Teilungserklärung anfordern: Wo bekommen Sie sie her?
Die Teilungserklärung erhalten Sie auf drei Wegen: kostenlos vom Verkäufer oder Makler, meist kostenlos vom WEG-Verwalter oder gegen Gebühr beim zuständigen Grundbuchamt. Als Kaufinteressent haben Sie dort ein Einsichtsrecht, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach § 12 GBO nachweisen, etwa durch bereits laufende Kaufverhandlungen. Eine Abschrift kostet 5 bis 20 Euro.
Stand:
Wo bekommen Sie die Teilungserklärung her?
Die Teilungserklärung erhalten Sie auf drei Wegen: kostenlos vom Verkäufer oder Makler, meist kostenlos vom zuständigen WEG-Verwalter oder gegen Gebühr direkt beim Grundbuchamt, das für die Eigentumswohnung das Wohnungsgrundbuch führt. Alle drei Wege führen zum selben Dokument – sie unterscheiden sich vor allem darin, wie schnell und wie sicher Sie eine vollständige Fassung bekommen.
| Quelle | Kosten | Was Sie brauchen |
|---|---|---|
| Verkäufer oder Makler | kostenlos | Nachfrage im laufenden Verkaufsprozess |
| WEG-Verwalter der Anlage | meist kostenlos, teils Kostenersatz für Kopien | Zustimmung des Verkäufers oder eigenes Auskunftsinteresse |
| Grundbuchamt | 10 € (unbeglaubigt) bis 20 € (beglaubigt) | Nachweis eines berechtigten Interesses nach § 12 GBO |
Am schnellsten kommen Sie über Verkäufer oder Makler an die Unterlagen, da diese die Teilungserklärung ohnehin für den Notartermin vorbereiten müssen. Verweigert einer dieser beiden Wege die Herausgabe, bleibt das Grundbuchamt die zuverlässige, wenn auch etwas aufwendigere Alternative – dazu im nächsten Abschnitt mehr. Eine kurze Definition liefert das Glossar; was inhaltlich in der Teilungserklärung steht und worauf Sie dabei achten sollten, erklärt der Ratgeber Teilungserklärung: Was drinsteht.
Wie fordern Sie die Teilungserklärung beim Grundbuchamt an?
Beim Grundbuchamt fordern Sie die Teilungserklärung in vier Schritten an: das zuständige Amtsgericht ermitteln, Ihr berechtigtes Interesse nachweisen, den Antrag stellen und die Gebühr begleichen.
- Zuständiges Grundbuchamt ermitteln: Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Eigentumswohnung liegt; die Adresse steht meist im Exposé oder in einem vorhandenen Grundbuchauszug.
- Berechtigtes Interesse nachweisen: Als Kaufinteressent haben Sie nach § 12 GBO nur dann ein Einsichtsrecht, wenn bereits konkrete Kaufverhandlungen laufen – bloßes Interesse am Erwerb genügt nicht. Als Nachweis dient zum Beispiel eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers oder Maklers über die laufenden Verhandlungen, ein Entwurf des Kaufvertrags oder eine Vollmacht des Eigentümers.
- Antrag stellen: formlos schriftlich, per Fax oder bei vielen Amtsgerichten auch online über das jeweilige Landesportal; einige akzeptieren zusätzlich die persönliche Antragstellung vor Ort.
- Gebühr zahlen: Das Grundbuchamt versendet die Abschrift nach Zahlungseingang oder gegen Rechnung; die genauen Beträge zeigt der nächste Abschnitt.
Für den schriftlichen Antrag können Sie die folgende Vorlage verwenden und die Angaben in eckigen Klammern durch Ihre Daten ersetzen.
[Vorname Nachname], [Straße Hausnummer], [PLZ Ort] |
An das Amtsgericht [Ort] – Grundbuchamt, [Straße Hausnummer], [PLZ Ort] |
[Ort], den [Datum] |
Antrag auf Erteilung einer Abschrift aus dem Grundbuch und den Grundakten – Wohnungsgrundbuch von [Ort], Blatt [Nummer], Einheit [Nummer/Bezeichnung] |
Sehr geehrte Damen und Herren, |
hiermit beantrage ich gemäß § 12 GBO die Erteilung einer [einfachen/beglaubigten] Abschrift der in den Grundakten hinterlegten Teilungserklärung nebst Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung zur oben genannten Einheit. |
Mein berechtigtes Interesse ergibt sich daraus, dass ich mit dem Eigentümer, Herrn/Frau [Name], konkrete Verhandlungen über den Kauf der genannten Einheit führe. Als Nachweis füge ich [Bestätigung des Verkäufers oder Maklers / den Entwurf des Kaufvertrags / die Vollmacht des Eigentümers] bei. |
Die entstehenden Gebühren übernehme ich. Bitte teilen Sie mir den Betrag mit oder stellen Sie ihn mir in Rechnung. |
Mit freundlichen Grüßen |
[Unterschrift] |
Alternativ kann auch der beurkundende Notar, sobald ein Termin feststeht, die Unterlagen im Rahmen der Vertragsvorbereitung beim Grundbuchamt anfordern.
Was kostet es, die Teilungserklärung anzufordern?
Über Verkäufer, Makler oder WEG-Verwalter bekommen Sie die Teilungserklärung in aller Regel kostenlos; nur beim Grundbuchamt fällt eine gesetzlich festgelegte Gebühr an, die sich danach richtet, ob Sie eine einfache oder eine beglaubigte Abschrift benötigen.
| Art der Abschrift | Kosten | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Unbeglaubigte Kopie oder Ausdruck | 10,00 € | GNotKG, Anlage 1, Nr. 17000 |
| Beglaubigte Kopie oder Ausdruck | 20,00 € | GNotKG, Anlage 1, Nr. 17001 |
| Elektronische unbeglaubigte Datei | 5,00 € | GNotKG, Anlage 1, Nr. 17002 |
Für den Notartermin reicht in der Regel die unbeglaubigte Fassung; eine beglaubigte Abschrift benötigen Sie nur, wenn Sie die Echtheit gegenüber Dritten nachweisen müssen, etwa gegenüber Ihrer finanzierenden Bank. Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist für den Antrag gibt es nicht: In der Praxis stellen Grundbuchämter die Abschrift häufig innerhalb weniger Werktage aus, bei hoher Auslastung des Amtsgerichts kann es auch mehrere Wochen dauern. Planen Sie diese Zeit rechtzeitig vor dem Notartermin ein.
Was tun, wenn Verkäufer oder Verwaltung die Teilungserklärung nicht herausgeben?
Verweigern Verkäufer oder Hausverwaltung die Herausgabe, haben Sie als bloßer Kaufinteressent keinen automatischen gesetzlichen Anspruch gegen sie – gehen Sie in diesem Fall direkt über das Grundbuchamt.
Gegenüber dem Verkäufer besteht vor Abschluss eines Kaufvertrags keine Pflicht, Unterlagen herauszugeben; die Herausgabe ist bislang freiwillig. Auch der WEG-Verwalter ist nicht verpflichtet: Das Einsichtsrecht in Verwaltungsunterlagen nach § 18 Abs. 4 WEG steht ausdrücklich nur den Wohnungseigentümern zu, nicht Kaufinteressenten. Verweigert die Verwaltung dennoch die Auskunft, obwohl der Verkäufer zustimmt, hilft oft schon die Bitte, dass der Verkäufer selbst die Unterlagen bei seiner Verwaltung anfordert.
Bleibt beides erfolglos, stellen Sie den im vorherigen Abschnitt beschriebenen Antrag beim Grundbuchamt: Sobald konkrete Kaufverhandlungen laufen, sind Sie davon unabhängig, ob Verkäufer oder Verwaltung kooperieren. Das macht das Grundbuchamt zum verlässlichsten der drei Wege, wenn die anderen beiden ins Stocken geraten.
Gehören Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung zur Teilungserklärung?
Ja, im weiteren Sinn gehören Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung zur Teilungserklärung: Beide sind als Anlagen Teil derselben notariellen Urkunde beziehungsweise der beim Grundbuchamt hinterlegten Unterlagen und werden deshalb regelmäßig gemeinsam angefordert und ausgehändigt.
Der Aufteilungsplan ist der von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel versehene Bauplan, der zeigt, welche Räume zu welcher Einheit gehören; er ist nach § 7 Abs. 4 WEG zwingende Voraussetzung dafür, dass das Grundbuchamt für die Einheit überhaupt ein eigenes Wohnungsgrundbuchblatt anlegt. Wie Sie den Plan lesen und mit der besichtigten Wohnung abgleichen, zeigt der Ratgeber Aufteilungsplan lesen.
Die Gemeinschaftsordnung ist meist als Anlage in derselben Urkunde enthalten und regelt Nutzung, Kostenverteilung und Stimmrechte abweichend von den gesetzlichen WEG-Vorgaben. Fordern Sie beim Grundbuchamt deshalb immer die vollständige Urkunde inklusive aller Anlagen und Nachträge an, statt nur den Teilungsakt im engeren Sinn – sonst fehlen Ihnen genau die Klauseln, die für Sie später relevant werden. Details dazu liefert der Ratgeber Gemeinschaftsordnung der WEG.
Warum sollten Sie die Teilungserklärung vor dem Notartermin prüfen lassen?
Weil Sie mit dem Kauf automatisch alle Regelungen der Teilungserklärung übernehmen – Kostenverteilung, Nutzungsbeschränkungen und Öffnungsklauseln eingeschlossen –, lohnt sich eine Prüfung, sobald Sie die Unterlagen in der Hand halten, nicht erst am Notartag.
Teilungserklärungen sind oft jahrzehntealt, juristisch formuliert und durch mehrere Nachträge verändert; für Laien ist es dadurch schwer, Kostenrisiken oder Einschränkungen wie Vermietungsverbote auf den ersten Blick zu erkennen. Der Teilungserklärung-Check von binoro wertet Ihre Unterlagen für 9,90 € inkl. USt gezielt auf Kostenverteilung, Öffnungsklauseln und Nutzungsbeschränkungen aus, sobald Sie die Teilungserklärung auf einem der oben beschriebenen Wege erhalten haben.
Was eine neu erstellte Teilungserklärung beim Notar kostet und wie Sie den zugehörigen Grundbuchauszug lesen, erklären die Ratgeber Teilungserklärung Kosten und Grundbuchauszug lesen.
Werkzeug verfügbar
Teilungserklärung-Check
Sobald Sie die Teilungserklärung über einen der drei Wege erhalten haben, wertet der Teilungserklärung-Check sie für 9,90 € inkl. USt gezielt auf Kostenverteilung, Öffnungsklauseln und Nutzungsbeschränkungen aus.
Teilungserklärung jetzt auswerten lassenHäufige Fragen
Kann ich als Käufer die Teilungserklärung selbst beim Grundbuchamt anfordern?
Ja. Nach § 12 GBO haben Sie als Kaufinteressent ein Einsichtsrecht, wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen – dafür reicht bloßes Kaufinteresse nicht aus, es müssen bereits konkrete Verhandlungen mit dem Verkäufer laufen. Als Nachweis genügt zum Beispiel eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers oder Maklers, ein Kaufvertragsentwurf oder eine Vollmacht des Eigentümers.
Was kostet eine Abschrift der Teilungserklärung beim Grundbuchamt?
Eine unbeglaubigte Kopie oder ein Ausdruck aus dem Grundbuch kostet 10 Euro, eine beglaubigte Abschrift 20 Euro (GNotKG, Anlage 1, Nr. 17000 und 17001). Über Verkäufer, Makler oder WEG-Verwalter bekommen Sie die Teilungserklärung dagegen in aller Regel kostenlos, sofern diese zur Herausgabe bereit sind.
Wie lange dauert es, bis das Grundbuchamt die Teilungserklärung herausgibt?
Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. In der Praxis stellen Grundbuchämter die Abschrift häufig innerhalb weniger Werktage aus; bei hoher Auslastung des zuständigen Amtsgerichts kann es auch mehrere Wochen dauern. Stellen Sie den Antrag deshalb möglichst frühzeitig vor dem geplanten Notartermin, damit genug Zeit für die Prüfung bleibt.
Was tun, wenn Verkäufer oder Hausverwaltung die Teilungserklärung nicht herausgeben?
Ein automatischer gesetzlicher Anspruch gegen Verkäufer oder Verwaltung besteht für Kaufinteressenten nicht; das Einsichtsrecht nach § 18 Abs. 4 WEG steht nur den Wohnungseigentümern selbst zu. Verweigern beide die Herausgabe, beantragen Sie die Abschrift stattdessen direkt beim Grundbuchamt – dort genügt der Nachweis laufender Kaufverhandlungen nach § 12 GBO.
Ist die Teilungserklärung im normalen Grundbuchauszug enthalten?
Nein. Der Grundbuchauszug nennt die Teilungserklärung nur mit Datum, Urkundennummer und Notar – der vollständige Text steht in den Grundakten, die gesondert beim Grundbuchamt angefordert werden müssen. Wer nur den Grundbuchauszug in der Hand hat, kennt deshalb weder Kostenverteilung noch Nutzungsbeschränkungen aus der Teilungserklärung.
Gehört der Aufteilungsplan zur Teilungserklärung dazu?
Ja, im weiteren Sinn. Aufteilungsplan und meist auch die Gemeinschaftsordnung sind als Anlagen Teil derselben notariellen Urkunde und werden beim Grundbuchamt zusammen mit der Teilungserklärung geführt. Fordern Sie deshalb immer die vollständigen Unterlagen inklusive aller Anlagen und Nachträge an, nicht nur den Teilungsakt im engeren Sinn.
Verwandte Begriffe & Artikel
Teilungserklärung
Notarielle Erklärung, die ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen (Sondereigentum) und gemeinschaftliche Teile aufteilt.
GlossarGrundbuch
Amtliches Register, das Eigentum und Belastungen an Grundstücken verzeichnet und dessen Eintragungen als richtig gelten.
GlossarWEG-Verwalter
Der WEG-Verwalter verwaltet die Eigentümergemeinschaft; seit Dezember 2023 besteht grundsätzlich Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter.
GlossarAufteilungsplan
Der Aufteilungsplan ist die amtlich bestätigte Bauzeichnung, die Sonder- und Gemeinschaftseigentum in einem Gebäude nummeriert abgrenzt.
GlossarGemeinschaftsordnung
Die Gemeinschaftsordnung regelt Nutzung, Kosten und Stimmrecht einer Eigentümergemeinschaft — oft Teil der Teilungserklärung.
GlossarTeilungserklärung der Eigentumswohnung: Was drinsteht und worauf Käufer achten müssen
Die Teilungserklärung legt fest, was zur Wohnung gehört. So lesen Käufer sie richtig — inklusive Checkliste zu Kosten, Öffnungsklauseln und Vermietungsverboten.
RatgeberWas kostet eine Teilungserklärung?
Eine neue Teilungserklärung kostet beim Notar wertabhängig 435 bis über 3.000 Euro netto, eine Abschrift beim Grundbuchamt kostet nur 10 bis 20 Euro.
RatgeberAufteilungsplan lesen: Gehören Keller und Stellplatz wirklich Ihnen?
Nur eine eigene Nummer als Sondereigentum im Aufteilungsplan macht Keller und Stellplatz zur Wohnung zugehörig. So lesen Käufer den Plan richtig.
RatgeberGemeinschaftsordnung: Die Spielregeln der WEG vor dem Kauf prüfen
Die Gemeinschaftsordnung regelt Kosten, Stimmrecht und Nutzung der WEG und bindet Käufer nur bei Grundbucheintragung. Checkliste für den Notartermin.
RatgeberGrundbuchauszug lesen: Abteilung 1, 2 und 3 einfach erklärt
Ein Grundbuchauszug zeigt Bestandsverzeichnis, Abteilung 1 (Eigentümer), Abteilung 2 (Lasten) und Abteilung 3 (Grundschulden) – so lesen Sie jede Abteilung.
RatgeberQuellen
- § 12 GBO – Grundbuchordnung (Einsicht des Grundbuchs) — abgerufen am 1. August 2026
- GNotKG, Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nr. 17000/17001 – Abschriften aus dem Grundbuch — abgerufen am 1. August 2026
- § 18 WEG – Verwaltung und Benutzung (Einsichtsrecht der Wohnungseigentümer) — abgerufen am 1. August 2026
- § 7 WEG – Grundbuchvorschriften (Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung) — abgerufen am 1. August 2026