Bauvoranfrage
Was bedeutet das genau?
Die Bauvoranfrage ist der umgangssprachliche Begriff für den Antrag auf einen Bauvorbescheid. Damit lassen sich einzelne, klar abgrenzbare Fragen eines späteren Bauvorhabens — meist die planungsrechtliche Bebaubarkeit eines Grundstücks nach § 34 oder § 35 BauGB — bereits vor dem aufwendigeren Bauantrag verbindlich klären. Der Vorbescheid selbst ist in den Landesbauordnungen geregelt, etwa in § 77 BauO NRW.
Der Bauvorbescheid bindet die Behörde für einen befristeten Zeitraum — in Nordrhein-Westfalen drei Jahre, verlängerbar um jeweils bis zu einem Jahr. Läuft die Frist ab, muss gegebenenfalls neu beantragt werden; die spätere Baugenehmigung darf von den bereits geklärten Punkten nicht mehr abweichend entschieden werden.
Rechtsgrundlage: § 77 BauO NRW — Vorbescheid, § 34 BauGB — Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
Beispiel
Vor dem Grundstückskauf lässt ein Interessent per Bauvoranfrage klären, ob auf dem Flurstück überhaupt ein Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen zulässig wäre — erst danach unterschreibt er den Kaufvertrag.
Verwandte Begriffe
Baugenehmigung · Bebauungsplan · Flurstück · Erschließungskosten