binoro Sofort-Hilfe

Baulast

Was bedeutet das genau?

Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, mit der sich ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde erklärt, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen — etwa eine Abstandsfläche, ein Zufahrtsrecht oder Stellplätze für ein Nachbargrundstück bereitzustellen. Sie wird in das Baulastenverzeichnis eingetragen und bindet auch alle Rechtsnachfolger, unabhängig vom Grundbuch. Grundlage sind die Landesbauordnungen, zum Beispiel § 83 BauO NRW.

Eine Besonderheit gilt in Bayern: Dort gibt es weder das Institut der Baulast noch ein Baulastenverzeichnis. Vergleichbare Verpflichtungen werden dort stattdessen als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.

Rechtsgrundlage: § 83 BauO NRW

Beispiel

Ein Bauherr braucht für sein Grundstück mehr Stellplätze, als er selbst unterbringen kann. Der Nachbar übernimmt zwei Stellplätze auf seinem Grundstück und lässt dafür eine Stellplatz-Baulast zu seinen Lasten ins Baulastenverzeichnis eintragen — erst dadurch erteilt das Bauamt die Baugenehmigung.

Verwandte Begriffe

Grunddienstbarkeit · Grundbuch · Bebauungsplan · Erschließungskosten