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Teilungsversteigerung

Was bedeutet das genau?

Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung, mit der eine Bruchteilsgemeinschaft — etwa unter Miterben oder geschiedenen Ehepartnern — aufgelöst wird, wenn sich die Beteiligten nicht anders einigen können. Jeder Miteigentümer kann sie beim zuständigen Amtsgericht beantragen, ohne dass die übrigen zustimmen müssen (§ 180 ZVG).

Anders als bei einer Versteigerung wegen Zahlungsverzugs geht es hier nicht um eine Notlage, sondern um die Auseinandersetzung der Gemeinschaft. Der Erlös wird nach Abzug der Verfahrenskosten entsprechend den Miteigentumsanteilen verteilt. Auf Antrag kann das Gericht das Verfahren zeitweise einstellen, etwa zum Schutz des Wohls gemeinsamer Kinder — insgesamt jedoch höchstens für fünf Jahre (§ 180 Abs. 2 bis 4 ZVG).

Rechtsgrundlage: § 180 ZVG

Beispiel

Zwei Geschwister erben gemeinsam ein Einfamilienhaus. Eines möchte verkaufen, das andere selbst einziehen. Weil keine Einigung gelingt, beantragt ein Geschwisterteil die Teilungsversteigerung; das Amtsgericht versteigert das Haus, und der Erlös wird hälftig zwischen den Geschwistern aufgeteilt.

Verwandte Begriffe

Zwangsversteigerung · Eigentümergemeinschaft · Miteigentumsanteil · Grundbuch