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Wohnungsbesichtigung: Welche Fragen sollten Käufer stellen?

Käufer sollten bei der Wohnungsbesichtigung vier Themenblöcke gezielt abfragen: den baulichen Zustand (Baujahr, Sanierungen, Feuchtigkeit), die Eigentümergemeinschaft (Hausgeld, Rücklage, Sonderumlagen), die laufenden Kosten und das Umfeld. Wer diese Fragen vorbereitet mitnimmt und gezielt nach Unterlagen wie Teilungserklärung und Protokollen fragt, erkennt Risiken, bevor der Notartermin ansteht.

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Welche Fragen sollten Käufer bei der Wohnungsbesichtigung stellen?

Käufer sollten bei der Besichtigung vier Themenblöcke gezielt abfragen: den baulichen Zustand der Wohnung, die Eigentümergemeinschaft samt Hausgeld und Rücklage, die laufenden Kosten und das Umfeld. Wer diese vier Blöcke vorbereitet mitnimmt, erkennt die meisten Risiken schon beim ersten Termin — bevor Notar und Kaufvertrag ins Spiel kommen.

Die zehn wichtigsten Fragen im Überblick:

Die folgenden Abschnitte gehen jede Kategorie im Detail durch, mit einer druckbaren Gesamtliste am Ende des Artikels.

Welche Fragen zum Zustand der Wohnung sind bei der Besichtigung entscheidend?

Entscheidend sind Alter und Zustand der Bausubstanz, der Haustechnik und mögliche Feuchtigkeitsschäden — genau hier entstehen die teuersten Überraschungen nach dem Kauf. Fragen Sie konkret nach, statt sich auf den optischen Eindruck zu verlassen.

FrageWarum sie wichtig ist
Wann wurde das Haus gebaut, wann zuletzt saniert?Baujahr und Sanierungsjahr bestimmen, welche Kosten in den nächsten Jahren realistisch anstehen.
Gab es Wasserschäden, Schimmel oder Risse in Wohnung oder Haus?Feuchtigkeitsschäden sind oft überstrichen, aber teuer in der Beseitigung.
Welche Energieeffizienzklasse zeigt der Energieausweis?Der Ausweis muss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden und gibt Auskunft über den energetischen Standard (§ 80 GEG).
Wie alt ist die Heizung, welcher Energieträger wird genutzt?Alte Heizkessel bedeuten absehbaren Austausch und laufende Modernisierungspflichten.
Sind Fenster, Leitungen und Elektrik auf aktuellem Stand?Veraltete Elektrik oder Leitungen sind selten auf den ersten Blick erkennbar.
Funktioniert der Aufzug, und wer wartet ihn?Aufzugswartung und -reparaturen sind ein häufiger Kostentreiber im Hausgeld.

Welche Fragen zur Eigentümergemeinschaft und zum Hausgeld sollten Käufer stellen?

Bei einer Eigentumswohnung kaufen Sie nicht nur die Wohnung, sondern auch einen Anteil an der Eigentümergemeinschaft mit. Fragen zu Hausgeld, Rücklage und Beschlusslage gehören deshalb zu den wichtigsten der ganzen Besichtigung.

FrageWarum sie wichtig ist
Wie hoch ist das monatliche Hausgeld, und was ist darin enthalten?Zeigt die laufende Belastung — wie Sie eine Hausgeldabrechnung im Detail prüfen, lesen Sie im Ratgeber Hausgeldabrechnung verstehen.
Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage aktuell, mit Stichtag?Eine gut gefüllte Rücklage federt anstehende Sanierungen ab, ohne dass sofort eine Sonderumlage fällig wird.
Sind Sonderumlagen oder größere Maßnahmen bereits beschlossen?Beschlüsse aus den letzten Versammlungen lesen Sie am zuverlässigsten selbst nach — der Ratgeber WEG-Protokolle lesen zeigt, worauf Sie achten sollten.
Gibt es offene Hausgeldschulden für diese Wohnung?Rückstände können unter Umständen auf den neuen Eigentümer durchschlagen.
Wer verwaltet die Gemeinschaft, und wie lange läuft der Verwaltervertrag?Ein häufiger Verwalterwechsel oder ein auslaufender Vertrag kann auf Konflikte in der Gemeinschaft hindeuten.

Ein vollständiges Bild bekommen Sie erst mit den Originalunterlagen. Der kostenlose Fragenkatalog ETW-Kauf führt Sie in sechs Schritten durch alle 50 Fragen zu Unterlagen, Wohnung, Gemeinschaft, Kosten und Notartermin — zum Abhaken und Ausdrucken.

Welche laufenden Kosten sollten Käufer bei der Besichtigung erfragen?

Neben dem Kaufpreis entscheiden die laufenden Kosten darüber, ob sich die Wohnung dauerhaft leisten lässt. Fragen Sie diese Positionen konkret ab, nicht nur pauschal nach „den Nebenkosten“.

KostenartWas Sie fragen sollten
HausgeldWie hoch ist die monatliche Vorauszahlung, und wann wurde sie zuletzt angepasst?
GrundsteuerWie hoch war die letzte Grundsteuer-Zahlung für diese Einheit?
InstandhaltungsrücklageIst eine Erhöhung der monatlichen Zuführung geplant oder bereits beschlossen?
Absehbare ModernisierungGibt es einen Sanierungsfahrplan oder gesetzliche Vorgaben, die in den nächsten Jahren greifen?
KaufnebenkostenWie hoch fallen Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten in diesem Bundesland aus?

Die konkreten Steuersätze und Gebühren nach Bundesland finden Sie im Ratgeber Kaufnebenkosten nach Bundesländern.

Welche Fragen zum Umfeld und zur Lage sollten Käufer stellen?

Lage und Umfeld lassen sich bei einer einzelnen Besichtigung kaum vollständig beurteilen — deshalb helfen gezielte Fragen und ein zweiter Termin zu anderer Tageszeit.

AspektFrage
LärmWie laut ist es tagsüber, abends und am Wochenende — durch Straße, Nachbarn oder Gewerbe?
NachbarschaftWie viele Einheiten sind vermietet, wie viele selbstgenutzt?
InfrastrukturWie ist die Anbindung an ÖPNV, Einkauf und Kita bzw. Schule?
ParkenGehört ein Stellplatz dazu, oder wie ist die Parksituation vor Ort?
BauplanungSind in der Umgebung Neubauprojekte oder größere Baustellen geplant?

Für Bauplanungen in der Umgebung lohnt sich zusätzlich ein Blick ins Baugenehmigungsverfahren beim zuständigen Bauamt oder in den Bebauungsplan der Gemeinde — Makler und Verkäufer wissen das nicht immer aus erster Hand.

Welche Unterlagen sollten Käufer bei der Besichtigung anfordern?

Fordern Sie die zentralen Unterlagen möglichst schon vor oder direkt bei der Besichtigung an — wer erst kurz vor dem Notartermin danach fragt, hat kaum noch Zeit für einen gründlichen Abgleich. Einen vertieften Fokus auf alle beim ETW-Kauf nötigen Unterlagen und Prüfschritte bietet der Ratgeber ETW kaufen: worauf achten?.

UnterlageWarum Sie sie brauchen
Teilungserklärung mit GemeinschaftsordnungLegt fest, was Sonder- und was Gemeinschaftseigentum ist — Details im Ratgeber Teilungserklärung anfordern.
Protokolle der letzten drei EigentümerversammlungenZeigen Beschlüsse, Konflikte und geplante Maßnahmen der Gemeinschaft.
Wirtschaftsplan und JahresabrechnungenBelegen Hausgeld-Höhe und Rücklagenstand mit echten Zahlen statt Exposé-Angaben.
Aktueller GrundbuchauszugZeigt Eigentümer, Lasten und Rechte Dritter — siehe Grundbuchauszug lesen.
EnergieausweisMuss spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 GEG).

Wenn Ihnen bereits ein Exposé vorliegt, lohnt sich vorab ein kritischer Blick darauf: Die kostenlose Exposé-Prüfung zeigt Ihnen nach PDF-Upload eine Gesamt-Ampel mit Objekt-Steckbrief; die itemisierte Liste der beim Verkäufer noch nachzufordernden Unterlagen liefert der Vollreport für 9,90 € inkl. USt. Wie Sie ein Exposé grundsätzlich lesen, zeigt außerdem der Ratgeber Immobilien-Exposé lesen.

Welche Mängel muss der Verkäufer offenlegen?

Der Verkäufer muss Fragen nach bekannten Mängeln wahrheitsgemäß beantworten — eine allgemeine Pflicht, jeden Mangel von sich aus zu nennen, besteht nicht. Nur wesentliche versteckte Mängel, die Wert oder Nutzbarkeit der Wohnung erheblich beeinträchtigen, muss er nach ständiger BGH-Rechtsprechung auch ungefragt offenlegen. Verschweigt der Verkäufer einen ihm bekannten, nicht offensichtlichen Mangel arglistig, kann er sich später nicht auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss berufen (§ 444 BGB).

Fragen Sie deshalb aktiv und konkret — allgemeine Fragen wie „gibt es etwas, das ich wissen sollte?“ reichen nicht:

Halten Sie die Antworten schriftlich fest, etwa per E-Mail-Zusammenfassung nach der Besichtigung — das schafft im Streitfall einen Nachweis.

Wie lange dauert eine Wohnungsbesichtigung, und wie oft sollte man besichtigen?

Eine erste Besichtigung dauert in der Praxis meist 30 bis 60 Minuten — für eine ernsthafte Kaufentscheidung reicht das allein aber selten. Planen Sie mindestens einen zweiten Termin ein, bei dem Sie gezielt nachmessen, fotografieren und in Ruhe die Fragen aus diesem Ratgeber durchgehen.

Sinnvoll ist außerdem, zu unterschiedlichen Tageszeiten zu besichtigen: Ein Werktagabend zeigt Berufsverkehr und Nachbarschaftslärm, ein Wochenendvormittag die Lichtverhältnisse und die Ruhe im Haus. Eine allgemeine Checkliste für den Besichtigungstermin selbst finden Sie im Ratgeber Hausbesichtigung: Checkliste für den Termin.

Welche Fragen sollten Käufer nach der Besichtigung noch klären?

Nach der Besichtigung geht es darum, die offenen Punkte zu schließen, bevor Sie ein Angebot abgeben oder einen Notartermin vereinbaren.

Zahlen Sie vor dem Notartermin keine Reservierungsgebühr oder Anzahlung direkt an Verkäufer oder Makler. Rechtssicher wird der Kaufpreis erst fällig, wenn Ihnen der Notar nach Eintragung der Auflassungsvormerkung im Grundbuch die Fälligkeitsmitteilung zusendet — erst dann überweisen Sie direkt an den Verkäufer. Ein Notaranderkonto ist dabei die Ausnahme und kommt nur bei einem berechtigten Sicherungsinteresse zum Einsatz, etwa wenn mehrere Empfänger beteiligt sind (§ 57 BeurkG).

Gibt es eine druckbare Checkliste mit allen Besichtigungsfragen?

Ja — die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Fragen aus allen Kategorien zusammen. Drucken Sie sie aus und nehmen Sie sie mit zur Besichtigung, oder haken Sie die vollständige 50-Fragen-Version digital im Fragenkatalog ETW-Kauf ab.

Nr.FrageKategorie
1Baujahr und letzte Sanierung?Zustand
2Feuchtigkeitsschäden oder Schimmel bekannt?Zustand
3Energieausweis und Energieeffizienzklasse?Zustand
4Alter und Zustand der Heizung?Zustand
5Monatliches Hausgeld und Bestandteile?WEG/Hausgeld
6Höhe der Instandhaltungsrücklage mit Stichtag?WEG/Hausgeld
7Beschlossene Sonderumlagen oder Sanierungen?WEG/Hausgeld
8Offene Hausgeldschulden für diese Wohnung?WEG/Hausgeld
9Grundsteuer und Kaufnebenkosten in diesem Bundesland?Kosten
10Geplante Erhöhung der Rücklagen-Zuführung?Kosten
11Lärm zu unterschiedlichen Tageszeiten?Umfeld
12Anteil vermieteter vs. selbstgenutzter Einheiten?Umfeld
13Geplante Neubauten oder Baustellen in der Umgebung?Umfeld
14Teilungserklärung, Protokolle und Wirtschaftsplan vollständig einsehbar?Unterlagen
15Bekannte, nicht offensichtliche Mängel?Mängel

Werkzeug verfügbar

Fragenkatalog ETW-Kauf

50 Fragen in sechs Schritten führen Sie von den anzufordernden Unterlagen über die Wohnung und die Eigentümergemeinschaft bis zu Kosten und Notartermin. Jede Frist und Haftungsregel ist mit Fundstelle belegt, Haken bleiben im Browser gespeichert, die Liste ist druckbar.

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Laden Sie Ihr Exposé als PDF oder Screenshot hoch und erhalten Sie kostenlos eine Gesamt-Ampel mit Objekt-Steckbrief. Der Vollreport für 9,90 € inkl. USt ergänzt jeden Befund mit Zitat und Fundstelle, einen Vollkosten-Kasten sowie die Liste der beim Verkäufer noch nachzufordernden Unterlagen.

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Häufige Fragen

Was sollten Käufer bei der Wohnungsbesichtigung als Erstes fragen?

Zuerst lohnen sich Fragen zum Zustand (Baujahr, Sanierungen, Feuchtigkeit) und zur Eigentümergemeinschaft (Hausgeld, Instandhaltungsrücklage, beschlossene Sonderumlagen). Beide Bereiche verursachen die teuersten Überraschungen nach dem Kauf. Ergänzend sollten Käufer nach Unterlagen wie Teilungserklärung, Protokollen und Wirtschaftsplan fragen sowie das Umfeld zu unterschiedlichen Tageszeiten prüfen.

Wie lange dauert eine Wohnungsbesichtigung in der Regel?

Ein erster Termin dauert meist 30 bis 60 Minuten. Für eine Kaufentscheidung reicht das allein selten aus — planen Sie einen zweiten Termin ein, bei dem Sie gezielt nachmessen, Fragen zu Zustand und Eigentümergemeinschaft klären und die Wohnung zu einer anderen Tageszeit erleben, etwa an einem Werktagabend statt am Wochenende.

Muss der Verkäufer Mängel von sich aus offenlegen?

Eine allgemeine Pflicht, ungefragt jeden Mangel zu nennen, besteht nicht — nur wesentliche versteckte Mängel muss der Verkäufer nach ständiger BGH-Rechtsprechung von sich aus offenlegen. Fragt der Käufer konkret nach, etwa nach Wasserschäden oder Rissen, muss er wahrheitsgemäß antworten. Verschweigt er einen bekannten Mangel arglistig, kann er sich später nicht auf einen vertraglichen Gewährleistungsausschluss berufen (§ 444 BGB).

Welche Unterlagen sollte ich vor dem Notartermin angefordert haben?

Wichtig sind Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, die Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnungen, ein aktueller Grundbuchauszug sowie der Energieausweis. Fordern Sie diese möglichst schon bei der Besichtigung an, damit genug Zeit für einen gründlichen Abgleich vor dem Notartermin bleibt.

Wie oft sollte man eine Wohnung vor dem Kauf besichtigen?

Mindestens zweimal: Ein erster Termin verschafft einen Überblick, ein zweiter dient dem genauen Nachmessen und Nachfragen. Sinnvoll ist außerdem, zu unterschiedlichen Tageszeiten zu besichtigen, etwa werktags abends und am Wochenende, um Lärm, Licht und Nachbarschaft realistisch einschätzen zu können, bevor Sie sich entscheiden.

Was zeigt das Hausgeld, und worauf sollten Käufer dabei achten?

Das Hausgeld deckt Betriebskosten, Verwaltung und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage ab. Käufer sollten nach der Zusammensetzung, der Höhe der Rücklage mit Stichtag und geplanten Erhöhungen fragen — eine Zahl aus dem Exposé allein reicht nicht. Details zur Prüfung liefert der Ratgeber Hausgeldabrechnung verstehen.

Gibt es eine kostenlose Checkliste für die Wohnungsbesichtigung als Käufer?

Ja. Dieser Ratgeber enthält eine druckbare Tabelle mit den wichtigsten Fragen nach Kategorie. Für eine vollständige, abhakbare Version mit 50 Fragen in sechs Schritten — von Unterlagen über Wohnung und Gemeinschaft bis zum Notartermin — steht der kostenlose Fragenkatalog ETW-Kauf zur Verfügung.

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Hausgeld ist die monatliche Vorauszahlung der Eigentümer an die Gemeinschaft für Kosten und Rücklage — keine staatliche Leistung wie Wohngeld.

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Instandhaltungsrücklage

Rücklage der Eigentümergemeinschaft für künftige Instandhaltung, steuerlich erst bei tatsächlicher Verausgabung absetzbar.

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Der Energieausweis dokumentiert den Energiebedarf oder -verbrauch eines Gebäudes und muss bei Verkauf oder Vermietung vorgelegt werden.

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Baumangel

Die Abweichung eines Bauwerks von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit, mit Rechten auf Nacherfüllung, Minderung und Schadensersatz.

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Exposé

Das Exposé bündelt Fotos, Objektdaten und Preis einer Immobilie und muss bei Anzeigen die Energieausweis-Kennwerte nach § 87 GEG enthalten.

Glossar

Teilungserklärung

Notarielle Erklärung, die ein Gebäude in einzelne Eigentumswohnungen (Sondereigentum) und gemeinschaftliche Teile aufteilt.

Glossar

Grundbuch

Amtliches Register, das Eigentum und Belastungen an Grundstücken verzeichnet und dessen Eintragungen als richtig gelten.

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Notaranderkonto

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Quellen

  1. § 80 GEG – Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen — abgerufen am 2. August 2026
  2. § 444 BGB – Haftungsausschluss — abgerufen am 2. August 2026
  3. § 57 BeurkG – Antrag auf Verwahrung — abgerufen am 2. August 2026