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Bauträgervertrag

Was bedeutet das genau?

Ein Bauträgervertrag verbindet Grundstückskauf und Bauvertrag: Der Bauträger verpflichtet sich, ein Grundstück zu übereignen und darauf ein Gebäude zu errichten, das der Erwerber bereits vor Fertigstellung kauft. Der Vertrag ist notariell zu beurkunden und enthält sowohl kaufrechtliche als auch werkvertragliche Elemente.

Weil der Käufer zahlt, bevor das Gebäude fertig ist, schützt die Makler- und Bauträgerverordnung sein Geld: Der Bauträger darf Zahlungen erst annehmen, wenn unter anderem eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, und dann nur in höchstens sieben Raten, die sich am jeweiligen Baufortschritt orientieren (§ 3 MaBV).

Rechtsgrundlage: § 3 MaBV

Beispiel

Eine Familie kauft vom Bauträger eine noch nicht gebaute Doppelhaushälfte. Nach Baubeginn zahlt sie eine erste Rate von 30 Prozent des Kaufpreises, weitere Raten folgen nach Rohbau, Dachdeckung und Fenstereinbau — erst mit der letzten Rate nach vollständiger Fertigstellung ist der gesamte Kaufpreis beglichen.

Verwandte Begriffe

Auflassungsvormerkung · Notaranderkonto · Teilungserklärung · Sachmängelhaftung