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Wohnung kündigen: Vorlage für das Kündigungsschreiben

Eine wirksame Kündigung für die Wohnung braucht Schriftform: einen Brief mit Ihrer und der Vermieteranschrift, dem gewünschten Enddatum und der eigenhändigen Unterschrift aller im Mietvertrag genannten Mieter (§ 568 BGB). Die Frist beträgt für Mieter drei Monate und muss spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter ankommen (§ 573c BGB).

Stand:

Wie sieht eine wirksame Kündigung für die Wohnung aus? (Vorlage zum Kopieren)

Eine wirksame Kündigung enthält Ihre Anschrift, die Anschrift des Vermieters, ein eindeutiges Kündigungsdatum und die eigenhändige Unterschrift aller im Mietvertrag genannten Mieter. Der folgende Text lässt sich direkt kopieren und mit Ihren Daten ausfüllen.

[Ihr Name], [Ihre Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

An: [Name des Vermieters oder der Hausverwaltung], [Straße und Hausnummer], [PLZ und Ort]

[Ort], den [Datum]

Betreff: Kündigung des Mietverhältnisses in der [vollständige Anschrift der Wohnung]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Mietverhältnis über die Wohnung in der [vollständige Anschrift der Wohnung, ggf. mit Kellerabteil und Stellplatz] fristgerecht zum [gewünschtes Datum oder „nächstmöglichen Termin“].

Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung sowie das Datum, zu dem das Mietverhältnis endet. Einen Termin für die Wohnungsübergabe schlage ich Ihnen gerne vor, sobald er feststeht.

Mit freundlichen Grüßen

[Handschriftliche Unterschrift – sind mehrere Mieter im Vertrag genannt, unterschreiben alle]

Das genaue Datum für das Feld „gewünschtes Datum“ ermitteln Sie am zuverlässigsten mit dem Kündigungsfristen-Rechner: Er berechnet aus Ihrem geplanten Zugangsdatum, wann das Mietverhältnis frühestens endet.

Was muss ins Kündigungsschreiben? Die Pflichtangaben-Checkliste

Damit die Kündigung wirksam ist, müssen sieben Angaben vorhanden sein — fehlt eine davon, riskieren Sie Streit über die Wirksamkeit oder den genauen Beendigungstermin.

PflichtangabeWarum wichtig
Vollständiger Name und Anschrift aller Mieter laut MietvertragNur die im Vertrag genannten Mieter können wirksam kündigen; fehlt einer, ist die Kündigung unvollständig.
Name und Anschrift des Vermieters bzw. der HausverwaltungDie Kündigung muss dem richtigen Empfänger zugehen, damit sie wirksam wird (§ 130 Abs. 1 BGB).
Vollständige Anschrift der gekündigten WohnungBei mehreren Mietobjekten desselben Vermieters muss klar sein, welches Mietverhältnis gemeint ist.
Eindeutige KündigungserklärungFormulierungen wie „ich überlege zu kündigen“ reichen nicht; die Erklärung muss unmissverständlich sein.
Gewünschter Beendigungstermin oder „zum nächstmöglichen Termin“Ohne Termin bleibt offen, wann das Mietverhältnis enden soll.
Ort und DatumDokumentiert, wann die Erklärung abgegeben wurde.
Eigenhändige Unterschrift aller MieterDie Schriftform verlangt eine Unterschrift mit der Hand, keinen Scan und keine eingescannte Signatur (§ 568 Abs. 1 BGB).

Bis wann muss die Kündigung beim Vermieter sein? Die Drei-Monats-Frist mit Beispiel

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate und ist unabhängig von der Wohndauer; entscheidend ist, dass die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter ankommt (§ 573c Abs. 1 BGB). Dann endet das Mietverhältnis mit Ablauf des übernächsten Monats.

Kündigung geht zu amFristgerecht?Mietverhältnis endet
4. März 2026 (dritter Werktag im März)Ja, gerade noch rechtzeitig31. Mai 2026
5. März 2026 (vierter Werktag im März)Nein, einen Tag zu spät30. Juni 2026

Ein einziger Tag kostet damit eine volle Monatsmiete. Werktage sind Montag bis Samstag; der Samstag zählt laut Bundesgerichtshof mit, außer er ist selbst der dritte Werktag der Frist (BGH, Urteil vom 27.04.2005, Az. VIII ZR 206/04). Entscheidend ist außerdem der Zugang, nicht der Poststempel: Wer den Brief erst am dritten Werktag einwirft, ist zu spät, weil die Erklärung dem Empfänger dann noch nicht vorliegt (§ 130 Abs. 1 BGB). Ihr persönliches Kündigungsdatum für ein beliebiges Zugangsdatum liefert der Kündigungsfristen-Rechner auf den Tag genau.

Wie stellen Sie die Kündigung nachweisbar zu — und warum reicht eine E-Mail nicht?

Am sichersten kommt die Kündigung per Einwurf-Einschreiben oder durch einen Boten an, der den Einwurf bezeugen kann; eine einfache E-Mail, ein Fax oder eine WhatsApp-Nachricht reichen dagegen nicht aus.

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses braucht Schriftform: ein Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 Abs. 1 BGB). Eine E-Mail mit eingescannter Unterschrift, ein Fax oder eine Nachricht im Messenger erfüllen diese Form nicht — eine so übermittelte Kündigung ist unwirksam, selbst wenn der Inhalt korrekt ist. Ein eigener Beitrag zur E-Mail-Kündigung folgt gesondert; hier die Kurzfassung: schriftlich und mit Unterschrift heißt Papier, kein digitales Dokument.

Beim Versandweg gibt es zwei verbreitete Fallen. Das klassische Einschreiben mit Rückschein gilt erst als zugegangen, wenn der Empfänger es bei der Post abholt — trifft der Zusteller niemanden an, hinterlässt er nur einen Benachrichtigungszettel, und die Kündigung liegt noch nicht vor. Sicherer sind das Einwurf-Einschreiben, bei dem der Einwurf dokumentiert wird, oder die persönliche Übergabe mit einem Zeugen, der den Inhalt des Umschlags kennt und den Einwurf oder die Übergabe bestätigen kann.

Früher raus? Nachmieter, Aufhebungsvertrag und fristlose Kündigung

Ohne Zustimmung des Vermieters kommen Sie nicht vor Ablauf der Frist aus dem Vertrag — drei Wege führen trotzdem schneller zum Ziel: ein Aufhebungsvertrag, ein akzeptierter Nachmieter oder, in engen Ausnahmefällen, die fristlose Kündigung.

Auf einen Nachmieter besteht kein gesetzlicher Anspruch; der Vermieter darf auf der vollen Frist bestehen. In der Praxis lassen sich viele Vermieter jedoch auf einen zahlungsfähigen, zumutbaren Ersatzmieter ein, weil die Wohnung dann ohne Leerstand weitervermietet wird. Schlagen Sie ein bis drei Kandidaten vor und halten Sie eine Einigung schriftlich fest, bevor Sie ausziehen.

Sind sich beide Seiten einig, endet das Mietverhältnis auch über einen formlosen Aufhebungsvertrag zu jedem vereinbarten Termin — unabhängig von der gesetzlichen Frist. Halten Sie auch diese Vereinbarung schriftlich fest.

Eine fristlose Kündigung wirkt sofort mit Zugang, ohne jede Frist, ist aber an einen wichtigen Grund gebunden — etwa eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch die Wohnung oder eine nachhaltige Störung durch den Vermieter (§ 543 BGB, § 569 BGB). Ob ein solcher Grund im Einzelfall vorliegt, lässt sich pauschal nicht beantworten; im Zweifel lohnt sich vor einer fristlosen Kündigung rechtlicher Rat. Läuft Ihr Vertrag befristet als Zeitmietvertrag, gibt es während der Laufzeit ohnehin keine ordentliche Kündigung — er endet mit Zeitablauf.

Mehrere Mieter, Hausverwaltung, Vollmacht: Wer unterschreibt, an wen geht das Schreiben?

Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen alle die Kündigung unterschreiben — kündigt nur einer, ist die Erklärung unvollständig und entfaltet keine Wirkung für das gesamte Mietverhältnis.

Umgekehrt gilt dasselbe für den Vermieter: Sind mehrere Personen oder eine Erbengemeinschaft als Vermieter eingetragen, muss die Kündigung an alle gehen. Adressieren Sie das Schreiben an die im Mietvertrag genannte Person oder die genannten Personen; ist dort eine Hausverwaltung als Ansprechpartnerin für Kündigungen genannt, können Sie die Kündigung dorthin richten. Steht im Vertrag nur der Eigentümer, senden Sie die Kündigung sicherheitshalber zusätzlich an ihn, auch wenn die Miete an eine Verwaltung überwiesen wird — im Zweifel entscheidet, wer im Vertrag als Vermieter benannt ist. Will nur ein Mitmieter aus einer WG oder einem gemeinsamen Vertrag ausziehen, ist das ein eigenes Thema: Ohne Zustimmung der übrigen Mieter und des Vermieters lässt sich ein einzelner Name nicht einfach aus dem Vertrag streichen.

Was passiert nach der Kündigung? Bestätigung, Übergabe, Renovierung, Kaution

Nach dem Zugang der Kündigung folgen in der Regel vier Schritte: die schriftliche Bestätigung durch den Vermieter, die Vereinbarung eines Übergabetermins, die Wohnungsübergabe selbst und die Abrechnung der Kaution.

Eine Bestätigung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung — die Kündigung wirkt auch ohne sie —, sie schafft aber Klarheit über das genaue Enddatum und ist im Streitfall hilfreich. Bei der Wohnungsübergabe sollten Zählerstände, Schlüsselanzahl und der Zustand der Wohnung schriftlich festgehalten werden, idealerweise mit Unterschrift beider Seiten. Ob Sie vor dem Auszug renovieren müssen, hängt von der Wirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel in Ihrem Mietvertrag ab; viele verbreitete Formularklauseln mit starren Fristenplänen sind nach der Rechtsprechung unwirksam, sodass keine Renovierungspflicht besteht. Die Kaution rechnet der Vermieter erst ab, nachdem feststeht, ob noch Ansprüche aus der Betriebskostenabrechnung offen sind; eine gesetzlich fixierte Rückzahlungsfrist gibt es nicht, üblich ist ein Zeitraum von einigen Monaten nach Auszug. Suchen Sie bereits Ihre nächste Wohnung, hilft Ihnen der Mieterpass dabei, Ihre Bewerbungsunterlagen vollständig und ohne unzulässige Angaben zusammenzustellen.

Welche Fehler machen eine Kündigung unwirksam?

Die häufigsten Fehler betreffen drei Punkte: fehlende Schriftform, eine fehlende Unterschrift und ein nicht nachweisbarer Zugang — alle drei lassen sich mit der Vorlage oben und den richtigen Zustellwegen vermeiden.

Werkzeug verfügbar

Kündigungsfristen-Rechner

Geben Sie Ihr geplantes Zugangsdatum ein, und der kostenlose Rechner zeigt sofort, ob es reicht und zu welchem Termin das Mietverhältnis endet — inklusive der Werktagsregel und der Feiertage Ihres Bundeslands.

Kündigungsfrist berechnen

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Häufige Fragen

Kann ich meine Wohnung per E-Mail oder WhatsApp kündigen?

Nein. Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses braucht Schriftform: ein Papier mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 Abs. 1 BGB). E-Mail, Fax, WhatsApp oder ein Anruf erfüllen diese Form nicht, selbst wenn der Vermieter mündlich zustimmt. Eine so übermittelte Kündigung ist unwirksam, und die Frist läuft einfach weiter, bis eine formwirksame schriftliche Kündigung nachgereicht wird.

Muss ich als Mieter einen Grund für die Kündigung angeben?

Nein. Als Mieter können Sie ohne Angabe von Gründen kündigen, die reine Kündigungserklärung mit gewünschtem Enddatum genügt. Anders beim Vermieter: Er braucht ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf, und muss diesen Grund im Kündigungsschreiben nennen — fehlt er, ist die Kündigung des Vermieters unwirksam. Diese Pflicht gilt nur für ihn, nicht für Sie als Mieter.

Wo finde ich eine kostenlose Vorlage für das Kündigungsschreiben?

Den vollständigen Mustertext finden Sie weiter oben auf dieser Seite: Er lässt sich direkt kopieren, mit Ihren Daten ausfüllen und ausdrucken. Er enthält alle Pflichtangaben — Absender, Empfänger, Betreff, Kündigungserklärung mit Datum und Unterschriftsfeld. Das genaue Enddatum für die Vorlage ermitteln Sie mit dem Kündigungsfristen-Rechner, der es aus Ihrem geplanten Zugangsdatum berechnet.

Müssen alle im Mietvertrag genannten Mieter die Kündigung unterschreiben?

Ja. Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen alle die Kündigung eigenhändig unterschreiben, sonst ist die Erklärung unvollständig. Das gilt auch für Ehe- und Lebenspartner, die gemeinsam Vertragspartei sind. Will nur einer von mehreren Mietern ausziehen, reicht eine einseitige Kündigung nicht — dafür braucht es die Zustimmung der übrigen Mieter und des Vermieters zu einer Vertragsänderung.

Wie stelle ich sicher, dass meine Kündigung rechtzeitig ankommt?

Planen Sie mehrere Tage Postlaufzeit ein und nutzen Sie ein Einwurf-Einschreiben oder einen Boten, der den Einwurf bezeugen kann. Ein klassisches Einschreiben mit Rückschein gilt erst als zugegangen, wenn der Empfänger es bei der Post abholt — ein Benachrichtigungszettel reicht nicht. Entscheidend ist der Zugang beim Vermieter, spätestens am dritten Werktag des Monats, nicht das Datum, an dem Sie den Brief abschicken.

Kann ich mit einem Nachmieter früher aus dem Mietvertrag kommen?

Nur mit Zustimmung des Vermieters — einen gesetzlichen Anspruch auf Entlassung durch einen Nachmieter gibt es nicht. In der Praxis lassen sich viele Vermieter auf einen zahlungsfähigen, zumutbaren Ersatzmieter ein, weil die Wohnung dann ohne Leerstand weitervermietet wird. Schlagen Sie ein bis drei Kandidaten vor und halten Sie die Einigung über das vorzeitige Ende schriftlich fest, bevor Sie ausziehen.

Wann darf ich als Mieter fristlos kündigen?

Nur bei einem wichtigen Grund, etwa wenn die Wohnung Ihre Gesundheit gefährdet oder der Vermieter Ihnen den vertragsgemäßen Gebrauch nachhaltig entzieht (§ 543 BGB, § 569 BGB). Die fristlose Kündigung wirkt sofort mit Zugang, ohne Frist. Ob ein wichtiger Grund im Einzelfall vorliegt, lässt sich nicht pauschal beantworten — holen Sie im Zweifel rechtlichen Rat ein, bevor Sie fristlos kündigen.

Muss ich beim Auszug renovieren?

Das hängt von Ihrem Mietvertrag ab. Nur wenn er eine wirksame Klausel zu Schönheitsreparaturen enthält, müssen Sie renovieren; viele verbreitete Formularklauseln mit starren Fristenplänen sind nach der Rechtsprechung unwirksam. Ohne wirksame Klausel bleibt die Renovierung Sache des Vermieters. Prüfen Sie Ihren konkreten Vertragstext, denn ob eine Klausel wirksam ist, hängt von ihrer genauen Formulierung ab.

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Quellen

  1. § 568 BGB — Schriftform der Kündigung — abgerufen am 31. Juli 2026
  2. § 573c BGB — Fristen der ordentlichen Kündigung — abgerufen am 31. Juli 2026
  3. § 130 BGB — Wirksamwerden einer Willenserklärung mit Zugang — abgerufen am 31. Juli 2026
  4. § 543 BGB — Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund — abgerufen am 31. Juli 2026
  5. § 569 BGB — Ergänzende Kündigungsgründe bei Wohnraum — abgerufen am 31. Juli 2026
  6. § 575 BGB — Zeitmietvertrag — abgerufen am 31. Juli 2026
  7. BGH, Urteil vom 27.04.2005 – VIII ZR 206/04 — Der Sonnabend zählt bei der Karenzzeit des § 573c Abs. 1 BGB als Werktag mit — abgerufen am 31. Juli 2026