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Vorkaufsrecht

Was bedeutet das genau?

Ein Vorkaufsrecht berechtigt eine bestimmte Person oder Stelle, anstelle des vom Verkäufer gefundenen Käufers in einen bereits abgeschlossenen Kaufvertrag einzutreten — zu denselben Bedingungen. Wird eine vermietete Wohnung während der Mietzeit in Wohnungseigentum umgewandelt und anschließend an einen Dritten verkauft, steht dem Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu (§ 577 BGB).

Daneben besitzen Gemeinden ein allgemeines Vorkaufsrecht bei Grundstücksverkäufen in bestimmten Gebieten, etwa in Sanierungs- oder Entwicklungsgebieten sowie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans für Flächen mit öffentlicher Zweckbestimmung (§ 24 BauGB).

Rechtsgrundlage: § 577 BGB, § 24 BauGB

Beispiel

Ein Vermieter wandelt sein Mehrfamilienhaus in einzelne Eigentumswohnungen um und verkauft eine davon an eine Investorin für 280.000 Euro. Der bisherige Mieter dieser Wohnung kann nun innerhalb der gesetzlichen Frist erklären, dass er selbst zu genau diesem Preis kauft — der Vertrag mit der Investorin wird dann hinfällig.

Verwandte Begriffe

Teilungserklärung · Wohnungseigentum · Bebauungsplan · Grundbuch