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Altlasten

Was bedeutet das genau?

Altlasten sind schädliche Bodenveränderungen oder Gefahren, die von stillgelegten Ablagerungen (Altablagerungen) oder von Grundstücken mit früherer umweltgefährdender Nutzung (Altstandorte) ausgehen, etwa ehemalige Tankstellen, Gaswerke oder Industriebrachen (§ 2 Abs. 5 BBodSchG). Erfasst werden nur Flächen, die für den Einzelnen oder die Allgemeinheit tatsächlich eine Gefahr darstellen.

Zur Sanierung verpflichtet sind nicht nur die Verursacher, sondern auch der aktuelle Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Grundstück — unabhängig davon, wer die Verunreinigung verursacht hat (§ 4 Abs. 3 BBodSchG). Ob ein Grundstück als altlastverdächtig geführt wird, lässt sich beim zuständigen Altlastenkataster der Länder erfragen; ein bundeseinheitliches Register gibt es nicht.

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 5 BBodSchG, § 4 Abs. 3 BBodSchG

Beispiel

Eine Familie kauft ein Grundstück, auf dem bis in die 1980er-Jahre eine Kfz-Werkstatt stand. Erst nach dem Kauf stellt sich heraus, dass Altöl den Boden verunreinigt hat. Obwohl die Familie die Werkstatt nie betrieben hat, muss sie als jetzige Eigentümerin die Sanierungskosten zunächst selbst tragen und kann versuchen, sie vom früheren Eigentümer zurückzufordern.

Verwandte Begriffe

Bebauungsplan · Verkehrswert · Baulast