Aufteilungsplan
Was bedeutet das genau?
Der Aufteilungsplan ist die mit einer Abgeschlossenheitsbescheinigung versehene Bauzeichnung, die nach § 7 Abs. 4 WEG der Grundbuchanmeldung beigefügt werden muss. Er zeigt die Aufteilung von Gebäude und Grundstück sowie Lage und Größe der Sonder- und Gemeinschaftseigentumsteile. Alle Räume und Grundstücksteile, die zu ein und derselben Wohnung gehören, sind darin einheitlich nummeriert — diese Nummern kennzeichnen später die einzelnen Sondereigentumseinheiten im Grundbuch.
Erstellt wird der Aufteilungsplan meist von einem Architekten oder Vermessungsingenieur; die Abgeschlossenheit bestätigt anschließend die Bauaufsichtsbehörde.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 WEG
Beispiel
Beim Kauf einer Eigentumswohnung lohnt sich ein Blick in den Aufteilungsplan: Er zeigt verbindlich, ob der Kellerraum oder der Stellplatz mit der Nummer 7 tatsächlich zur gekauften Wohnung Nummer 7 gehört.
Verwandte Begriffe
Sondereigentum · Abgeschlossenheitsbescheinigung · Teilungserklärung