Bebauungsplan
Was bedeutet das genau?
Der Bebauungsplan ist eine Satzung der Gemeinde und der zweite Baustein der Bauleitplanung nach dem Flächennutzungsplan. Er legt für ein bestimmtes Gebiet rechtsverbindlich fest, welche Art von Nutzung zulässig ist — etwa Wohnen oder Gewerbe — und wie viel gebaut werden darf. Erfüllt ein Vorhaben die Festsetzungen zu Art und Maß der Nutzung sowie zur überbaubaren Grundstücksfläche und ist die Erschließung gesichert, ist es zulässig (§ 30 BauGB).
Das zulässige Maß der Bebauung wird meist über zwei Kennziffern gesteuert: Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, welcher Anteil des Grundstücks überbaut werden darf (§ 19 BauNVO), die Geschossflächenzahl (GFZ), wie viel Geschossfläche je Quadratmeter Grundstück insgesamt zulässig ist (§ 20 BauNVO). Fehlt ein qualifizierter Bebauungsplan, richtet sich die Zulässigkeit nach der Umgebungsbebauung oder dem Außenbereich.
Rechtsgrundlage: § 30 BauGB, § 19 BauNVO, § 20 BauNVO
Beispiel
Ein Grundstückskäufer möchte ein Mehrfamilienhaus mit vier Geschossen bauen. Der Bebauungsplan der Gemeinde setzt für das Gebiet aber nur eine GRZ von 0,3 und maximal drei Vollgeschosse fest. Der Käufer muss seine Pläne verkleinern oder eine Befreiung von den Festsetzungen beantragen, die nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist.