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Wohngebäudeversicherung

Was bedeutet das genau?

Die Wohngebäudeversicherung deckt Schäden am Gebäude selbst ab — von Dach und Wänden bis zu fest verbundenen Einrichtungen wie Heizung oder Einbauküche. Die verbundene Wohngebäudeversicherung umfasst als Grunddeckung typischerweise Brand, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel; rechtliche Grundlage ist das allgemeine Versicherungsvertragsrecht nach § 1 VVG. Abzugrenzen ist sie von der Hausratversicherung, die die beweglichen Gegenstände in der Wohnung schützt.

Eine bundesweite gesetzliche Pflicht zum Abschluss besteht heute nicht; Banken verlangen ihn in der Praxis aber regelmäßig als Auflage zur Grundschuldbestellung bei der Baufinanzierung. Elementarschäden durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau sind meist nur über einen optionalen Zusatzbaustein versichert — die Bundesregierung diskutiert (Stand Sommer 2026) eine engere Kopplung mit einem Opt-out-Modell, ein Gesetz dazu ist aber noch nicht beschlossen.

Rechtsgrundlage: § 1 VVG — Vertragstypische Pflichten, Versicherungsjournal — Elementarschaden: Regierung packt Pflichtversicherung an

Beispiel

Nach einem Rohrbruch steht das Erdgeschoss unter Wasser: Die Reparatur der durchnässten Wände und der fest eingebauten Küche zahlt die Wohngebäudeversicherung, das beschädigte Sofa dagegen die Hausratversicherung.

Verwandte Begriffe

Grundschuld · Hausgeld · Baumangel · Sachmängelhaftung