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Was ist der Zweitmarkt? Bedeutung bei geschlossenen Fonds, Versicherungen und Tickets

Der Zweitmarkt ist der Handel mit bereits ausgegebenen Vermögenswerten zwischen Anlegern, ohne dass der ursprüngliche Emittent dabei neues Kapital erhält. Der Begriff begegnet Ihnen bei geschlossenen Fonds, Lebensversicherungen, Aktien und Anleihen sowie bei Tickets – mit jeweils eigenen Regeln für Handelsplatz, Preisbildung und Risiko. Stand: 03.08.2026.

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Was ist der Zweitmarkt?

Der Zweitmarkt ist der Handel mit bereits ausgegebenen Vermögenswerten zwischen Anlegern, ohne dass der ursprüngliche Emittent dabei neues Kapital erhält. Ob Anteil an einem geschlossenen Fonds, Lebensversicherungspolice, Aktie, Anleihe oder Eintrittskarte: Sobald ein bereits ausgegebener Vermögenswert von einem Anleger an einen anderen weiterverkauft wird, findet dieser Verkauf am Zweitmarkt statt. In gleicher Bedeutung wird auch der Begriff Sekundärmarkt verwendet – vom börslichen Aktienhandel bis zur Ticketbörse eines Fußballvereins. Wie sich die einzelnen Zweitmarkt-Arten unterscheiden, zeigt die Tabelle weiter unten. Stand: 03.08.2026.

Was ist der Unterschied zwischen Erstmarkt und Zweitmarkt?

Der Unterschied: Am Erstmarkt (Primärmarkt) gibt der Emittent einen Vermögenswert erstmals aus und erhält dafür das Geld der Erstzeichner; am Zweitmarkt (Sekundärmarkt) verkaufen Anleger diesen bereits ausgegebenen Vermögenswert untereinander weiter, ohne dass der Emittent noch beteiligt ist oder zusätzliches Kapital erhält. Beispiele für den Erstmarkt sind der Börsengang einer Aktie, die Zeichnungsphase eines geschlossenen Fonds oder der Vertragsabschluss einer Lebensversicherung. Bei Aktien und Anleihen ist der Zweitmarkt danach der Normalfall, weil jeder Börsenkauf bereits ein Zweitmarkt-Geschäft ist; bei geschlossenen Fonds, Lebensversicherungen und Tickets ist er dagegen ein eigener, meist außerbörslicher Handelsplatz, weil es dort keine laufende Rücknahme durch den Emittenten gibt.

Welche Arten von Zweitmärkten gibt es?

Der Begriff Zweitmarkt wird für vier Gruppen von Vermögenswerten verwendet, die sich in Handelsform, Preisbildung und Risiko deutlich unterscheiden: geschlossene Fonds, Lebensversicherungen, börsennotierte Anleihen und Aktien sowie Tickets. Die folgende Tabelle stellt sie gegenüber.

ArtWas wird gehandeltWer handeltWie entsteht der PreisBesonderheit
Geschlossene FondsGesellschaftsanteil, meist als Kommanditist, an einer laufenden Fondsgesellschaft – bei älteren, vor dem 22. Juli 2013 aufgelegten Fonds meist eine Vermögensanlage und kein Wertpapier (§ 1 Abs. 2 VermAnlG); jüngere Fonds sind meist als Investmentvermögen nach § 1 Abs. 1 KAGB reguliertAnleger untereinander über spezialisierte Zweitmarktplattformen und FondsbörsenVerhandelt in Prozent der ursprünglichen Zeichnungssumme, bei meist dünner Angebots- und NachfragelageAusschüttungen, die wirtschaftlich die Einlage zurückzahlen, lassen die Haftung gegenüber Gläubigern in dieser Höhe wieder aufleben – der Käufer übernimmt dieses Risiko bis zur im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (§ 171 Abs. 1, § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB)
LebensversicherungenBestehende Kapital- oder RentenversicherungspoliceSpezialisierte Ankaufunternehmen kaufen Policen von VersicherungsnehmernVerhandelt zwischen Käufer und VerkäuferAlternative zur Kündigung – bei Kündigung zahlt der Versicherer stattdessen den Rückkaufswert aus (§ 169 Abs. 1 VVG)
Anleihen und AktienBereits an der Börse notierte WertpapiereAlle Marktteilnehmer über die BörseLaufend über Angebot und Nachfrage, Kurs in Echtzeit sichtbarJeder Kauf nach der Erstausgabe ist bereits ein Zweitmarkt-Geschäft – der Begriff wird hier kaum verwendet, weil er der Normalfall ist
TicketsBereits gekaufte Eintrittskarten für VeranstaltungenPrivate oder gewerbliche Verkäufer, häufig über offizielle VereinsplattformenVerhandelt zwischen Anbieter und Käufer, teils mit Servicegebühr der PlattformEin personalisiertes, also namentlich gekennzeichnetes Ticket berechtigt ohne Umschreibung auf den neuen Namen nicht zum Einlass (Quelle: VIS Bayern, Stand 30.08.2024)

Bei Aktien und Anleihen ist der Zweitmarkt der Normalfall des Investierens: Jeder Kauf und Verkauf über die Börse nach der Erstausgabe ist bereits ein Zweitmarkt-Geschäft, ganz gleich ob Einzelaktie oder ETF-Sparplan.

Wie entsteht der Preis am Zweitmarkt?

Der Preis am Zweitmarkt entsteht anders als an der Börse: Es gibt keine laufende, öffentlich sichtbare Kursfeststellung, sondern einzelne Gebote zwischen Käufer und Verkäufer, die eine Plattform oder ein Vermittler zusammenführt. Bei geschlossenen Fonds wird in Prozent der ursprünglichen Zeichnungssumme geboten, bei Lebensversicherungen als Betrag im Vergleich zum gesetzlichen Rückkaufswert, bei Tickets meist als fester Preis zuzüglich Servicegebühr – nur bei börsennotierten Aktien und Anleihen entsteht der Kurs laufend und öffentlich sichtbar über Angebot und Nachfrage. Weil auf den außerbörslichen Zweitmärkten deutlich weniger gehandelt wird als an der Börse, bestimmt oft die Zahl der gerade aktiven Käufer und Verkäufer den Preis stärker als ein breiter Marktkonsens – zwischen dem, was ein Käufer bietet, und dem, was ein Verkäufer verlangt, liegt deshalb häufig eine spürbare Spanne.

Was sind Zweitmarktfonds?

Zweitmarktfonds sind eine besondere Form von Dachfonds: Ihr Fondsmanagement kauft möglichst günstig bestehende Anteile an geschlossenen Sachwertfonds mit Restlaufzeit auf und sammelt sie in einem neuen Fondsvehikel (Quelle: Fondsbörse, So funktioniert der Zweitmarktfonds, Abruf 03.08.2026). Davon zu unterscheiden ist der direkte Handel einzelner Fondsanteile zwischen zwei Anlegern über eine Zweitmarktplattform oder Fondsbörse – wie dieser Ablauf und die Kursbildung funktionieren, erklärt Zweitmarkt für geschlossene Fonds, einen Überblick über die Anlageform selbst bietet Geschlossene Immobilienfonds. Handelsplatz für beide Wege ist unter anderem die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, seit 2004 am Markt (Quelle: zweitmarkt.de, Abruf 03.08.2026); im zweiten Quartal 2026 wechselten dort 45,42 Millionen Euro Nominalumsatz in 1.527 Transaktionen den Besitzer, der Durchschnittskurs lag bei 56,50 Prozent der Zeichnungssumme, nach 64,54 Prozent im Vorquartal (Quelle: Fondsbörse Deutschland, Pressemeldung vom 09.07.2026).

Vor jedem Gebot lohnt der Blick auf drei Zahlen: die im Handelsregister eingetragene Haftsumme, die geleistete Pflichteinlage und den Betrag, um den diese Einlage durch Ausschüttungen aus der Substanz bereits zurückgeführt wurde. Liegt die geleistete Einlage abzüglich solcher Rückzahlungen noch mindestens auf Höhe der Haftsumme, bleibt die Haftung ausgeschlossen; sinkt sie darunter, lebt die Haftung in Höhe der Rückzahlung wieder auf – gedeckelt auf die Haftsumme (§ 171 Abs. 1, § 172 Abs. 4 Satz 1 HGB). Dieses Nachschussrisiko trägt der Käufer und gehört in die Preisverhandlung. Eine Anleitung zum eigenen Verkauf bietet Geschlossene Fonds verkaufen; wer kaufen will, kann die Punkte vorab mit der kostenlosen Immobilienfonds am Zweitmarkt-Prüfliste von binoro durchgehen.

Was ist der Zweitmarkt für Lebensversicherungen?

Der Zweitmarkt für Lebensversicherungen ist der Verkauf einer bestehenden Kapital- oder Rentenversicherung an ein darauf spezialisiertes Ankaufunternehmen – als Alternative zur Kündigung beim eigenen Versicherer. Bei laufenden Prämien können Sie das Versicherungsverhältnis jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen (§ 168 Abs. 1 VVG); der Versicherer zahlt dann den Rückkaufswert aus (§ 169 Abs. 1 VVG). Ein Angebot eines Ankaufunternehmens am Zweitmarkt muss sich an dieser gesetzlichen Vergleichsgröße messen lassen – wie viel tatsächlich geboten wird, unterscheidet sich von Police zu Police und von Anbieter zu Anbieter, sodass sich ein pauschaler Vergleich nicht ziehen lässt.

Ist der Ticket-Zweitmarkt der Vereine sicher?

Ticket-Zweitmärkte sind unterschiedlich sicher: Plattformen, die Vereine oder Veranstalter selbst betreiben und mit klaren Regeln zum Weiterverkauf ausstatten, gelten laut dem Verbraucherportal Bayern als eher sicher, während unregulierte Anbieter dort als eher unsicherer eingestuft werden (Quelle: VIS Bayern, Ticketzweitmarkt: Vorsicht vor Fallen und Abzocke, Stand 30.08.2024). Trotzdem warnt das Portal vor einer konkreten Falle: Ist ein Ticket personalisiert, also namentlich gekennzeichnet, und wird es nicht auf den Namen der Käuferin oder des Käufers umgeschrieben, besteht kein Anspruch auf Einlass. Welche Rechte Sie als Käufer eines Zweitmarkt-Tickets tatsächlich haben, richtet sich vorrangig nach den Ticketbedingungen des jeweiligen Veranstalters – prüfen Sie deshalb vor dem Kauf, ob die Plattform eine offizielle Umschreibung auf Ihren Namen anbietet.

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Die kostenlose, abhakbare Prüfliste führt in 45 Punkten über sechs Abschnitte durch die Prüfung eines Fondsanteils am Zweitmarkt – von der Frage, was ein Kommanditanteil rechtlich ist, über Unterlagen-, Objekt- und Finanzprüfung bis zur Preisbestimmung und Kaufabwicklung.

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Häufige Fragen

Was bedeutet Zweitmarkt einfach erklärt?

Zweitmarkt bedeutet, dass ein bereits ausgegebener Vermögenswert – etwa ein Fondsanteil, eine Versicherungspolice, eine Aktie oder ein Ticket – zwischen zwei Personen weiterverkauft wird, ohne dass der ursprüngliche Emittent daran beteiligt ist oder neues Kapital erhält. Der Begriff wird deshalb gleichbedeutend mit Sekundärmarkt verwendet. Stand: 03.08.2026.

Was ist der Unterschied zwischen Zweitmarkt und Sekundärmarkt?

Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied: Sekundärmarkt ist die im Fachjargon gebräuchlichere Bezeichnung für denselben Vorgang, den auch der Begriff Zweitmarkt beschreibt – den Handel bereits ausgegebener Vermögenswerte zwischen Anlegern statt zwischen Anleger und Emittent. Welcher Begriff verwendet wird, hängt vom jeweiligen Marktsegment ab, nicht von einer inhaltlichen Abgrenzung.

Kann ich einen Anteil an einem geschlossenen Fonds an die Fondsgesellschaft zurückgeben?

Nein. Bei einem geschlossenen Fonds gibt es keine Rückgabestelle beim Emittenten – das Kapital bleibt gebunden, bis die Objekte verkauft und die Gesellschaft aufgelöst sind. Ob und wie ein Anteil stattdessen übertragen werden darf, regelt der Gesellschaftsvertrag der jeweiligen Fondsgesellschaft; wer vorher aussteigen will, braucht deshalb einen Käufer über den Zweitmarkt.

Bekomme ich am Zweitmarkt für Lebensversicherungen mehr als bei einer Kündigung?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Bei einer Kündigung zahlt der Versicherer den gesetzlichen Rückkaufswert aus (§ 169 Abs. 1 VVG). Ein Angebot eines Ankaufunternehmens am Zweitmarkt kann darüber oder darunter liegen – das hängt von der einzelnen Police und dem jeweiligen Anbieter ab.

Sind alle Ticket-Zweitmärkte offiziell?

Nein. Neben den offiziellen Zweitmarktplattformen der Vereine gibt es freie Ticketbörsen und private Verkäufe, bei denen weder die Echtheit noch die Umschreibbarkeit eines personalisierten Tickets sichergestellt ist. Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf gezielt, ob die Plattform eine offizielle Umschreibung auf Ihren Namen anbietet.

Ist der Zweitmarkt für geschlossene Fonds reguliert?

Es gibt keine Börsenaufsicht wie bei einer Wertpapierbörse. Bei älteren, vor dem 22. Juli 2013 aufgelegten Fonds liegt das daran, dass ihre Anteile rechtlich Vermögensanlagen und keine Wertpapiere sind (§ 1 Abs. 2 VermAnlG); jüngere Fonds sind meist als Investmentvermögen nach dem KAGB reguliert, haben aber ebenfalls keinen börslichen Zweitmarkt. Gehandelt wird über spezialisierte Zweitmarktplattformen und Fondsbörsen mit eigenen Regeln für Käufer und Verkäufer.

Warum spricht man bei Aktien selten vom Zweitmarkt?

Weil bei Aktien und Anleihen jeder Kauf nach dem Börsengang ohnehin schon ein Zweitmarkt-Geschäft ist – die Börse ist für diese Wertpapiere der laufende, öffentliche Zweitmarkt. Der Begriff wird deshalb kaum verwendet, weil er hier nicht die Ausnahme, sondern den ganz normalen Regelfall des Investierens beschreibt.

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Quellen

  1. § 171 HGB — Haftung des Kommanditisten — abgerufen am 3. August 2026
  2. § 172 HGB — Haftsumme des Kommanditisten — abgerufen am 3. August 2026
  3. § 1 VermAnlG — Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen — abgerufen am 3. August 2026
  4. § 1 KAGB — Begriffsbestimmungen (Investmentvermögen) — abgerufen am 3. August 2026
  5. § 168 VVG — Kündigung des Versicherungsnehmers — abgerufen am 3. August 2026
  6. § 169 VVG — Rückkaufswert — abgerufen am 3. August 2026
  7. VIS Bayern — Ticketzweitmarkt: Vorsicht vor Fallen und Abzocke — abgerufen am 3. August 2026
  8. Fondsbörse Deutschland — Pressemeldung: Stabiler Zweitmarkthandel in Q2; Immobilienbeteiligungen suchen Richtung — abgerufen am 3. August 2026
  9. zweitmarkt.de — Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG — abgerufen am 3. August 2026
  10. Fondsbörse — So funktioniert der Zweitmarktfonds — abgerufen am 3. August 2026