laufende Betriebskostenposition.
- Mietausfallwagnis und Bankgebühren: beides gehört zu Ihrem unternehmerischen Risiko, nicht zu den Betriebskosten.
Rechnen Sie eine dieser Positionen versehentlich ein, wird die Abrechnung dadurch nicht automatisch formell unwirksam — aber der betroffene Betrag ist inhaltlich falsch, und der Mieter kann ihn kürzen.
Wie sieht eine vollständig durchgerechnete Vorlage aus?
Eine vollständig durchgerechnete Vorlage enthält für jede Kostenart den Gesamtbetrag, den angewendeten Verteilerschlüssel, den Rechenweg und den daraus folgenden Anteil des Mieters — hier am Beispiel eines Mehrfamilienhauses mit 500 m² Gesamtwohnfläche, in dem die Wohnung des Mieters 65 m² groß ist (Flächenanteil 13 %). Die Beispielwerte können Sie direkt durch Ihre eigenen Zahlen ersetzen, die Struktur der Tabelle bleibt gleich.
Angenommen wird ein Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 und eine monatliche Vorauszahlung des Mieters von 180 €, also 2.160 € für das Jahr.
| Kostenart | Gesamtkosten Haus | Verteilerschlüssel | Rechenweg | Anteil Mieter |
|---|---|---|---|---|
| Grundsteuer | 3.000,00 € | Wohnfläche | 3.000,00 € × 13 % | 390,00 € |
| Wasser/Entwässerung | 4.000,00 € | Verbrauch (65 von 800 m³) | 4.000,00 € × 8,125 % | 325,00 € |
| Sach-/Haftpflichtversicherung | 1.800,00 € | Wohnfläche | 1.800,00 € × 13 % | 234,00 € |
| Straßenreinigung/Müllbeseitigung | 2.400,00 € | Personen (2 von 20) | 2.400,00 € × 10 % | 240,00 € |
| Gebäudereinigung | 1.500,00 € | Wohnfläche | 1.500,00 € × 13 % | 195,00 € |
| Gartenpflege | 900,00 € | Wohnfläche | 900,00 € × 13 % | 117,00 € |
| Beleuchtung (Allgemeinstrom) | 600,00 € | Wohnfläche | 600,00 € × 13 % | 78,00 € |
| Hauswart | 2.000,00 € | Wohnfläche | 2.000,00 € × 13 % | 260,00 € |
| Aufzug | 1.200,00 € | Wohnfläche | 1.200,00 € × 13 % | 156,00 € |
| Schornsteinreinigung | 300,00 € | Wohnfläche | 300,00 € × 13 % | 39,00 € |
| Heizung/Warmwasser | 8.000,00 € | 60 % Verbrauch, 40 % Fläche | 4.800,00 € × 11 % + 3.200,00 € × 13 % | 944,00 € |
| Summe Kostenanteil Mieter | – | – | – | 2.978,00 € |
| abzüglich geleistete Vorauszahlungen | – | – | 180,00 € × 12 Monate | − 2.160,00 € |
| Nachzahlung des Mieters | – | – | – | 818,00 € |
Diese Struktur — Gesamtkosten, Schlüssel, Rechenweg, Anteil — erfüllt automatisch alle vier Pflichtangaben aus dem vorigen Abschnitt. Das kostenlose Werkzeug Nebenkostenabrechnung erstellen baut genau diese Tabelle für Ihr eigenes Objekt auf, inklusive der Summenzeilen und der Nachzahlungs- oder Guthabenberechnung.
Welcher Verteilerschlüssel ist der richtige — Wohnfläche, Personen oder Verbrauch?
Ohne abweichende Vereinbarung im Mietvertrag gilt gesetzlich der Anteil der Wohnfläche als Verteilerschlüssel (§ 556a Abs. 1 Satz 1 BGB). Kosten, die auf einem erfassten Verbrauch beruhen — etwa Wasser mit Wohnungszählern —, müssen Sie dagegen zwingend nach diesem Verbrauch verteilen (§ 556a Abs. 1 Satz 2 BGB), unabhängig davon, was im Mietvertrag zum allgemeinen Schlüssel steht.
Für Heizung und Warmwasser gilt eine eigene Regel: Zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten müssen nach dem erfassten Wärme- beziehungsweise Wasserverbrauch verteilt werden, der Rest nach Wohn- oder Nutzfläche (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV, § 8 Abs. 1 HeizkostenV). Ein Personenschlüssel, etwa bei der Müllabfuhr, ist nur zulässig, wenn Sie ihn im Mietvertrag vereinbart haben. Wichtig bei mehreren Wohnungen im selben Haus: Der Anteil leerstehender Wohnungen bleibt bei Ihnen als Vermieter und darf nicht auf die übrigen Mieter verteilt werden. Einen einmal vereinbarten Schlüssel dürfen Sie einseitig — durch Erklärung in Textform gegenüber dem Mieter — nur zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums und nur hin zu einem verbrauchsabhängigen Maßstab ändern (§ 556a Abs. 2 BGB). Einvernehmlich, also mit Zustimmung des Mieters, können Sie den Schlüssel dagegen jederzeit und in beliebige Richtung ändern.
Der Nebenkosten-Rechner übernimmt die Berechnung für den jeweils gewählten Schlüssel und zeigt, wie sich unterschiedliche Verteilerschlüssel auf den Anteil einzelner Mieter auswirken.
Welche Fristen müssen Sie als Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung einhalten?
Sie müssen die Nebenkostenabrechnung spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter zugehen lassen (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Versäumen Sie diese Frist, können Sie eine Nachforderung in der Regel nicht mehr durchsetzen — es sei denn, Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten und können das darlegen.
| Frist | Dauer | Rechtsfolge |
|---|---|---|
| Abrechnung muss beim Mieter zugehen | 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums | Grundlage: § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB |
| Bei Fristversäumnis | – | Nachforderung ausgeschlossen, außer Sie haben die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 3 BGB) |
| Einwendungsfrist des Mieters | 12 Monate ab Zugang der Abrechnung | Danach kann der Mieter in der Regel nicht mehr widersprechen (§ 556 Abs. 3 Satz 5 und 6 BGB) |
| Verjährung einer fälligen Nachforderung | 3 Jahre ab Jahresende der Fälligkeit und Kenntnis | Regelmäßige Verjährungsfrist (§§ 195, 199 Abs. 1 BGB) |
Wichtig ist der Unterschied zwischen den beiden Fristen: Die Zwölf-Monats-Frist ist eine Ausschlussfrist nur für Nachforderungen — ein Guthaben des Mieters müssen Sie auch nach Fristablauf auszahlen. Die reguläre Verjährung von drei Jahren betrifft dagegen eine bereits fällige, unbestrittene Forderung, die Sie einfach noch nicht eingezogen haben.
Was passiert, wenn der Mieter der Abrechnung widerspricht oder Ihnen ein Fehler auffällt?
Formelle Fehler — etwa eine fehlende Pflichtangabe — können Sie nur innerhalb der laufenden Zwölf-Monats-Frist nachbessern; danach ist eine Korrektur zu Lasten des Mieters in der Regel nicht mehr möglich. Inhaltliche Fehler, etwa eine falsch berechnete Position, können Sie dagegen grundsätzlich auch nach Fristablauf richtigstellen, solange sich dadurch Ihre Nachforderung nicht erhöht.
Der Mieter hat einen Anspruch auf Einsicht in die Belege, auf denen Ihre Abrechnung beruht; Sie dürfen diese auch elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB). Verweigern Sie die Einsicht, darf der Mieter die Nachzahlung so lange zurückhalten. Prüfen Sie begründete Einwendungen des Mieters einzeln und antworten Sie schriftlich — pauschale Zurückweisungen verlängern den Streit meist nur. Bei strittigen Einzelfragen, etwa zur Höhe einer bestimmten Position, ist im Zweifel eine individuelle rechtliche Prüfung sinnvoll, weil die Bewertung von den konkreten Verträgen und Belegen abhängt.
Excel, Word oder PDF — welches Format eignet sich für die Vorlage?
Am besten eignet sich Excel, weil sich Formeln für Flächenanteil, Verbrauchsanteil und Nachzahlung automatisch berechnen und bei Änderungen mitziehen. Für den Versand exportieren Sie das Ergebnis als PDF, damit die Abrechnung nicht nachträglich verändert werden kann und als Nachweis taugt. Ein Word-Dokument eignet sich für das Anschreiben zur Abrechnung — nicht für die Zahlentabelle, in der sich Formelfehler in Word schwerer vermeiden lassen.
Die folgende Struktur können Sie direkt als Anschreiben übernehmen und mit Ihren eigenen Angaben füllen:
| Baustein | Text zum Übernehmen |
|---|---|
| Betreff | Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [01.01.–31.12.20XX] |
| Anrede | Sehr geehrte(r) [Name des Mieters], |
| Kernsatz Nachzahlung | anbei erhalten Sie die Nebenkostenabrechnung für den oben genannten Zeitraum. Daraus ergibt sich eine Nachzahlung von [Betrag] €, fällig innerhalb von [Frist, z. B. 30 Tagen] nach Zugang dieses Schreibens. |
| Kernsatz Guthaben | anbei erhalten Sie die Nebenkostenabrechnung für den oben genannten Zeitraum. Daraus ergibt sich ein Guthaben von [Betrag] €, das wir Ihnen innerhalb von [Frist] auf das uns bekannte Konto überweisen. |
| Belegeinsicht | Auf Wunsch gewähren wir Ihnen Einsicht in die dieser Abrechnung zugrunde liegenden Belege; bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin. |
| Grußformel | Mit freundlichen Grüßen, [Ihr Name] |
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Zum Nebenkosten-RechnerHäufige Fragen
Ist der Vermieter verpflichtet, eine Nebenkostenabrechnung zu erstellen?
Ja, aber nur, wenn im Mietvertrag Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart sind. Dann müssen Sie jährlich über diese Vorauszahlungen abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB). Ist stattdessen eine feste Betriebskostenpauschale ohne Abrechnungsvorbehalt vereinbart, entfällt die Abrechnungspflicht in der Regel, weil mit der Pauschale bereits alles abgegolten ist.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter vorliegen?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums, meist also bis zum 31. Dezember des Folgejahres (§ 556 Abs. 3 Satz 2 BGB). Kommt die Abrechnung später an, können Sie eine Nachzahlung in der Regel nicht mehr verlangen — außer Sie haben die Verspätung nachweislich nicht zu vertreten. Ein Guthaben müssen Sie trotzdem auszahlen.
Wie muss eine Nebenkostenabrechnung aussehen, damit sie formell wirksam ist?
Sie braucht vier Pflichtangaben: die Zusammenstellung der Gesamtkosten je Kostenart, den erläuterten Umlageschlüssel, die Berechnung des Mieteranteils und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen. Fehlt eine davon, ist die Abrechnung formell unwirksam und löst keine fällige Nachforderung aus — ein Guthaben des Mieters bleibt davon unberührt.
Welche Nebenkosten darf ich als Vermieter auf den Mieter umlegen?
Nur Betriebskosten, die im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart sind und im abschließenden Katalog des § 2 BetrKV stehen. Der Katalog umfasst 17 Positionen, von Grundsteuer über Wasser, Heizung und Aufzug bis zur Gebäudeversicherung. Ohne Vereinbarung im Mietvertrag sind alle Betriebskosten bereits mit der Grundmiete abgegolten.
Welche Kosten sind nicht umlagefähig und bleiben bei mir als Vermieter?
Verwaltungskosten und Instandhaltungs- beziehungsweise Instandsetzungskosten gehören ausdrücklich nicht zu den Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Das betrifft die Verwaltergebühr, Reparaturen, den Reparaturanteil in Wartungsverträgen, die Instandhaltungsrücklage einer Eigentümergemeinschaft, das Mietausfallwagnis und Bankgebühren. Das ist einer der häufigsten Fehler in Abrechnungen.
Welcher Verteilerschlüssel ist der richtige — Wohnfläche, Personen oder Verbrauch?
Ohne abweichende Vereinbarung gilt gesetzlich der Anteil der Wohnfläche (§ 556a Abs. 1 BGB). Kosten mit erfasstem Verbrauch, etwa Wasser über Wohnungszähler, müssen zwingend nach diesem Verbrauch verteilt werden. Für Heizung und Warmwasser gilt eine Sonderregel: 50 bis 70 Prozent nach Verbrauch, der Rest nach Fläche.
Was passiert, wenn der Mieter meiner Abrechnung widerspricht?
Der Mieter kann innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang der Abrechnung widersprechen; eine Formvorschrift gibt es dafür nicht, in der Praxis empfiehlt sich aber die Textform als Nachweis. Prüfen Sie die beanstandeten Positionen einzeln; formelle Fehler dürfen Sie nur innerhalb Ihrer eigenen Zwölf-Monats-Frist nachbessern, inhaltliche Fehler auch danach. Der Mieter hat außerdem Anspruch auf Einsicht in die zugrunde liegenden Belege.
Was ist der Unterschied zwischen Nebenkosten- und Betriebskostenabrechnung?
Rechtlich gibt es keinen Unterschied: „Betriebskosten“ ist der Begriff aus der Betriebskostenverordnung, „Nebenkosten“ die umgangssprachliche und im Mietvertrag übliche Bezeichnung dafür. Beide meinen dieselbe jährliche Abrechnung der umlagefähigen Kosten über die geleisteten Vorauszahlungen. Manche Mietverträge fassen unter „Nebenkosten“ zusätzlich nicht umlagefähige Posten — das ist dann vertraglich, nicht gesetzlich bedingt.
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Betriebskosten
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RatgeberNebenkostenabrechnung zu spät erhalten: Müssen Sie noch zahlen?
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RatgeberQuellen
- BGH, Urteil vom 17.11.2004 — VIII ZR 115/04 (Mindestangaben einer Betriebskostenabrechnung) — abgerufen am 31. Juli 2026
- § 556 BGB — Vereinbarungen über Betriebskosten — abgerufen am 31. Juli 2026
- § 556a BGB — Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten — abgerufen am 31. Juli 2026
- § 195 BGB — Regelmäßige Verjährungsfrist — abgerufen am 31. Juli 2026
- § 199 BGB — Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist — abgerufen am 31. Juli 2026
- § 1 BetrKV — Betriebskosten — abgerufen am 31. Juli 2026
- § 2 BetrKV — Aufstellung der Betriebskosten — abgerufen am 31. Juli 2026
- § 7 HeizkostenV — Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme — abgerufen am 31. Juli 2026
- § 8 HeizkostenV — Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser — abgerufen am 31. Juli 2026