Welche Steuern fallen beim Hausverkauf an?
Beim Hausverkauf trägt der Käufer die Grunderwerbsteuer; für Sie als Verkäufer zählt vor allem die Einkommensteuer auf den Gewinn, umgangssprachlich Spekulationssteuer. Sie fällt nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG an, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen und keine Eigennutzungs-Ausnahme greift, sonst bleibt der Gewinn steuerfrei.
Stand:
Welche Steuern zahlt der Verkäufer, welche der Käufer?
Beim Hausverkauf teilen sich Käufer und Verkäufer die Steuerlast klar: Die Grunderwerbsteuer zahlt grundsätzlich der Käufer, während für Sie als Verkäufer regelmäßig nur eine Steuer relevant wird — die Einkommensteuer auf einen möglichen Veräußerungsgewinn, umgangssprachlich Spekulationssteuer genannt.
| Steuer/Abgabe | Wer zahlt sie | Wann wird sie fällig |
|---|---|---|
| Grunderwerbsteuer | Käufer | Nach Beurkundung, vor der Eintragung im Grundbuch; je nach Bundesland 3,5 bis 6,5 Prozent des Kaufpreises |
| Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn ("Spekulationssteuer") | Verkäufer | Nur wenn § 23 EStG greift — siehe unten |
| Grundsteuer | In der Praxis meist anteilig: Verkäufer bis zum Besitzübergang, danach Käufer | Laufend; die Aufteilung ist Vertragssache, keine gesetzliche Pflicht |
| Umsatzsteuer | Entfällt | Private Verkäufer sind mangels Unternehmereigenschaft nicht umsatzsteuerbar (§ 2 UStG) |
Details zur regionalen Höhe der Grunderwerbsteuer und weiteren Kaufnebenkosten finden Sie in unserem Überblick zu den Kaufnebenkosten nach Bundesland. Im Folgenden geht es ausschließlich um Ihre Steuer als Verkäufer.
Wann ist der Hausverkauf steuerfrei?
Steuerfrei ist der Hausverkauf in zwei Fällen: wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen, oder wenn Sie das Haus selbst bewohnt haben. Beides regelt § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, und die Details entscheiden über eine fünf- oder sechsstellige Steuerlast.
| Nutzung | Ab wann steuerfrei | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Durchgehende Eigennutzung seit dem Kauf | Sofort, unabhängig von der Haltedauer | § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 Alt. 1 EStG |
| Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren, zusammenhängend | Möglich bereits nach gut einem Jahr Besitz — das mittlere Jahr vollständig, die beiden Randjahre genügen bereits angebrochen | § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 Alt. 2 EStG; BFH, Urteil vom 03.09.2019 – IX R 10/19 |
| Durchgehende Vermietung, keine Eigennutzung | Erst nach zehn Jahren, taggenau ab dem Notartermin des Kaufs | § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 1 EStG |
| Gemischt genutzt (z. B. Einliegerwohnung vermietet, Rest selbst bewohnt) | Anteilig für den eigengenutzten Teil; für den vermieteten Teil gilt die Zehnjahresfrist | § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG |
Bei der Zehnjahresfrist zählt taggenau der Tag der notariellen Beurkundung — auf beiden Seiten (BFH, Urteil vom 10.02.2015 – IX R 23/13). Bei der Eigennutzungs-Ausnahme über die drei Kalenderjahre gilt: Das mittlere Jahr muss vollständig, die beiden Randjahre müssen nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs jeweils nur an einem einzigen Tag Eigennutzung aufweisen — im Idealfall genügt so ein zusammenhängender Zeitraum von einem Jahr und zwei Tagen. Entscheidend ist, dass die Nutzung lückenlos bis in das Verkaufsjahr hineinreicht; wer nur kurz vor dem Verkauf einzieht, ohne dass alle drei Jahre zusammenhängend berührt sind, erfüllt die Ausnahme nicht.
Was ist die Spekulationssteuer und wie hoch ist sie?
Die "Spekulationssteuer" ist keine eigene Steuerart, sondern Einkommensteuer auf den Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (§ 22 Nr. 2 i. V. m. § 23 EStG). Der Gewinn wird zu Ihrem übrigen Einkommen addiert und mit Ihrem persönlichen Steuersatz besteuert — nicht mit der 25-prozentigen Abgeltungsteuer für Kapitalerträge, die viele hier fälschlich erwarten.
Je nach zu versteuerndem Einkommen liegt der persönliche Steuersatz zwischen rund 14 und 45 Prozent (§ 32a EStG); ein hoher Veräußerungsgewinn kann den Satz für das gesamte Jahreseinkommen anheben. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Einkommensteuer, sofern diese im Jahr 20.350 Euro übersteigt (40.700 Euro bei Zusammenveranlagung; § 3 Abs. 3 SolZG 1995), sowie 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer, wenn Sie Mitglied einer erhebungsberechtigten Kirche sind. Gewinne unter 1.000 Euro im Kalenderjahr bleiben steuerfrei — diese Freigrenze gilt aber für alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres zusammen und kippt bei Überschreiten komplett, nicht nur für den übersteigenden Betrag (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG).
Wie berechnet man die Steuer beim Hausverkauf?
Die Steuer berechnet sich in zwei Schritten: erst der Gewinn nach § 23 Abs. 3 EStG, dann die Steuer darauf mit Ihrem persönlichen Steuersatz. Ein Beispiel für ein zuvor vermietetes Haus, das innerhalb der Zehnjahresfrist verkauft wird:
| Rechenschritt | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis 2019 | 280.000 € |
| + Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) | 33.600 € |
| − Abschreibung (AfA) aus 7 Jahren Vermietung | 28.000 € |
| = korrigierte Anschaffungskosten | 285.600 € |
| Verkaufspreis 2026 | 380.000 € |
| − Verkaufskosten (Makler, Notar) | 15.200 € |
| = steuerpflichtiger Gewinn | 79.200 € |
| Einkommensteuer bei 35 % persönlichem Steuersatz | 27.720 € |
| + Solidaritätszuschlag (5,5 % der Einkommensteuer) | 1.524,60 € |
| = Steuerlast ohne Kirchensteuer | 29.244,60 € |
Auffällig: Die während der Vermietung abgezogene Abschreibung erhöht am Ende den steuerpflichtigen Gewinn, weil sie die Anschaffungskosten mindert (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG) — ein Posten, der in Überschlagsrechnungen häufig fehlt. Sind Sie kirchensteuerpflichtig, kommen zusätzlich 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer hinzu. Für Ihren eigenen Fall mit Ihrem Kaufdatum, Ihrer AfA-Historie und Ihrem Steuersatz rechnet der Spekulationssteuer-Rechner die genaue Summe taggenau durch und nennt auch das Datum, ab dem derselbe Verkauf steuerfrei wäre.
Was gilt bei einem geerbten oder geschenkten Haus?
Bei Erbschaft und Schenkung beginnt keine neue Zehnjahresfrist — Sie übernehmen die Frist und die Anschaffungskosten des Erblassers oder Schenkers unverändert (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG; § 1922 BGB). Hat der Erblasser oder Schenker das Haus vor mehr als zehn Jahren gekauft, können Sie sofort steuerfrei verkaufen, unabhängig davon, wann der Erbfall oder die Schenkung erfolgte. Hat er es erst vor Kurzem gekauft, läuft seine Restfrist bei Ihnen weiter.
Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer ist davon unabhängig zu betrachten — sie betrifft den Übergang selbst, nicht den späteren Verkauf, und richtet sich nach eigenen Freibeträgen. Besonderheiten der Erbengemeinschaft, ausgezahlter Miterben und der Anrechnung auf den Zugewinn behandelt ausführlich unser Ratgeber Geerbtes Haus verkaufen und Steuern.
Wie lässt sich die Spekulationssteuer legal vermeiden?
Legal vermeiden lässt sich die Steuer nur auf drei Wegen: die Zehnjahresfrist abwarten, die Eigennutzungs-Ausnahme erfüllen, oder den Gewinn unter der 1.000-Euro-Freigrenze halten. Andere "Tricks" — etwa ein niedriger Kaufpreis mit separater Zahlung oder ein Verkauf an Angehörige zu einem symbolischen Preis — sind keine legale Steuervermeidung, sondern riskieren eigene steuerliche und rechtliche Folgen.
Steht die Zehnjahresfrist kurz bevor, lohnt sich oft ein einfacher Vergleich: Was kostet Sie das Warten an entgangenem Verkaufserlös heute gegenüber der gesparten Steuer? Wenn Sie die Immobilie in der Zwischenzeit weiter vermieten, zeigt der Überschuss-Rechner, was dabei monatlich tatsächlich auf Ihrem Konto ankommt — als Grundlage für die Abwägung zwischen Verkauf jetzt und Verkauf nach Fristablauf.
Zählt der Hausverkauf als Einkommen und muss ich ihn in der Steuererklärung angeben?
Ja, sofern er steuerpflichtig ist: Der Gewinn zählt als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 2 EStG) und gehört in die Anlage SO Ihrer Einkommensteuererklärung. Das gilt auch, wenn Sie sich auf die Eigennutzungs-Ausnahme berufen — dort tragen Sie dann ein, warum der Verkauf steuerfrei bleibt.
Ist die Zehnjahresfrist bereits abgelaufen, ohne dass Sie sich auf eine Ausnahme berufen müssen, entfällt die Angabepflicht in der Regel. Verschweigen bringt bei einem steuerpflichtigen Verkauf ohnehin nichts: Der Notar ist gesetzlich verpflichtet, jeden Grundstückskaufvertrag dem Finanzamt anzuzeigen (§ 18 GrEStG) — die Behörde erfährt vom Verkauf, bevor Sie Ihre Steuererklärung abgeben.
Wann wird der Hausverkauf gewerblich?
Gewerblich wird ein Verkauf in der Regel, wenn Sie innerhalb von etwa fünf Jahren mehr als drei Immobilien kaufen und wieder veräußern — die sogenannte Drei-Objekt-Grenze (§ 15 Abs. 2 EStG; BFH, Beschluss des Großen Senats vom 10.12.2001 – GrS 1/98). Für den einmaligen Verkauf des eigenen Hauses spielt das praktisch keine Rolle; relevant wird es erst, wenn regelmäßig gekauft, aufgewertet und weiterverkauft wird. Dann entfällt die Zehnjahresfrist, jeder Gewinn wird steuerpflichtig, und es kommt Gewerbesteuer hinzu.
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Spekulationssteuer-Rechner
Der Rechner ermittelt taggenau, ob Ihr Verkauf steuerfrei ist, und berechnet sonst die konkrete Steuer aus Ihrem persönlichen Steuersatz inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer — dazu das Datum, ab dem derselbe Verkauf steuerfrei wäre.
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Wenn Sie die Zehnjahresfrist erst noch abwarten wollen: Der Rechner zeigt, was die weiter vermietete Immobilie in der Zwischenzeit monatlich tatsächlich auf Ihrem Konto einbringt.
Vermietungs-Überschuss berechnenHäufige Fragen
Wie viel Steuern zahle ich, wenn ich mein Haus verkaufe?
Das hängt vom Gewinn und von Ihrer Situation ab: Ist der Verkauf nach der Zehnjahresfrist oder wegen Eigennutzung steuerfrei, zahlen Sie nichts. Andernfalls wird der Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — je nach Einkommen zwischen rund 14 und 45 Prozent, zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Eine pauschale Prozentzahl für die Steuer gibt es nicht; ein Rechner ermittelt die konkrete Summe für Ihren Fall.
Kann ich mein Haus schon nach 1, 2 oder 3 Jahren steuerfrei verkaufen?
Ja, wenn Sie es tatsächlich selbst bewohnt haben: Die Eigennutzungs-Ausnahme greift, sobald Verkaufsjahr, Vorjahr und das Jahr davor zusammenhängend berührt sind — im günstigsten Fall reichen dafür gut ein Jahr und zwei Tage Besitz. Ohne echte Eigennutzung bleibt es dagegen bei der Zehnjahresfrist; ein kurzer Aufenthalt kurz vor dem Verkauf genügt nicht, wenn die drei Kalenderjahre nicht lückenlos zusammenhängen.
Zählt der Hausverkauf als Einkommen?
Steuerlich ja, sofern der Verkauf steuerpflichtig ist: Der Gewinn zählt als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 2 EStG und wird zu Ihrem übrigen Einkommen addiert — das kann Ihren persönlichen Steuersatz für das gesamte Jahr anheben. Ist der Verkauf dagegen steuerfrei, etwa nach Ablauf der Zehnjahresfrist, zählt er einkommensteuerlich nicht mit und bleibt ohne Auswirkung auf Ihren Steuersatz.
Muss ich den Hausverkauf in der Steuererklärung angeben?
Nur wenn er steuerpflichtig ist oder Sie sich auf die Eigennutzungs-Ausnahme berufen — dann gehört er in die Anlage SO. Ist die Zehnjahresfrist bereits abgelaufen und Sie berufen sich auf keine Ausnahme, entfällt die Angabepflicht meist. Verschweigen hilft bei einem steuerpflichtigen Verkauf ohnehin nicht: Notare müssen jeden Grundstückskaufvertrag dem Finanzamt melden (§ 18 GrEStG), das erfährt vom Verkauf unabhängig von Ihrer Erklärung.
Welche Steuern fallen an, wenn ich das Haus an mein Kind verkaufe?
Grundsätzlich gelten dieselben Regeln wie bei jedem anderen Käufer: § 23 EStG prüft unabhängig davon, wer kauft, ob die Zehnjahresfrist oder die Eigennutzungs-Ausnahme greift. Eine Besonderheit gibt es bei der Grunderwerbsteuer: Verkäufe an Kinder und andere Verwandte in gerader Linie sind davon befreit (§ 3 Nr. 6 GrEStG). Wichtig ist ein marktüblicher Kaufpreis, sonst drohen Schenkungsteuer-Folgen auf den verbilligten Teil.
Verwandte Begriffe & Artikel
Spekulationssteuer
Steuer auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, außer bei durchgehender Eigennutzung.
GlossarGebäude-AfA
Jährliche steuerliche Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über die Nutzungsdauer nach § 7 EStG.
GlossarGrunderwerbsteuer
Steuer auf den Grundstückskauf, die jedes Bundesland selbst festlegt — aktuell zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
GlossarGrundsteuer
Jährliche Steuer der Gemeinde auf Grundbesitz, seit der Reform zum 1.1.2025 auf Basis neu ermittelter Grundsteuerwerte berechnet.
GlossarErbschaftsteuer auf Immobilien
Erbschaftsteuer auf geerbte Immobilien: Bewertung zum Verkehrswert, persönliche Freibeträge und Steuerbefreiung für das Familienheim.
GlossarSchenkungsteuer auf Immobilien
Steuer auf unentgeltliche Immobilienübertragungen zu Lebzeiten — dieselben Freibeträge wie bei der Erbschaft, alle zehn Jahre neu nutzbar.
GlossarKaufnebenkosten
Zusatzkosten beim Immobilienkauf neben dem Kaufpreis — vor allem Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch sowie oft Maklercourtage.
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RatgeberQuellen
- § 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte (Zehnjahresfrist, Eigennutzungs-Ausnahme, Gewinnermittlung, Freigrenze) — abgerufen am 2. August 2026
- § 22 EStG — Arten der sonstigen Einkünfte (Nr. 2: private Veräußerungsgeschäfte) — abgerufen am 2. August 2026
- § 32a EStG — Einkommensteuertarif — abgerufen am 2. August 2026
- § 15 EStG — Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Abs. 2: Begriff des Gewerbebetriebs) — abgerufen am 2. August 2026
- § 3 GrEStG — Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung (Nr. 6: Erwerb durch Verwandte in gerader Linie) — abgerufen am 2. August 2026
- § 4 SolZG 1995 – Zuschlagsatz (5,5 Prozent) — abgerufen am 2. August 2026
- § 3 SolZG 1995 – Bemessungsgrundlage und zeitliche Anwendung — abgerufen am 2. August 2026
- § 2 UStG — Unternehmer, Unternehmen — abgerufen am 2. August 2026
- § 18 GrEStG – Anzeigepflicht der Gerichte, Behörden und Notare — abgerufen am 2. August 2026
- § 1922 BGB — Gesamtrechtsnachfolge: der Erbe tritt in die Rechtsstellung des Erblassers ein — abgerufen am 2. August 2026
- BFH, Urteil vom 10.02.2015 – IX R 23/13 — maßgeblich ist der Notartermin, nicht Übergabe oder Grundbuch — abgerufen am 2. August 2026
- BFH, Urteil vom 03.09.2019 – IX R 10/19 — Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren: ein Jahr und zwei Tage genügen — abgerufen am 2. August 2026