Flurstück
Was bedeutet das genau?
Ein Flurstück ist die kleinste amtlich vermessene und geometrisch abgegrenzte Buchungseinheit des Liegenschaftskatasters. Es wird von den Vermessungs- und Katasterbehörden der Länder im bundeseinheitlichen Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt und über Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer eindeutig bezeichnet.
Vom Flurstück zu unterscheiden ist das Grundstück im rechtlichen Sinn: Es entsteht dadurch, dass ein oder mehrere Flurstücke im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblatts unter einer laufenden Nummer zusammengefasst werden. Ein Grundstück kann also aus mehreren Flurstücken bestehen, während ein einzelnes Flurstück stets nur einem Grundstück zugeordnet ist.
Rechtsgrundlage: AdV — Liegenschaftskataster (Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder)
Beispiel
Ein Bauunternehmer kauft zwei benachbarte Flurstücke, um darauf ein einzelnes Mehrfamilienhaus zu errichten. Damit die Bank nur eine Grundschuld über das gesamte Baugrundstück eintragen muss, lässt er beide Flurstücke im Grundbuch zu einem einzigen Grundstück vereinigen.