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Was ist mein geschlossener Fondsanteil wert? So funktioniert die Bewertung

Der Wert eines geschlossenen Fondsanteils ergibt sich aus dem Substanzwert: den aktuellen Verkehrswerten der Fondsobjekte und liquiden Mitteln, abzüglich Fondsdarlehen, sonstiger Verbindlichkeiten und der wiederaufgelebten Haftung aus früheren Ausschüttungen, geteilt durch das gezeichnete Kommanditkapital. Der Kurs am Zweitmarkt liegt meist darunter, weil er Fungibilität, Restlaufzeit und Nachhaftungsrisiko zusätzlich einpreist. Stand: 3. August 2026.

Stand:

Wie wird ein geschlossener Fonds bewertet?

Der Wert eines Anteils an einem geschlossenen Fonds ergibt sich aus dem Substanzwert: den aktuellen Verkehrswerten aller Fondsobjekte und liquiden Mitteln, abzüglich der Fondsdarlehen und sonstigen Verbindlichkeiten, geteilt durch das gezeichnete Kommanditkapital. Das ist der wirtschaftliche Wert Ihrer Beteiligung an der Fondsgesellschaft – unabhängig davon, zu welchem Kurs der Anteil gerade am Zweitmarkt gehandelt wird.

Der Substanzwert ist damit etwas anderes als der Zweitmarktkurs: Der eine misst, was die Gesellschaft heute wert ist, der andere, was ein Käufer heute dafür zu zahlen bereit ist. Beide Größen weichen fast immer voneinander ab – warum, erklären die folgenden Abschnitte Schritt für Schritt: erst die Berechnung des Substanzwerts, dann die Faktoren, die den Kurs davon wegdrücken, und schließlich eine vollständig durchgerechnete Modellrechnung.

Grundlage für die Herleitung ist die binoro-Zweitmarkt-Prüfliste, deren Gruppe „Preis bestimmen" genau diese Rechenschritte abhakbar macht.

Wie berechne ich den Substanzwert je Anteil?

Sie addieren die aktuellen Verkehrswerte aller Fondsobjekte und die liquiden Mittel des Fonds, ziehen die Fondsdarlehen und sonstigen Verbindlichkeiten bzw. Rückstellungen ab und teilen das Ergebnis durch das gezeichnete Kommanditkapital. Das Ergebnis ist der Substanzwert je Anteil – unabhängig davon, wie viel bereits ausgeschüttet wurde.

Für die Verkehrswerte gilt: Bei Fonds, die dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) unterliegen, müssen die Vermögensgegenstände und der Nettoinventarwert je Anteil mindestens einmal jährlich neu bewertet werden (§ 272 KAGB); in den ersten zwölf Monaten nach dem Erwerb einer Immobilie gilt dabei der Kaufpreis als Verkehrswert (§ 271 KAGB). Diesen amtlichen Wert finden Sie im Jahresbericht des Fonds. Ältere Fonds, die nicht dem KAGB unterliegen, richten sich für Bewertung und Kündigung allein nach ihrem Gesellschaftsvertrag.

Wichtig: Der Substanzwert der Fondsgesellschaft ist nicht dasselbe wie der einstige Kaufpreis eines einzelnen Objekts – den Unterschied erklärt der Ratgeber Verkehrswert und Kaufpreis.

Welche Faktoren wirken auf den Wert meines Fondsanteils?

Acht Faktoren bestimmen, wie nah der erzielbare Wert Ihres Anteils am rechnerischen Substanzwert liegt oder wie weit er darunter bleibt. Die folgende Tabelle ordnet sie mit ihrer Wirkung und der rechtlichen Fundstelle ein.

FaktorWirkung auf den WertRechtsgrundlage / Quelle
Verkehrswert der FondsobjekteBildet die Vermögensseite des Substanzwerts; muss aktuell und sachverständig ermittelt sein§ 271, § 272 KAGB (bei KAGB-Fonds)
Fondsdarlehen (Restschuld)Mindert den Substanzwert unmittelbar; Zinsbindungsende und Anschlussfinanzierung wirken auf künftige AusschüttungenDarlehensspiegel im Jahresabschluss
Sonstige Verbindlichkeiten und RückstellungenMindern den Substanzwert; nur aus testiertem Jahresabschluss ablesbar§ 325 HGB (Offenlegungspflicht)
Wiederaufgelebte Haftung aus AusschüttungenZieht vom rechnerischen Substanzwert zusätzlich ab, was durch Substanzausschüttungen bereits als Haftung wieder scharf gestellt ist§ 172 Abs. 4 HGB
Eingetragene HaftsummeBegrenzt das Nachschussrisiko nach oben; ein Käufer verlangt für die Übernahme dieses Risikos einen Abschlag§ 171 Abs. 1, § 173 Abs. 1 HGB
Fungibilität am ZweitmarktÜbertragung braucht Zustimmung der übrigen Gesellschafter, Handel ist dünn – das drückt den erzielbaren Kurs§ 711 Abs. 1 Satz 1 BGB
Restlaufzeit und auslaufende MietverträgeJe näher am Laufzeitende oder je mehr Mietverträge auslaufen, desto größer der Abschlag zum SubstanzwertObjektliste, Mietvertragsübersicht
Nachhaftung nach einem VerkaufAuch nach dem Ausscheiden haften Sie fünf Jahre für bis dahin begründete Altverbindlichkeiten weiter – das beeinflusst, welchen Preis Sie akzeptieren§ 137 Abs. 1 HGB

Warum liegt der Zweitmarktkurs unter dem Substanzwert?

Weil der Zweitmarktkurs vier Dinge einpreist, die der reine Substanzwert nicht abbildet: die eingeschränkte Handelbarkeit des Anteils, ausgesetzte oder gekürzte Ausschüttungen, die verbleibende Fondslaufzeit und das Nachhaftungsrisiko. Jeder Punkt senkt, was ein Käufer zu zahlen bereit ist – unabhängig vom rechnerischen Substanzwert.

Der Fungibilitätsabschlag entsteht, weil die Übertragung eines Gesellschaftsanteils der Zustimmung der anderen Gesellschafter bedarf (§ 711 Abs. 1 Satz 1 BGB) und viele Fonds nur wenige Male im Jahr gehandelt werden. Laut Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG wurde über deren Plattform seit 2004 ein Nominalkapital von mehr als drei Milliarden Euro umgesetzt (zweitmarkt.de, Abruf 03.08.2026) – trotzdem bleiben einzelne Kurse eher Momentaufnahmen als verlässliche Durchschnittswerte.

Ein Ausschüttungsstopp signalisiert ein laufendes Problem und verzögert, wann wieder Geld beim Anteilsinhaber ankommt. Die Restlaufzeit wirkt ähnlich: Je länger das Kapital gebunden ist, bevor die Objekte verkauft und die Gesellschaft abgewickelt wird, desto mehr Unsicherheit über künftige Zinsen und Mieten steckt im Kurs. Was am Laufzeitende mit dem Verkaufserlös geschieht, erklärt der Ratgeber Auflösung und Auszahlung geschlossener Immobilienfonds; wie der Kurs selbst zustande kommt, der Ratgeber Zweitmarkt geschlossener Fonds.

Das Nachhaftungsrisiko prüfen Käufer am genauesten: Wer als Kommanditist in eine bestehende Gesellschaft eintritt, haftet auch für vor seinem Eintritt begründete Verbindlichkeiten (§ 173 Abs. 1 HGB) – ein Risiko aus fremder Zeit, für das er einen Preisnachlass verlangt.

Was bedeutet ein Kurs in Prozent der Nominalbeteiligung?

Ein Kurs von beispielsweise 70 Prozent bezieht sich auf die ursprüngliche Zeichnungssumme (Nominalbeteiligung) und nicht auf den heutigen Substanzwert. Bei einer Nominalbeteiligung von 10.000 Euro zahlt ein Käufer bei einem Kurs von 70 Prozent also 7.000 Euro für den Anteil.

Ob dieser Preis günstig oder teuer ist, sagt der Prozentwert allein nicht – dafür müssen Sie ihn dem Substanzwert je Anteil gegenüberstellen, den Sie nach der Methode aus dem vorherigen Abschnitt selbst berechnen oder aus dem Jahresbericht des Fonds entnehmen. Ein Kurs von 70 Prozent kann bei einem Fonds mit hohem Substanzwert ein deutlicher Abschlag sein, bei einem Fonds mit angespannter Finanzlage dagegen noch zu hoch.

Welche Unterlagen brauche ich, um meinen Anteil zu bewerten?

Für eine belastbare Bewertung brauchen Sie vier Unterlagen: den testierten Jahresabschluss der Fondsgesellschaft, eine aktuelle Objektliste mit Verkehrswerten, den Darlehensspiegel und den Gesellschaftsvertrag in der aktuell geltenden Fassung. Ohne diese vier Dokumente lässt sich der Substanzwert nicht seriös herleiten.

Die binoro-Zweitmarkt-Prüfliste führt diese Unterlagen mit weiteren Prüfpunkten zu Objekten, Mietern und Finanzen in einer abhakbaren, kostenlosen Liste zusammen – ohne dass binoro dabei selbst bewertet oder ein Gutachten erstellt.

Wie sieht eine Modellrechnung zum Substanzwert aus?

Die folgende Rechnung ist eine Modellrechnung mit frei gewählten Zahlen – sie beschreibt die Methode, nicht den Wert eines echten Fonds oder einer echten Beteiligung.

Angenommen, ein Fonds hat ein gezeichnetes Kommanditkapital von 20.000.000 Euro, aufgeteilt in 2.000 Anteile zu je 10.000 Euro Nominalbeteiligung. Die Verkehrswerte der Fondsobjekte betragen laut Jahresbericht 42.000.000 Euro, dazu 800.000 Euro liquide Mittel. Abgezogen werden 18.000.000 Euro Fondsdarlehen und 1.200.000 Euro sonstige Verbindlichkeiten. Der Substanzwert des Fonds beträgt damit 23.600.000 Euro, je Anteil 11.800 Euro – 118 Prozent der Nominalbeteiligung.

Jetzt kommt der Schritt, den ein reiner Substanzwert-Vergleich übersieht: die wiederaufgelebte Haftung. Die eingetragene Haftsumme liege bei 4.000 Euro je Anteil, davon seien bereits 3.000 Euro aus der Substanz statt aus Gewinn ausgeschüttet worden. Soweit die Einlage zurückgezahlt wurde, gilt sie den Gläubigern gegenüber als nicht geleistet, die Haftung lebt in dieser Höhe wieder auf (§ 172 Abs. 4 Satz 1 und 2 HGB). Von den 11.800 Euro Substanzwert ziehen Sie deshalb 3.000 Euro Haftungsrisiko ab – bereinigter Wert: 8.800 Euro je Anteil, 88 Prozent der Nominalbeteiligung.

Läge der Zweitmarktkurs bei 70 Prozent, also 7.000 Euro, dann liegt er noch 1.800 Euro unter diesem bereinigten Wert. Die zusätzliche Lücke erklären die übrigen Faktoren aus der Tabelle – Fungibilitätsabschlag, Restlaufzeit, offene Anschlussfinanzierung –, die sich nicht pauschal beziffern lassen. Nach dieser Bewertung zeigt der Ratgeber Geschlossene Fonds verkaufen die nächsten Schritte.

Werkzeug verfügbar

Zweitmarkt-Prüfliste

Kostenlose, abhakbare Checkliste mit 45 Punkten in sechs Gruppen – darunter die Gruppe „Preis bestimmen", die durch die Substanzwert- und Nachhaftungs-Rechnung aus diesem Artikel führt. Die Liste ist druckbar, Ihre Haken bleiben im Browser gespeichert. Sie ersetzt kein Gutachten und keine Bewertung im Rechtssinne.

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Häufige Fragen

Welche Nachteile hat ein geschlossener Immobilienfonds?

Das Kapital ist über die gesamte Fondslaufzeit gebunden, es gibt kein Rückgaberecht an die Fondsgesellschaft, und als Kommanditist haften Sie den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme (§ 171 Abs. 1 HGB). Ausschüttungen aus der Substanz können diese Haftung später wieder aufleben lassen (§ 172 Abs. 4 HGB). Ein Verkauf ist nur über den Zweitmarkt möglich, oft mit deutlichem Abschlag.

Ist ein geschlossener Fonds riskant?

Ja, deutlich stärker als bei den meisten anderen Anlageformen: Sie tragen unternehmerisches Risiko ohne Rückgaberecht, das Kapital ist langfristig gebunden, und Sie haften bis zur eingetragenen Haftsumme für Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft – auch für solche, die vor Ihrem Einstieg entstanden sind (§ 173 Abs. 1 HGB). Wie hoch das Risiko im Einzelfall ist, hängt vom konkreten Fonds, seinen Objekten und seiner Finanzierung ab.

Kann ich meine Beteiligung einfach kündigen?

Ob und wie Sie kündigen können, richtet sich allein nach dem Gesellschaftsvertrag Ihres Fonds – ein gesetzliches Rückgaberecht gegenüber der Fondsgesellschaft gibt es bei geschlossenen Fonds nicht. Der übliche Weg aus der Beteiligung ist der Verkauf an einen anderen Anleger über den Zweitmarkt, nicht die Kündigung gegenüber dem Fonds.

Wie wird ein geschlossener Fonds für die Erbschaftsteuer bewertet?

Für die Erbschaftsteuer gelten eigene Bewertungsregeln, die von der hier beschriebenen Substanzwert-Methode abweichen können und im Einzelfall von der Art der Beteiligung abhängen. Klären Sie die erbschaftsteuerliche Bewertung mit einem Steuerberater oder Notar; einen Überblick über die steuerlichen Grundlagen bei geerbten Immobilien bietet unser Glossar-Eintrag zur Erbschaftsteuer.

Wie aktuell müssen die Verkehrswerte für die Bewertung sein?

Bei Fonds, die dem Kapitalanlagegesetzbuch unterliegen, müssen Vermögensgegenstände und Nettoinventarwert je Anteil mindestens einmal jährlich neu bewertet werden (§ 272 KAGB); der Jahresabschluss selbst muss spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag offengelegt sein (§ 325 HGB). Die Werte in Ihren Unterlagen sind deshalb nie ganz aktuell – fragen Sie nach dem genauen Bewertungsstichtag.

Was bedeutet ein Kurs von beispielsweise 70 Prozent der Nominalbeteiligung?

Der Kurs bezieht sich auf die ursprüngliche Zeichnungssumme, nicht auf den heutigen Substanzwert. Bei einer Nominalbeteiligung von 10.000 Euro zahlt ein Käufer bei einem Kurs von 70 Prozent 7.000 Euro. Ob das viel oder wenig ist, zeigt erst der Vergleich mit dem Substanzwert je Anteil, den Sie aus Verkehrswerten, Darlehen und Rückstellungen des Fonds berechnen.

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Quellen

  1. § 171 HGB — Haftung des Kommanditisten — abgerufen am 3. August 2026
  2. § 172 HGB — Haftsumme des Kommanditisten — abgerufen am 3. August 2026
  3. § 173 HGB — Eintritt eines Kommanditisten — abgerufen am 3. August 2026
  4. § 137 HGB — Nachhaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters — abgerufen am 3. August 2026
  5. § 166 HGB — Informationsrecht des Kommanditisten — abgerufen am 3. August 2026
  6. § 325 HGB — Offenlegung des Jahresabschlusses — abgerufen am 3. August 2026
  7. § 711 BGB — Übertragung und Übergang von Gesellschaftsanteilen — abgerufen am 3. August 2026
  8. § 271 KAGB — Bewertung, Bewertungsverfahren, Bewerter — abgerufen am 3. August 2026
  9. § 272 KAGB — Häufigkeit der Bewertung und Berechnung; Offenlegung — abgerufen am 3. August 2026
  10. zweitmarkt.de — Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG — abgerufen am 3. August 2026