binoro Sofort-Hilfe

Wie lange dauert eine Räumungsklage? Ablauf und Zeitplan

Eine Räumungsklage dauert von der Einreichung bis zur tatsächlichen Räumung meist 6 bis 12 Monate, in überlasteten Großstädten und bei Berufung auch länger. Ausschlaggebend sind die Auslastung des Amtsgerichts, ob der Mieter sich wehrt und ob das Gericht eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO gewährt — die allein bis zu zwölf Monate hinzufügen kann.

Stand:

Wie lange dauert eine Räumungsklage im Durchschnitt?

Eine Räumungsklage dauert von der Klageeinreichung bis zur tatsächlichen Räumung typischerweise 6 bis 12 Monate, in Großstädten mit überlasteten Amtsgerichten oder bei eingelegter Berufung auch deutlich länger. Diese Spanne ist keine amtliche Statistik, sondern ergibt sich aus den einzelnen Verfahrensfristen der Zivilprozessordnung, die weiter unten als Tabelle aufgeschlüsselt sind.

Drei Faktoren bestimmen die Dauer im Einzelfall: die Auslastung des zuständigen Amtsgerichts, ob der Mieter sich wehrt oder eine Räumungsfrist beziehungsweise Vollstreckungsschutz beantragt, und ob der Vermieter Beschleunigungsmöglichkeiten im Prozess nutzt. Die gesetzliche Kündigungsfrist vor der Klage — bei ordentlicher Kündigung gestaffelt drei bis neun Monate je nach Mietdauer (§ 573c BGB) — ist in dieser Spanne noch nicht enthalten. Details dazu finden Sie im Ratgeber zur Kündigungsfrist Wohnung und, für die Eigenbedarfskündigung, im Ratgeber zu den Fristen bei Eigenbedarf.

Wie läuft eine Räumungsklage von der Klage bis zur Zwangsräumung ab?

Eine Räumungsklage durchläuft sieben Phasen mit jeweils eigener Frist, von der Klageeinreichung bis zum tatsächlichen Räumungstermin durch den Gerichtsvollzieher. Die folgende Tabelle ordnet jeder Phase die in der Praxis übliche Dauer zu:

PhaseWas passiertTypische Dauer
Klage einreichen & Kostenvorschuss zahlenDer Vermieter reicht die Klage beim zuständigen Amtsgericht ein; zugestellt wird erst nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses (§ 12 Abs. 1 GKG)1 bis 4 Wochen
Zustellung an den MieterMit der Zustellung tritt Rechtshängigkeit ein; ab hier läuft auch die Zwei-Monats-Frist der Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB)wenige Tage bis 2 Wochen
Schriftliches VorverfahrenDer Mieter muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen anzeigen, ob er sich verteidigen will (§ 276 Abs. 1 ZPO); reagiert er nicht, kann ein Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung ergehen2 Wochen
Terminierung & mündliche VerhandlungDas Gericht setzt einen Verhandlungstermin an, ggf. mit Beweisaufnahme; das Amtsgericht muss Räumungssachen vorrangig behandeln (§ 272 Abs. 4 ZPO)4 bis 12 Wochen nach Zustellung
Urteil & RechtskraftRäumungsurteile in Wohnraummietsachen sind meist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr. 7 ZPO); die einmonatige Berufungsfrist beginnt mit Zustellung des vollständig abgefassten Urteils (§ 517 ZPO), erst danach wird es zusätzlich rechtskräftigrund 1 Monat nach Zustellung
Räumungsfrist (falls gewährt)Das Gericht kann dem Mieter eine angemessene Räumungsfrist einräumen, höchstens ein Jahr ab Rechtskraft (§ 721 Abs. 1 und 5 ZPO)0 bis 12 Monate
Gerichtsvollzieher & RäumungsterminNach Fristablauf beauftragt der Vermieter den Gerichtsvollzieher; die Terminvergabe hängt von der Auslastung des Bezirks ab6 bis 12 Wochen

In der Summe ergibt sich daraus die eingangs genannte Spanne von häufig 6 bis 12 Monaten von der Klage bis zur tatsächlichen Räumung — mit gewährter Räumungsfrist, Berufung oder starker Auslastung des Gerichts auch deutlich mehr.

Wie lange dauert es von der Klageeinreichung bis zur Gerichtsverhandlung?

Von der Klageeinreichung bis zum ersten Verhandlungstermin vergehen üblicherweise 6 bis 16 Wochen: 1 bis 4 Wochen bis zur Zustellung nach Zahlung des Gerichtskostenvorschusses (§ 12 Abs. 1 GKG), danach die zweiwöchige Notfrist zur Verteidigungsanzeige (§ 276 Abs. 1 ZPO), und schließlich die Terminierung durch das Gericht.

Räumungssachen sind gesetzlich vorrangig und beschleunigt zu behandeln (§ 272 Abs. 4 ZPO). Trotzdem bleibt die tatsächliche Wartezeit regional sehr unterschiedlich: Stark nachgefragte Amtsgerichte in Großstädten terminieren oft langsamer als kleinere Gerichte mit geringerem Fallaufkommen. Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es dafür nicht.

Wie lange dauert es vom Räumungsurteil bis zur Zwangsräumung?

Vom Räumungsurteil bis zur tatsächlichen Zwangsräumung vergehen in der Praxis mindestens 2 bis 3 Monate, mit einer gewährten Räumungsfrist auch bis zu einem weiteren Jahr. Rechtlich sind Räumungsurteile in Wohnraummietsachen meist schon ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar (§ 708 Nr. 7 ZPO), der Vermieter könnte also grundsätzlich schon vor Rechtskraft vollstrecken. In der Praxis warten die meisten Vermieter dennoch die einmonatige Berufungsfrist ab, die mit Zustellung des vollständig abgefassten Urteils beginnt (§ 517 ZPO), um das Risiko einer Rückabwicklung bei erfolgreicher Berufung zu vermeiden; ohne Berufung wird das Urteil danach zusätzlich rechtskräftig.

Hat das Gericht eine Räumungsfrist gewährt, verschiebt sich der Termin entsprechend: Eine Verlängerung muss spätestens zwei Wochen vor Fristablauf beantragt werden, insgesamt darf die Frist höchstens ein Jahr ab Rechtskraft betragen (§ 721 Abs. 1, 3 und 5 ZPO). Erst danach beauftragt der Vermieter den Gerichtsvollzieher, der je nach Auslastung 6 bis 12 Wochen bis zum Räumungstermin benötigt. Kurz vorher kann der Mieter noch Vollstreckungsschutz beantragen — spätestens zwei Wochen vor dem Termin (§ 765a Abs. 3 ZPO).

Wann geht eine Räumungsklage schneller?

Drei Wege verkürzen eine Räumungsklage spürbar: das echte Eilverfahren, ein Versäumnisurteil bei untätigem Mieter und die Berliner Räumung bei der Vollstreckung. Ein allgemeines „Eilverfahren“ für gewöhnliche Mietschulden oder eine Eigenbedarfskündigung gibt es dagegen nicht — ein verbreiteter Irrtum.

Eine Räumung per einstweiliger Verfügung ist nach § 940a Abs. 1 ZPO nur in engen Ausnahmefällen möglich — insbesondere bei verbotener Eigenmacht des Mieters oder einer konkreten Gefahr für Leib oder Leben, nicht beim regulären Zahlungsverzug. Häufiger nutzbar ist das Versäumnisurteil: Reagiert der Mieter nicht innerhalb der Notfrist oder erscheint er nicht zum Termin, kann das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen, im schriftlichen Vorverfahren sogar ohne mündliche Verhandlung (§ 331 ZPO). Das Verfahren kann dann binnen weniger Wochen enden.

Bei der Vollstreckung spart die Berliner Räumung Zeit und Geld: Der Vermieter beschränkt den Auftrag auf die Herausgabe der Wohnung; der Gerichtsvollzieher setzt den Mieter nur aus dem Besitz, ohne Möbel abzutransportieren (§ 885a Abs. 1 ZPO). Ohne Speditionstermin lässt sich der Räumungstermin oft schneller ansetzen, und die Gerichtsvollziehergebühr fällt niedriger aus. Die Räumungs-Soforthilfe von binoro führt durch Sicherungsanordnung, Berliner Räumung und Vollstreckungsschutz.

Am schnellsten bleibt der Weg ohne Gericht: Eine einvernehmliche Auszugsvereinbarung mit festem Termin umgeht das gesamte Klageverfahren. Mit dem Auszugsvereinbarung-Tool erstellen Sie diese für 9,90 € inkl. USt als unterschriftsfertiges Dokument.

Was verzögert eine Räumungsklage am häufigsten?

Vier Faktoren verzögern eine Räumungsklage in der Praxis am häufigsten: eine gewährte Räumungsfrist, ein Vollstreckungsschutzantrag kurz vor dem Termin, eine eingelegte Berufung und eine plötzliche Zahlung des Mieters während des Verfahrens.

Eine Räumungsfrist nach § 721 ZPO kann das rechtskräftige Urteil um bis zu zwölf Monate hinausschieben. Kurz vor dem Räumungstermin kann der Mieter zusätzlich Vollstreckungsschutz beantragen, wenn die Räumung wegen ganz besonderer Umstände eine mit den guten Sitten nicht vereinbare Härte bedeuten würde — der Antrag muss spätestens zwei Wochen vorher gestellt werden (§ 765a Abs. 1 und 3 ZPO); ein typischer Fall ist der Härteeinwand bei einer Eigenbedarfskündigung, den der Ratgeber zum Härtefall bei Eigenbedarf vertieft. Eine Berufung verlängert das Verfahren um die Dauer des Berufungsverfahrens beim Landgericht — oft mehrere weitere Monate.

Zahlt der Mieter während des Verfahrens plötzlich die vollständigen Rückstände, macht das nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB nur eine fristlose Kündigung unwirksam — eine im selben Schreiben hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung bleibt davon unberührt. Das Verfahren endet dadurch selten sofort, sondern verlagert sich häufig auf die Frage, ob auch die ordentliche Kündigung wirksam war; die Räumungs-Soforthilfe ordnet diese Falle ein. Zieht der Mieter vor dem Urteil freiwillig aus, kann der Vermieter die Klage übereinstimmend für erledigt erklären und muss nur noch offene Zahlungsansprüche weiterverfolgen.

Wie lange dauert die Räumungsklage bei Eigenbedarf, Mietschulden oder Gewerberäumen?

Die gerichtlichen Fristen der Zivilprozessordnung sind in allen drei Fällen identisch — unterschiedlich ist, wie oft der Mieter sich wehrt und ob überhaupt das Amtsgericht zuständig ist.

Bei Eigenbedarf widersprechen Mieter überdurchschnittlich oft über die Sozialklausel und verlangen die Fortsetzung des Mietverhältnisses, wenn die Beendigung eine Härte bedeuten würde (§ 574 BGB). Ein solcher Härteeinwand erfordert häufig eine eigene Beweisaufnahme und verlängert das Verfahren.

Bei Mietschulden ist der Anspruch dagegen meist unstreitig belegbar — Kontoauszüge zeigen die Rückstände eindeutig — und Mieter erscheinen häufiger nicht zum Termin, sodass öfter ein Versäumnisurteil möglich ist. Das verkürzt das Verfahren, sofern keine Schonfristzahlung dazwischenkommt und es wie oben beschrieben in die Prüfung der hilfsweise ordentlichen Kündigung übergeht.

Bei Gewerberäumen gilt weder die Sozialklausel noch der Kündigungsschutz des § 573 BGB — beide gelten nur für Wohnraum. Härtefall-Widersprüche entfallen damit von vornherein. Allerdings ist auch die ausschließliche Amtsgerichtszuständigkeit nach § 23 Nr. 2 Buchst. a GVG auf Wohnraum beschränkt: Bei einem Streitwert über 10.000 Euro ist stattdessen das Landgericht zuständig (§ 23 Nr. 1 GVG i. V. m. § 71 GVG), was das Verfahren nicht grundsätzlich beschleunigt.

Was kostet eine Räumungsklage, und wer zahlt am Ende?

Die Gerichtskosten einer Räumungsklage richten sich nach dem Streitwert, der bei Wohnraummietverhältnissen dem für ein Jahr zu zahlenden Entgelt entspricht (§ 41 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 GKG). Der Vermieter zahlt Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten zunächst vor — ohne Kostenvorschuss wird die Klage nicht einmal zugestellt —, trägt sie am Ende aber der Mieter, soweit sie notwendig waren (§ 788 Abs. 1 ZPO), sofern dieser überhaupt zahlungsfähig ist.

Eine vollständige Kostenaufstellung mit Beispielrechnung für Gerichts-, Anwalts- und Vollstreckungskosten finden Sie im Ratgeber Räumungsklage Kosten.

Wie können Vermieter die Dauer einer Räumungsklage aktiv verkürzen?

Vermieter können die Dauer einer Räumungsklage durch sorgfältige Vorbereitung und gezielte prozessuale Anträge spürbar verkürzen — vollständig verhindern lässt sich die Wartezeit dagegen nur ohne Gerichtsverfahren.

Wer die eigene Situation zunächst einordnen will, findet in der kostenlosen Räumungsklage- & Mietschulden-Hilfe von binoro eine Schritt-für-Schritt-Checkliste von der Kündigung bis zur Zwangsräumung.

Werkzeug verfügbar

Räumungsklage- & Mietschulden-Hilfe

Die Checkliste führt Schritt für Schritt durch alle Fristen von der Kündigung bis zur Zwangsräumung — inklusive Sicherungsanordnung, Räumungsfrist und Berliner Räumung.

Kostenlose Soforthilfe nutzen

Werkzeug verfügbar

Auszugsvereinbarung

Statt Monate auf ein Urteil zu warten, regelt eine schriftliche Auszugsvereinbarung Termin und Abfindung sofort und rechtssicher — für 9,90 € inkl. USt.

Auszugsvereinbarung erstellen

Häufige Fragen

Wie lange dauert eine Räumungsklage insgesamt, von der Kündigung bis zur Wohnungsübergabe?

Von der Kündigung bis zur tatsächlichen Übergabe vergehen häufig 9 bis 21 Monate: zunächst die Kündigungsfrist von 3 bis 9 Monaten je nach Mietdauer, danach die Räumungsklage mit weiteren 6 bis 12 Monaten bis zur Zwangsräumung. Bei einer fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs entfällt die Kündigungsfrist, die Gesamtdauer liegt dann eher bei 6 bis 12 Monaten; Berufung oder ein freiwilliger Auszug verändern sie zusätzlich.

Wie lange dauert es von der Räumungsklage bis zur Zwangsräumung?

Von der Klageeinreichung bis zur Zwangsräumung vergehen typischerweise 6 bis 12 Monate; darin enthalten sind Zustellung, Verhandlung, Urteil, die einmonatige Berufungsfrist und die Terminvergabe beim Gerichtsvollzieher. Gewährt das Gericht zusätzlich eine Räumungsfrist, kommen bis zu zwölf weitere Monate hinzu — die Gesamtdauer kann dann deutlich länger ausfallen.

Wie lange dauert eine Räumungsklage im Eilverfahren?

Ein allgemeines Eilverfahren für Räumungsklagen gibt es nicht. Eine einstweilige Verfügung nach § 940a Abs. 1 ZPO ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei verbotener Eigenmacht oder konkreter Gefahr für Leib oder Leben. Schneller geht es dagegen über ein Versäumnisurteil, wenn der Mieter nicht auf die Klage reagiert — dann kann das Verfahren binnen weniger Wochen enden.

Wie lange dauert eine Räumungsklage bei Mietschulden?

Bei Mietschulden ist der Anspruch oft unstreitig belegbar, sodass häufiger ein Versäumnisurteil möglich ist und das Verfahren zügiger verläuft als im Durchschnitt. Zahlt der Mieter jedoch innerhalb der Schonfrist von zwei Monaten nach Zustellung vollständig, wird nur die fristlose Kündigung unwirksam; eine hilfsweise ordentliche Kündigung kann das Verfahren dennoch verlängern.

Kann der Mieter die Räumungsklage verzögern, etwa über einen Härtefall oder die Räumungsfrist?

Ja. Das Gericht kann eine Räumungsfrist von bis zu zwölf Monaten ab Rechtskraft des Urteils gewähren (§ 721 ZPO), und der Mieter kann spätestens zwei Wochen vor dem Räumungstermin Vollstreckungsschutz wegen besonderer Härte beantragen (§ 765a ZPO). Auch eine Berufung gegen das Urteil verlängert das Verfahren um mehrere weitere Monate.

Was passiert, wenn der Mieter während der Räumungsklage plötzlich zahlt?

Zahlt der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Klage die vollständigen Rückstände, wird die fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam. Eine im selben Schreiben hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung bleibt davon jedoch unberührt und kann das Verfahren fortsetzen — der Rechtsstreit endet dadurch selten sofort vollständig.

Was passiert, wenn der Mieter vor dem Urteil auszieht?

Zieht der Mieter freiwillig aus, bevor das Gericht entschieden hat, können beide Seiten die Räumungsklage übereinstimmend für erledigt erklären. Über die Kosten des Verfahrens entscheidet das Gericht dann nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands; offene Mietschulden muss der Vermieter gegebenenfalls gesondert weiterverfolgen.

Verwandte Begriffe & Artikel

Räumungsklage

Verlässt ein Mieter die Wohnung trotz wirksamer Kündigung nicht, erzwingt der Vermieter den Auszug mit einer Räumungsklage.

Glossar

Eigenbedarfskündigung

Eine Eigenbedarfskündigung ist zulässig, wenn der Vermieter die Wohnung für sich oder nahe Angehörige tatsächlich benötigt.

Glossar

Mieter zieht trotz Kündigung nicht aus: Was Vermieter jetzt tun können

Zieht der Mieter nach Kündigung nicht aus, ist Selbsthilfe verboten. Vermieter nutzen Auszugsvereinbarung, Räumungsklage und Nutzungsentschädigung (§ 546a BGB).

Ratgeber

Was kostet eine Räumungsklage? Alle Posten im Überblick

Eine Räumungsklage kostet Vermieter meist 2.300 bis 3.400 Euro für Gericht und Anwalt, dazu 150 bis 5.000 Euro für die Zwangsräumung. Beispiele nach Mietstufe.

Ratgeber

Abfindung für den Auszug: Wie viel ist üblich – und wie rechnet man?

Eine Abfindung für den Mieterauszug ist nicht gesetzlich vorgeschrieben – üblich sind 1 bis 8 Nettokaltmieten. Drei Rechenmodelle mit Beispielen.

Ratgeber

Mietaufhebungsvertrag: Das Mietverhältnis einvernehmlich beenden

Ein Mietaufhebungsvertrag beendet die Miete einvernehmlich zum vereinbarten Termin – mit Pflichtinhalten, Muster und Faustformel für die Abfindungshöhe.

Ratgeber

Härtefall bei Eigenbedarfskündigung: Wann greift der Widerspruch?

Härtefall: Auszug trifft Mieter unzumutbar hart (§ 574 BGB), z. B. bei Krankheit oder fehlendem Ersatzwohnraum. Widerspruch: Textform, 2 Monate vor Mietende.

Ratgeber

Kündigung durch den Vermieter: Welche Fristen und Gründe gelten?

Der Vermieter braucht 3 bis 9 Monate Frist und ein berechtigtes Interesse wie Eigenbedarf (§ 573 BGB): Fristen, Gründe und Widerspruchsrecht im Überblick.

Ratgeber

Quellen

  1. § 573c BGB — Fristen der ordentlichen Kündigung — abgerufen am 1. August 2026
  2. § 569 BGB — Außerordentliche fristlose Kündigung bei Wohnraum (Schonfristzahlung) — abgerufen am 1. August 2026
  3. § 574 BGB — Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung (Sozialklausel) — abgerufen am 1. August 2026
  4. § 12 GKG — Zustellung der Klage nach Zahlung des Gebührenvorschusses — abgerufen am 1. August 2026
  5. § 41 GKG — Streitwert bei Miet-, Pacht- und ähnlichen Nutzungsverhältnissen — abgerufen am 1. August 2026
  6. § 276 ZPO — Vorbereitung des Termins, Verteidigungsanzeige — abgerufen am 1. August 2026
  7. § 331 ZPO — Versäumnisurteil gegen den Beklagten — abgerufen am 1. August 2026
  8. § 272 ZPO — Vorrang- und Beschleunigungsgebot in Räumungssachen — abgerufen am 1. August 2026
  9. § 517 ZPO — Berufungsfrist — abgerufen am 1. August 2026
  10. § 708 ZPO — Vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Sicherheitsleistung (Nr. 7: Räumungsurteile) — abgerufen am 1. August 2026
  11. § 721 ZPO — Räumungsfrist — abgerufen am 1. August 2026
  12. § 765a ZPO — Vollstreckungsschutz — abgerufen am 1. August 2026
  13. § 940a ZPO — Räumung von Wohnraum (einstweilige Verfügung) — abgerufen am 1. August 2026
  14. § 885a ZPO — Beschränkter Vollstreckungsauftrag (Berliner Räumung) — abgerufen am 1. August 2026
  15. § 283a ZPO — Sicherungsanordnung — abgerufen am 1. August 2026
  16. § 259 ZPO — Klage auf künftige Leistung — abgerufen am 1. August 2026
  17. § 788 ZPO — Kosten der Zwangsvollstreckung — abgerufen am 1. August 2026
  18. § 23 GVG — Amtsgerichtliche Zuständigkeit (Streitwertgrenze; ausschließliche Zuständigkeit für Wohnraummietsachen) — abgerufen am 1. August 2026
  19. § 71 GVG — Zuständigkeit der Landgerichte — abgerufen am 1. August 2026