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Hypothek

Was bedeutet das genau?

Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht: Sie belastet ein Grundstück so, dass der Gläubiger zur Befriedigung einer ihm zustehenden Geldforderung auf das Grundstück zugreifen kann (§ 1113 BGB). Sie kann auch für eine künftige oder bedingte Forderung bestellt werden.

Kennzeichnend ist die Akzessorietät: Die Hypothek hängt untrennbar von der gesicherten Forderung ab. Wird die Forderung vollständig getilgt, erlischt sie, und die Hypothek geht als sogenannte Eigentümerhypothek auf den Eigentümer über, statt einfach zu verschwinden (§ 1163 BGB). Wegen dieser engen Kopplung an den Forderungsstand wird die Hypothek in der Praxis heute weitgehend von der nicht-akzessorischen Grundschuld verdrängt, die unabhängig vom Bestand einer Forderung besteht (§ 1191 BGB).

Rechtsgrundlage: § 1113 BGB, § 1163 BGB, § 1191 BGB

Beispiel

Ein Bauherr nimmt in den 1990er-Jahren ein Darlehen auf, das die Bank durch eine Hypothek über 200.000 Euro absichert. Mit jeder Tilgungsrate sinkt automatisch auch die Höhe der gesicherten Hypothek — nach vollständiger Rückzahlung kann sie aus dem Grundbuch gelöscht werden.

Verwandte Begriffe

Grundschuld · Zwangssicherungshypothek · Grundbuch · Reallast