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Spekulationssteuer

Was bedeutet das genau?

Die Spekulationssteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Besteuerung von Gewinnen aus § 23 EStG (private Veräußerungsgeschäfte). Wird ein Grundstück oder eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, unterliegt der Gewinn der Einkommensteuer zum persönlichen Steuersatz. Die Frist beginnt mit dem notariellen Kaufvertrag und endet mit dem notariellen Verkaufsvertrag.

Ausgenommen sind Immobilien, die zwischen Kauf und Verkauf durchgehend oder im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Bei geerbten oder geschenkten Immobilien zählt für die Frist der Kauf durch den Rechtsvorgänger. Bei vermieteten Objekten erhöht die in Anspruch genommene Gebäude-AfA den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn zusätzlich.

Rechtsgrundlage: § 23 EStG

Beispiel

Herr Beck kauft 2019 eine vermietete Eigentumswohnung für 250.000 Euro und verkauft sie 2026 für 320.000 Euro. Da seit dem Kauf erst sieben Jahre vergangen sind und er nie selbst darin gewohnt hat, muss er den Gewinn von 70.000 Euro in seiner Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.

Verwandte Begriffe

Grunderwerbsteuer · Gebäude-AfA · Verkehrswert · Erbschaftsteuer auf Immobilien