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Baumangel

Was bedeutet das genau?

Ein Baumangel liegt vor, wenn ein Bauwerk von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweicht oder sich nicht für die übliche Verwendung eignet (§ 633 BGB). Der Besteller kann Nacherfüllung verlangen, nach erfolgloser Fristsetzung selbst nachbessern lassen, mindern, zurücktreten oder Schadensersatz fordern (§ 634 BGB).

Mängelansprüche bei Bauwerken verjähren nach dem gesetzlichen BGB-Werkvertragsrecht fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Ist die VOB/B wirksam in den Vertrag einbezogen — etwa häufig bei öffentlichen Aufträgen —, gilt stattdessen regelmäßig die kürzere vierjährige Frist nach § 13 Abs. 4 VOB/B.

Rechtsgrundlage: § 634a BGB — Verjährung der Mängelansprüche, § 633 BGB — Sach- und Rechtsmangel

Beispiel

Ein Jahr nach dem Einzug zeigen sich Risse im neu verlegten Estrich: Der Bauherr setzt dem Bauunternehmer eine Frist zur Nachbesserung, bevor er über Minderung oder eine Ersatzvornahme nachdenkt.

Verwandte Begriffe

Sachmängelhaftung · Bauträgervertrag · Wohngebäudeversicherung · Baugenehmigung