binoro Sofort-Hilfe

Immobilien-Exposé lesen: Worauf Käufer achten müssen

Ein Immobilien-Exposé ist die schriftliche Objektbeschreibung, die Verkäufer oder Makler potenziellen Käufern zusenden. Gesetzlich vorgeschrieben sind nach § 87 GEG nur die Energieausweis-Pflichtangaben in der Immobilienanzeige – in der Praxis enthält ein seriöses Exposé dieselben Angaben. Alle übrigen Formulierungen sind Werbetext, den Sie kritisch lesen sollten – etwa „renovierungsbedürftig“ oder „Liebhaberobjekt“.

Stand:

Was ist ein Immobilien-Exposé — und was verrät es Ihnen als Käufer?

Ein Immobilien-Exposé ist die schriftliche Objekt- und Verkaufsunterlage, mit der ein Verkäufer oder ein von ihm beauftragter Makler eine Immobilie potenziellen Käufern vorstellt – meist als PDF, oft schon vor der ersten Besichtigung. Es enthält typischerweise Fotos, Grundriss, Lagebeschreibung, Ausstattungsmerkmale, Kaufpreis und die Pflichtangaben aus dem Energieausweis.

Für Sie als Käufer ist das Exposé die erste Filterstufe im Kaufprozess: Es soll Interesse wecken und zu einem Besichtigungstermin führen – nicht zwingend ein vollständiges, neutrales Bild des Zustands liefern. Verbindlich wird eine Immobilie erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag. Lesen Sie das Exposé deshalb als Einstieg in die Prüfung, nicht als deren Ergebnis.

Welche Angaben muss ein Exposé enthalten?

Gesetzlich vorgeschrieben ist nach § 87 GEG nur, dass Verkäufer, Vermieter oder Makler die Energieausweis-Pflichtangaben in der Immobilienanzeige nennen – nicht wörtlich im Exposé selbst. In der Praxis ist es aber üblich und für Sie als Käufer erwartbar, dass ein seriöses Exposé dieselben Angaben enthält, da es meist aus derselben Anzeige oder demselben Angebot entsteht. Alle übrigen Exposé-Inhalte wie Grundriss, Ausstattungsliste oder Lagebeschreibung liefert der Verkäufer ohnehin freiwillig. Liegt für die Immobilie ein Energieausweis vor, müssen fünf Angaben in der Anzeige – und damit in der Praxis meist auch im Exposé – gemacht werden (§ 87 Abs. 1 GEG):

Pflichtangabe laut § 87 GEGBeispiel im Exposé
Art des EnergieausweisesBedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Endenergiebedarf oder -verbrauchz. B. 120 kWh/(m²·a)
Wesentlicher Energieträger für die Heizungz. B. Erdgas, Fernwärme, Wärmepumpe
Baujahr laut Energieausweis (nur bei Wohngebäuden)z. B. 1998
Energieeffizienzklasse (nur bei Wohngebäuden)z. B. Klasse D

Bei Nichtwohngebäuden entfallen Baujahr und Energieeffizienzklasse; dort sind stattdessen Wärme- und Stromenergiewerte getrennt anzugeben. Die Effizienzklasse kann außerdem fehlen, wenn der zugrunde liegende Energieausweis selbst keine Klasse ausweist – das betrifft vor allem ältere Ausweise.

Fehlen die Pflichtangaben in der Anzeige, handelt es sich nach § 108 Abs. 1 Nr. 27 GEG um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann (§ 108 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GEG). Fehlen sie trotzdem im Exposé, fragen Sie aktiv nach dem vollständigen Energieausweis, bevor Sie eine Besichtigung vereinbaren.

Wie ist ein Exposé aufgebaut — und worauf achten Sie beim Lesen?

Ein Exposé folgt meist einem festen Aufbau aus Kopfzeile, Beschreibungstext, Ausstattungsliste, Energieausweis-Block, Grundriss/Fotos, Lagebeschreibung und Preis-/Kontaktblock – gehen Sie jeden Abschnitt gezielt auf fehlende oder vage Angaben durch. Die folgende Übersicht zeigt, worauf Sie in jedem Abschnitt achten sollten:

Abschnitt im ExposéTypischer InhaltWorauf Sie achten sollten
Kopfzeile/ObjektübersichtAdresse, Objektart, KaufpreisSteht nur die Straße ohne Hausnummer da? Ist der Preis die reine Kaufsumme oder inklusive Nebenkosten?
BeschreibungstextWerbliche ObjektbeschreibungFormulierungen gegen die Warnsignal-Tabelle unten prüfen
AusstattungslisteHeizung, Fenster, Bäder, Keller, StellplatzIst die Liste vollständig oder fehlen Angaben zu Heizung, Dach oder Leitungen?
Energieausweis-BlockAngaben nach § 87 GEG, wie in der Anzeige üblichSind alle Pflichtangaben aus der Tabelle oben vorhanden?
Grundriss und FotosRaumaufteilung, MaßeIst der Grundriss maßstabsgetreu oder nur eine Skizze? Wie alt sind die Fotos?
LagebeschreibungInfrastruktur, UmgebungPasst die Beschreibung zur tatsächlichen Adresse – per Kartendienst gegenprüfen
Preis- und KontaktblockKaufpreis, Käuferprovision, bei ETW: HausgeldIst die Käuferprovision beziffert? Sind Hausgeld und Instandhaltungsrücklage genannt?

Welche Formulierungen im Exposé sind Warnsignale?

Bestimmte Formulierungen in Immobilien-Exposés stehen in der Praxis häufig für Mängel oder Einschränkungen, die im Beschreibungstext nicht offen benannt werden. Die folgenden Deutungen sind verbreitete Interpretationen aus der Immobilienbranche, keine Garantie – dieselbe Formulierung kann im Einzelfall auch harmlos gemeint sein, prüfen Sie deshalb immer vor Ort nach:

Formulierung im ExposéVerbreitete Deutung – was oft dahinterstecken kann
„Renovierungsbedürftig“Substanzielle Arbeiten nötig, von Böden bis Elektrik oder Sanitär – häufig ein deutlich fünfstelliger Betrag
„Liebhaberobjekt“Unkonventioneller Zuschnitt, Sanierungsstau oder schwer wiederverkäufliche Lage
„Mit Charme/Charakter“Älteres, unsaniertes Gebäude mit Erhaltungszustand unter Marktstandard
„Ausbaufähig“Dachboden oder Keller ist bisher nicht als Wohnfläche nutzbar oder nicht genehmigt
„Provisionsfrei für den Käufer“Käufer zahlt keine Maklerprovision – ein Aufschlag über den Verkaufspreis ist damit nicht ausgeschlossen
„Gepflegter Zustand“Keine sichtbaren größeren Mängel, aber keine Aussage zu Technik, Leitungen oder Dach
„Zentrale Lage“Oft ein Hinweis auf Verkehrslärm oder wenig Grünfläche in der unmittelbaren Umgebung
„Vermietet“ ohne weitere DetailsBestandsmieter mit möglicherweise niedriger Miete oder langem Kündigungsschutz
„Neuwertig“ ohne BaujahresangabeDas tatsächliche Baujahr wird bewusst nicht genannt
„Individuelle Raumaufteilung“Grundriss weicht stark vom Standard ab, was Wiederverkauf oder Vermietung erschweren kann

Wie prüfen Sie die Angaben im Exposé nach?

Angaben im Exposé prüfen Sie am zuverlässigsten anhand von Originalunterlagen – Wohnflächenberechnung, vollständigem Energieausweis und Grundbuchauszug – statt anhand der Exposé-Zusammenfassung allein. Die im Exposé genannte Wohnfläche vergleichen Sie mit einer Berechnung nach der Wohnflächenverordnung; beim Energieausweis prüfen Sie, ob es sich um einen bedarfs- oder verbrauchsbasierten Ausweis handelt, da Verbrauchsausweise stark vom Heizverhalten der Vorbewohner abhängen. Das im Exposé genannte Baujahr gleichen Sie mit dem Grundbuchauszug und, falls vorhanden, mit der Bauakte ab.

Mit dem kostenlosen Exposé-Check von binoro laden Sie das Exposé als PDF oder Screenshots hoch und geben an, ob Sie selbst einziehen oder als Kapitalanlage kaufen möchten – Sie erhalten sofort eine Gesamt-Ampel und einen Objekt-Steckbrief. Der Voll-Report für 9,90 € inkl. USt zeigt zusätzlich jeden Befund mit Zitat und Fundstelle, den Vollkosten-Kasten inklusive Grunderwerbsteuer und Nebenkosten sowie passende Fragen an den Anbieter.

Ist ein Exposé rechtlich bindend — was gilt bei falschen Angaben?

Ein Exposé allein ist rechtlich nicht bindend – verbindlich wird eine Immobilie erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag nach § 311b BGB. Enthält das Exposé aber Angaben zur Beschaffenheit der Immobilie, etwa zu Wohnfläche, Baujahr oder energetischem Zustand, können diese laut § 434 Abs. 3 BGB die übliche, objektiv erwartbare Beschaffenheit der Immobilie mitbestimmen, wenn sie vom Verkäufer oder in dessen Auftrag – etwa vom Makler – öffentlich gemacht wurden. Der Verkäufer haftet dafür nicht, wenn er die Angabe nicht kannte und nicht kennen konnte, wenn sie vor Vertragsschluss in gleichwertiger Weise berichtigt wurde oder wenn sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

Wurden Angaben vorsätzlich falsch gemacht, kommt zusätzlich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung nach § 123 Abs. 1 BGB in Betracht. In der Praxis enthalten viele notarielle Kaufverträge einen Gewährleistungsausschluss für Sachmängel („gekauft wie besichtigt“) – dieser greift jedoch nicht bei arglistig verschwiegenen oder vorgetäuschten Mängeln.

Welche Fragen sollten Sie dem Makler nach dem Exposé stellen?

Klären Sie offene Punkte aus dem Exposé am besten direkt telefonisch oder per E-Mail mit dem Makler, bevor Sie zur Besichtigung fahren – das spart Zeit und deckt Ausschlusskriterien früh auf. Fragen Sie insbesondere:

Werkzeug verfügbar

Exposé prüfen

Laden Sie Ihr Exposé als PDF oder Screenshots hoch und erhalten Sie kostenlos eine Gesamt-Ampel und einen Objekt-Steckbrief; der Voll-Report für 9,90 € inkl. USt zeigt jeden Befund mit Zitat und Fundstelle.

Exposé jetzt prüfen

Häufige Fragen

Ist ein Immobilien-Exposé rechtlich bindend?

Nein, ein Exposé allein bindet niemanden – verbindlich wird erst der notariell beurkundete Kaufvertrag nach § 311b BGB. Enthält das Exposé aber Angaben zur Beschaffenheit wie Wohnfläche oder Baujahr, können diese laut § 434 Abs. 3 BGB die übliche, erwartbare Beschaffenheit mitbestimmen und bei Falschangaben Gewährleistungsansprüche auslösen.

Was passiert, wenn Angaben im Exposé falsch waren?

Falsche Angaben zur Beschaffenheit, etwa zur Wohnfläche oder zum Baujahr, können nach § 434 Abs. 3 BGB einen Sachmangel begründen: Öffentliche Angaben von Verkäufer oder Makler zählen grundsätzlich zur erwarteten Beschaffenheit – außer sie waren unbekannt und nicht erkennbar, wurden rechtzeitig berichtigt oder konnten die Kaufentscheidung gar nicht beeinflussen. Bei vorsätzlicher Täuschung ist zusätzlich eine Anfechtung nach § 123 BGB möglich.

Warum enthält das Exposé oft eine Widerrufsbelehrung?

Fordern Sie das Exposé online oder telefonisch an, kommt damit häufig bereits ein Maklervertrag als Fernabsatzvertrag nach § 312c BGB zustande. Als Verbraucher steht Ihnen dafür nach § 312g Abs. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu, das laut § 355 Abs. 2 BGB 14 Tage dauert – deshalb legen Makler eine Widerrufsbelehrung bei. Das betrifft nur die Maklerbeauftragung, nicht den späteren notariellen Kaufvertrag.

Muss mir der Makler das vollständige Exposé vor der Besichtigung geben?

Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Exposé vor der Besichtigung gibt es nicht. Verpflichtend sind lediglich die Energieausweis-Pflichtangaben nach § 87 GEG, sobald eine Immobilienanzeige veröffentlicht wird. Für alle weiteren Unterlagen – Grundriss, Teilungserklärung, Grundbuchauszug – müssen Sie aktiv nachfragen, idealerweise vor der Besichtigung.

Darf ich das Exposé an Dritte weitergeben, etwa an einen Gutachter?

Exposés enthalten meist einen Vermerk, dass die Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Maklers untersagt ist – üblich, um die eigene Provision bei einem Vertragsschluss über andere Wege abzusichern. Für eine fachliche Zweitmeinung, etwa durch einen Gutachter oder Architekten, sollten Sie die Weitergabe vorher kurz beim Makler abklären.

Woran erkenne ich, ob der Energieausweis im Exposé ein Bedarfs- oder ein Verbrauchsausweis ist?

Die Ausweisart muss laut § 87 Abs. 1 GEG in der Immobilienanzeige genannt werden, in der Praxis steht sie meist auch im Exposé. Ein Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf technisch aus Bauweise und Anlagentechnik, ein Verbrauchsausweis beruht auf dem tatsächlichen Heizverbrauch der letzten drei Jahre und hängt stark vom Nutzerverhalten der Vorbewohner ab.

Verwandte Begriffe & Artikel

Exposé

Das Exposé bündelt Fotos, Objektdaten und Preis einer Immobilie und muss bei Anzeigen die Energieausweis-Kennwerte nach § 87 GEG enthalten.

Glossar

Energieausweis

Der Energieausweis dokumentiert den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes und muss bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden.

Glossar

Wohnfläche

Die Wohnfläche ist die nach der Wohnflächenverordnung berechnete Fläche einer Wohnung — mit besonderen Regeln für Dachschrägen und Balkone.

Glossar

Maklercourtage

Die Maklercourtage ist die Vermittlungsprovision: Bei Miete gilt das Bestellerprinzip, beim Wohn-Kauf teilen sich Käufer und Verkäufer die Kosten.

Glossar

Sachmängelhaftung

Haftung des Verkäufers für Mängel der Kaufsache — bei Immobilien meist vertraglich ausgeschlossen, außer bei Arglist.

Glossar

Hausbesichtigung: Die komplette Checkliste für Käufer

Die komplette Checkliste für die Hausbesichtigung: Dach, Keller, Feuchtigkeit, Elektrik und Heizungsalter prüfen, Warnsignale erkennen, Verkäufer befragen.

Ratgeber

Wohnungsbesichtigung: Welche Fragen sollten Käufer stellen?

Käufer sollten bei der Besichtigung nach Zustand, Hausgeld, Rücklage und Unterlagen fragen. Fragen nach Kategorie, Checkliste zum Ausdrucken und FAQ.

Ratgeber

Kaufpreisfaktor: Welcher Faktor ist noch angemessen?

Ein Kaufpreisfaktor von 20 bis 25 gilt vielerorts als ausgewogen, in A-Stadt-Innenstadtlagen sind 28 bis 35 üblich. Formel, Tabelle, Rechenbeispiele 2026.

Ratgeber

Quadratmeterpreis berechnen: Ist der Kaufpreis angemessen?

Quadratmeterpreis berechnen Sie mit Kaufpreis geteilt durch Wohnfläche. Formel, Rechenbeispiel und Vergleichsquellen zeigen, ob der Kaufpreis angemessen ist.

Ratgeber

Verkehrswert und Kaufpreis: Was ist der Unterschied?

Der Verkehrswert ist der objektive Marktwert nach § 194 BauGB, der Kaufpreis das Verhandlungsergebnis im Kaufvertrag. Tabelle, Beispiele und Steuerfragen.

Ratgeber

Grundbuchauszug lesen: Abteilung 1, 2 und 3 einfach erklärt

Ein Grundbuchauszug zeigt Bestandsverzeichnis, Abteilung 1 (Eigentümer), Abteilung 2 (Lasten) und Abteilung 3 (Grundschulden) – so lesen Sie jede Abteilung.

Ratgeber

Quellen

  1. § 87 GEG – Pflichtangaben in einer Immobilienanzeige (Gebäudeenergiegesetz) — abgerufen am 2. August 2026
  2. § 108 GEG – Bußgeldvorschriften (Gebäudeenergiegesetz) — abgerufen am 2. August 2026
  3. § 311b BGB – Verträge über Grundstücke, das Vermögen und den Nachlass — abgerufen am 2. August 2026
  4. § 434 BGB – Sachmangel — abgerufen am 2. August 2026
  5. § 123 BGB – Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung — abgerufen am 2. August 2026
  6. § 312c BGB – Fernabsatzverträge — abgerufen am 2. August 2026
  7. § 312g BGB – Widerrufsrecht — abgerufen am 2. August 2026
  8. § 355 BGB – Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen — abgerufen am 2. August 2026