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Reallast

Was bedeutet das genau?

Die Reallast belastet ein Grundstück so, dass der jeweilige Eigentümer wiederkehrende Leistungen an einen Berechtigten erbringen muss — anders als bei einer Geldschuld kann dies auch eine Sach- oder Dienstleistung sein (§ 1105 BGB). Berechtigt kann eine bestimmte Person sein oder der jeweilige Eigentümer eines anderen Grundstücks.

Praktisch bedeutsam ist die Reallast vor allem als Altenteil oder Leibgedinge bei der Hofübergabe in der Landwirtschaft: Die Eltern übertragen den Hof an die Kinder und lassen sich im Gegenzug Wohnrecht, Pflege und Naturalleistungen als Reallast im Grundbuch sichern. Die Verpflichtung geht mit dem Grundstück auf jeden neuen Eigentümer über.

Rechtsgrundlage: § 1105 BGB

Beispiel

Ein Landwirt übergibt seinen Hof an die Tochter und lässt sich als Reallast im Grundbuch eintragen, dass sie ihm lebenslang Wohnrecht im Altenteilerhaus gewährt und ihm jährlich eine festgelegte Menge Feuerholz und Naturalien liefert.

Verwandte Begriffe

Wohnrecht (Wohnungsrecht) · Nießbrauch · Grunddienstbarkeit · Hypothek