Wann müssen Sie bei 3 Monaten Kündigungsfrist die Wohnung kündigen?
Bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten muss Ihre Kündigung spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter ankommen, der zwei volle Kalendermonate vor Ihrem gewünschten Auszugstermin liegt (§ 573c Abs. 1 BGB). Wollen Sie zum 31. Oktober 2026 ausziehen, muss die Kündigung bis spätestens Dienstag, 4. August 2026, zugehen. Werktage sind Montag bis Samstag, ohne Feiertage.
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An welchem Tag muss Ihre Kündigung bei 3 Monaten Kündigungsfrist spätestens ankommen?
Ihre Kündigung muss spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter ankommen, der zwei volle Kalendermonate vor Ihrem gewünschten Auszugstermin liegt (§ 573c Abs. 1 Satz 1 BGB). Wollen Sie beispielsweise zum 31. Oktober ausziehen, muss die Kündigung bis zum dritten Werktag im August beim Vermieter eingegangen sein — nicht abgeschickt, sondern zugegangen.
Die Formel dahinter: Auszugsmonat minus zwei Monate ergibt den Monat, in dem der dritte Werktag als Stichtag gilt. Für alle zwölf Kalendermonate im Überblick, mit vollständiger Monatstabelle für Mieter und Vermieter, hat binoro einen eigenen Grundlagenartikel: Welche Kündigungsfrist gilt für meine Wohnung? Dieser Artikel hier rechnet stattdessen drei konkrete Kalenderbeispiele durch und zeigt die typischen Stolperfallen bei der Drei-Werktage-Regel: den Samstag, den Feiertag und die verpasste Frist.
Wenn Sie nicht selbst rechnen, sondern direkt ein Datum eingeben wollen: Der kostenlose Kündigungsfristen-Rechner von binoro ermittelt für jedes Zugangsdatum und jedes Bundesland den exakten Stichtag inklusive aller Feiertage.
Was bedeutet Kündigung zum 3. Werktag — und zählt der Samstag als Werktag?
Werktag im Sinne dieser Frist ist jeder Tag von Montag bis einschließlich Samstag, an dem kein gesetzlicher Feiertag liegt — der Samstag zählt also grundsätzlich mit. Das hat der Bundesgerichtshof 2005 ausdrücklich entschieden.
Wörtlich heißt es im Leitsatz: „Bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrages zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, ist der Sonnabend als Werktag mitzuzählen, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt“ (BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04). Praktisch heißt das zweierlei: Ein Samstag zählt als normaler Werktag, wenn er der erste oder zweite Tag der Frist ist. Fällt dagegen ausgerechnet der dritte und damit letzte Tag der Karenzzeit auf einen Samstag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (§ 193 BGB).
Ein Sonderfall wird dabei häufig übersehen: Fällt ein Tag gleichzeitig auf einen Samstag und einen gesetzlichen Feiertag, zählt er gar nicht erst als Werktag — Feiertage sind von der Zählung grundsätzlich ausgenommen, unabhängig vom Wochentag. Wie sich das konkret auswirkt, zeigt Beispiel 2 weiter unten.
Beispiel 1: Wann müssen Sie kündigen, wenn Sie zum 31. Oktober 2026 ausziehen wollen?
Für einen Auszug zum 31. Oktober 2026 muss Ihre Kündigung spätestens am Dienstag, den 4. August 2026, beim Vermieter angekommen sein.
So kommt das Datum zustande: Der 1. August 2026 ist ein Samstag und liegt auf keinem Feiertag — er zählt deshalb als erster Werktag. Der 2. August, ein Sonntag, zählt nicht. Der 3. August, ein Montag, ist der zweite Werktag. Der 4. August, ein Dienstag, ist damit der dritte Werktag im August — der späteste Zugangstag für einen Auszug zum Monatsende Oktober.
- 1. August 2026 (Samstag) — 1. Werktag
- 2. August 2026 (Sonntag) — zählt nicht
- 3. August 2026 (Montag) — 2. Werktag
- 4. August 2026 (Dienstag) — 3. Werktag, spätester Zugangstag
Kommt die Kündigung an diesem Dienstag oder früher an, endet das Mietverhältnis mit Ablauf des 31. Oktober 2026. Wer auf der sicheren Seite sein will, schickt den Brief mindestens drei bis vier Werktage vorher los oder wirft ihn persönlich mit einem Zeugen ein.
Beispiel 2: Wann müssen Sie kündigen, wenn Sie zum 31. Dezember 2026 ausziehen wollen?
Für einen Auszug zum 31. Dezember 2026 muss Ihre Kündigung spätestens am Montag, den 5. Oktober 2026, ankommen — nicht bereits am 3. Oktober, wie eine reine Kalenderzählung nahelegen würde.
Der Grund: Der 1. Oktober 2026 (Donnerstag) ist der erste Werktag, der 2. Oktober (Freitag) der zweite. Der 3. Oktober fällt zwar auf einen Samstag, ist aber gleichzeitig der Tag der Deutschen Einheit — ein bundesweiter gesetzlicher Feiertag. Er zählt deshalb gar nicht als Werktag, unabhängig davon, dass Samstage sonst mitzählen. Der 4. Oktober, ein Sonntag, zählt ebenfalls nicht. Erst der 5. Oktober, ein Montag, ist der dritte Werktag.
- 1. Oktober 2026 (Donnerstag) — 1. Werktag
- 2. Oktober 2026 (Freitag) — 2. Werktag
- 3. Oktober 2026 (Samstag, Tag der Deutschen Einheit) — Feiertag, zählt nicht
- 4. Oktober 2026 (Sonntag) — zählt nicht
- 5. Oktober 2026 (Montag) — 3. Werktag, spätester Zugangstag
Dieses Beispiel zeigt, warum ein bloßer Blick auf den Kalender nicht ausreicht: Zwei Tage, die auf den ersten Blick als Werktage durchgehen könnten, fallen hier aus. Bei Auszugsterminen rund um Feiertage lohnt sich deshalb ein Blick in den Kündigungsfristen-Rechner, der Feiertage automatisch berücksichtigt.
Beispiel 3: Was passiert, wenn Sie den 3. Werktag verpassen?
Verpassen Sie den dritten Werktag auch nur um einen Tag, verschiebt sich Ihr Auszugstermin automatisch um einen vollen Monat nach hinten — die Kündigung wird dadurch nicht unwirksam, sie wirkt einfach später.
Ein Beispiel: Wollten Sie zum 31. Januar 2027 ausziehen, hätte Ihre Kündigung spätestens am Mittwoch, den 4. November 2026, ankommen müssen (1. November ist ein Sonntag und zählt nicht, 2. November, ein Montag, ist der erste Werktag, 3. November, ein Dienstag, der zweite, 4. November, ein Mittwoch, der dritte). Kommt die Kündigung stattdessen erst am Donnerstag, den 5. November 2026, an — einen einzigen Tag zu spät —, endet das Mietverhältnis nicht mehr zum 31. Januar, sondern erst zum 28. Februar 2027. Ein Tag Verspätung kostet Sie damit eine volle zusätzliche Monatsmiete.
Eine „Doppelmiete“ müssen Sie dadurch nicht automatisch zahlen — Sie zahlen für die alte Wohnung schlicht einen Monat länger die reguläre Miete weiter. Problematisch wird es nur, wenn Sie parallel bereits eine neue Wohnung angemietet haben und sich beide Mietzeiten überschneiden; das ist dann allerdings eine Frage Ihrer eigenen Planung, nicht des Kündigungsrechts. Die Kündigung selbst müssen Sie nach einem verspäteten Zugang nicht wiederholen — sie wirkt automatisch zum nächstmöglichen Termin.
Die drei Beispiele im Überblick:
| Gewünschter Auszugstermin | Kündigung muss zugehen bis | Besonderheit |
|---|---|---|
| 31. Oktober 2026 | Dienstag, 4. August 2026 | Samstag zählt von Anfang an als Werktag |
| 31. Dezember 2026 | Montag, 5. Oktober 2026 | Feiertag auf einem Samstag verschiebt den Stichtag auf Montag |
| 31. Januar 2027 | Mittwoch, 4. November 2026 | Ein Tag zu spät (5.11.) verschiebt das Ende auf den 28. Februar 2027 |
Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Kündigung rechtzeitig ankommt?
Rechtzeitig heißt: Der Brief muss beim Vermieter zugegangen sein, nicht nur abgeschickt — planen Sie deshalb mindestens drei bis vier Tage Postlaufzeit ein, eher mehr.
Die Kündigung einer Wohnung braucht die gesetzliche Schriftform: ein Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 Abs. 1 BGB). E-Mail, WhatsApp oder Fax reichen nicht aus, solche Kündigungen sind formunwirksam. Für den Nachweis des rechtzeitigen Zugangs eignen sich vor allem zwei Wege: ein Einwurf-Einschreiben mit Einlieferungsbeleg oder, noch sicherer, die persönliche Übergabe durch einen Boten, der Datum und Uhrzeit des Einwurfs bezeugen kann. Von einem klassischen Einschreiben mit Rückschein raten Anwälte oft ab: Trifft der Postbote niemanden an, hinterlässt er nur einen Benachrichtigungszettel, und die Kündigung gilt erst als zugegangen, wenn der Brief tatsächlich abgeholt wurde — das kann die Frist reißen lassen.
Weil jedes Zugangsdatum, jedes Bundesland und jede Wohndauer ein anderes Ergebnis liefert, lohnt sich für Ihren konkreten Fall der Kündigungsfristen-Rechner von binoro: Sie geben Ihr gewünschtes Zugangsdatum und Ihr Bundesland ein und erhalten sofort den spätesten Zugangstag sowie das daraus folgende Vertragsende — inklusive der Feiertage aller 16 Bundesländer und der BGH-Samstagsregel. Für das Kündigungsschreiben selbst gibt es eine passende, direkt einsetzbare Vorlage für die Wohnungskündigung. Läuft Ihr Vertrag als Zeitmietvertrag mit fester Laufzeit, gilt diese Drei-Werktage-Regel für die ordentliche Kündigung übrigens gar nicht — dort endet das Mietverhältnis regulär mit Zeitablauf.
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Für Ihr eigenes Zugangsdatum und Bundesland liefert der Rechner den exakten dritten Werktag inklusive aller Feiertage und der BGH-Samstagsregel — die drei Beispiele oben zeigen nur drei von unendlich vielen möglichen Terminen.
Kündigungsfrist jetzt berechnenHäufige Fragen
Bis wann muss die Kündigung beim Vermieter eingehen, damit der laufende Monat noch mitzählt?
Spätestens am dritten Werktag des Monats, der zwei Kalendermonate vor Ihrem gewünschten Auszugstermin liegt. Werktage sind Montag bis Samstag ohne Feiertage. Wollen Sie etwa zum 31. Oktober ausziehen, muss die Kündigung bis zum dritten Werktag im August beim Vermieter angekommen sein. Entscheidend ist der tatsächliche Zugang, nicht das Absendedatum des Briefs.
Zählt der Samstag bei der Drei-Werktage-Frist wirklich mit?
Ja. Der Bundesgerichtshof hat 2005 entschieden, dass der Samstag als Werktag zählt, außer er ist selbst der dritte und damit letzte Tag der Frist — dann verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag (BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04). Fällt ein Samstag zusätzlich auf einen gesetzlichen Feiertag, zählt er ohnehin nicht mit.
Wann muss ich kündigen, wenn ich zum 31. Dezember aus der Wohnung will?
Für einen Auszug zum 31. Dezember muss Ihre Kündigung spätestens am dritten Werktag im Oktober beim Vermieter ankommen. Fällt dieser Stichtag wie 2026 auf einen Feiertag, der zufällig auch auf einen Samstag fällt (3. Oktober, Tag der Deutschen Einheit), verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten Werktag — 2026 also auf Montag, den 5. Oktober.
Was passiert, wenn ich den dritten Werktag verpasse?
Die Kündigung wird dadurch nicht unwirksam, sie wirkt automatisch zum nächstmöglichen Termin — meist einen Monat später als geplant. Ein einziger Tag Verspätung kostet Sie in der Regel eine zusätzliche Monatsmiete. Sie müssen die Kündigung nicht neu verschicken, das spätere Enddatum gilt automatisch.
Muss ich Doppelmiete zahlen, wenn ich schon vor dem offiziellen Vertragsende ausziehe?
Nein, allein durch früheres Ausziehen entsteht keine Doppelmiete — Sie schulden die Miete bis zum vertraglich vereinbarten Ende, unabhängig davon, ob Sie schon vorher ausgezogen sind. Eine echte Doppelbelastung entsteht nur, wenn Sie parallel bereits eine neue Wohnung angemietet haben und sich beide Mietzeiten überschneiden.
Kann ich die drei Monate Kündigungsfrist umgehen?
Nur mit Zustimmung des Vermieters, etwa über einen schriftlichen Aufhebungsvertrag oder indem Sie einen zahlungsfähigen Nachmieter vorschlagen. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein früheres Ende haben Sie nicht, der Vermieter darf auf der vollen Frist bestehen. In der Praxis lassen sich viele Vermieter aber auf einen früheren Termin ein, wenn die Wohnung dadurch ohne Leerstand weitervermietet wird.
Wie weise ich nach, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist?
Am sichersten mit einem Boten, der den Einwurf in den Briefkasten des Vermieters bezeugen kann, oder mit einem Einwurf-Einschreiben samt Einlieferungsbeleg. Ein klassisches Einschreiben mit Rückschein ist riskanter: Trifft der Postbote niemanden an, gilt die Kündigung erst mit der Abholung als zugegangen, nicht schon mit dem Benachrichtigungszettel im Briefkasten.
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RatgeberQuellen
- § 573c BGB — Fristen der ordentlichen Kündigung (dritter Werktag, Ablauf des übernächsten Monats) — abgerufen am 31. Juli 2026
- § 193 BGB — Sonn- und Feiertag; Sonnabend als letzter Fristtag — abgerufen am 31. Juli 2026
- § 568 BGB — Schriftform der Kündigung — abgerufen am 31. Juli 2026
- § 130 BGB — Wirksamwerden einer Willenserklärung mit Zugang — abgerufen am 31. Juli 2026
- BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04 — der Sonnabend zählt bei der Karenzzeit des § 573c Abs. 1 Satz 1 BGB mit, außer er ist ihr letzter Tag — abgerufen am 31. Juli 2026